Aktenzeichen III ZR 32/14

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RCN:
RCNL8Z8LE7JR8N58KT

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.10.2014

Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters: Inhaltskontrolle für eine Klausel über ein "Pfand" für die Überlassung der SIM-Karte und für eine Klausel über ein gesondertes Entgelt für eine Papierrechnung

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