Aktenzeichen 1 BvR 382/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221004.1bvr038221
RCN:
RCNG6HZK97J5Z7RXSG

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 04.10.2022

Nichtannahmebeschluss: Abschluss von Arbeitsverträgen durch Länder als Privatrechtssubjekte und tariffähige Arbeitgeber begründet keine materielle Grundrechtsfähigkeit - fachgerichtliche Entscheidung über Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung (hier: § 12 Abs 1 TV-L) begründet keine Beschwerdebefugnis des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes

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Verfahrensgang

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Az. 4 AZR 195/20
Bundesarbeitsgericht, 4 AZR 195/20, 09.09.2020.
Az. 1 BvR 382/21
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 382/21, 04.10.2022.
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