Aktenzeichen 4 AZR 489/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2020:130520.U.4AZR489.19.0
RCN:
RCNSXF2J44RS6SZN6B

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 13.05.2020

Tarifvertrag - unmittelbare Wirkung - Günstigkeitsprinzip

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