(Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste u.a., der nicht zu einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege i.S. von § 23 UStDV gehört - Keine Steuerbefreiung für im Rahmen eines notärztlichen Transportdienstes und eines Menüservice erbrachte Leistungen - Mit der Sozialfürsorge verbundene Leistungen - Mittelbare Mitwirkung an der Erbringung steuerbefreiter Leistungen - "Saldierung" von Streitpunkten im Klageverfahren ist keine unzulässige Verböserung)
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