Aktenzeichen RN 5 S 22.2413

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RCNSCWDCE2QF62ZPZ4

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VG Regensburg: Entscheidung vom 01.12.2022

Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO, Sofortvollzug kraft gesetzlicher Anordnung, Zensus 2022, Gebäude- und Wohnungszählung, Unions- und Verfassungsmäßigkeit des Zensus 2022, Auskunftspflicht, Verhältnismäßigkeit, effet utile, Vereinbarkeit des Zensus mit der Datenschutzgrundverordnung, Einbindung der Firma, Cloudflare in den Zensus 2022, Zwangsgeldandrohung

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