Aktenzeichen VI ZR 269/12

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 14.05.2013

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Verfahrensgang

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Az. VI ZR 269/12
Bundesgerichtshof, VI ZR 269/12, 14.05.2013.
Az. 15 U 199/11
Oberlandesgericht Köln, 15 U 199/11, 08.04.2014.
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