Nichtannahmebeschluss: Fehlendes allgemeines Rechtsschutzbedürfnis im sozialgerichtlichen Verfahren, wenn gegen eine Meldeaufforderung gem § 309 SGB III (juris: SGB 3) unmittelbar Eilrechtsschutz beantragt wurde, ohne vorher Kontakt zur Behörde gesucht zu haben - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Versagung der Kostenerstattung im sozialgerichtlichen Verfahren - Verfassungsbeschwerde unzureichend substantiiert
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