Aktenzeichen I ZB 39/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:310516BIZB39.15.0
RCN:
RCNQ3AV3K3NBQYPGMA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.05.2016

Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als Herkunftshinweis; fehlende Unterscheidungskraft - OUI

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Verfahrensgang

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Az. I ZB 39/15
Bundesgerichtshof, I ZB 39/15, 31.05.2016.
Az. 27 W (pat) 24/14
Bundespatentgericht, 27 W (pat) 24/14, 17.01.2017. Bundespatentgericht, 27 W (pat) 24/14, 09.12.2014.
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