Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.03.2022
Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Vorliegen einer "demnächst" zugestellten Klage; Erbringung aller Mitwirkungshandlungen für eine ordnungsgemäße Klagezustellung; Restschadensersatzanspruch des geschädigten Käufers nach Verjährung des Anspruchs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei Erwerb des Fahrzeugs durch den Händler unabhängig von einer Bestellung des Geschädigten