Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 29.09.2010
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 und Art 12 Abs 1 GG durch das in § 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (juris: LÖG BW) angeordnete zeitlich begrenzte Verbot des Alkoholverkaufs
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