Aktenzeichen 1 BvR 300/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180314.1bvr030018
RCN:
RCNLY5GAFAW2KCPZJH

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 14.03.2018

Nichtannahmebeschluss: Fehlendes allgemeines Rechtsschutzbedürfnis im sozialgerichtlichen Verfahren, wenn gegen eine Meldeaufforderung gem § 309 SGB III (juris: SGB 3) unmittelbar Eilrechtsschutz beantragt wurde, ohne vorher Kontakt zur Behörde gesucht zu haben - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Versagung der Kostenerstattung im sozialgerichtlichen Verfahren - Verfassungsbeschwerde unzureichend substantiiert

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