Aktenzeichen 1 BvR 311/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230208.1bvr031122
RCN:
RCNFUXB5SL4LCNYZ42

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 08.02.2023

Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Kostenerstattung bei Untätigkeitsklage gem § 88 SGG - Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare Kostengrundentscheidung gem § 193 SGG im Falle einer ursprünglich zulässigen und begründeten, beidseitig für erledigt erklärten Untätigkeitsklage (§ 88 Abs 1 S 1, S 3 SGG) - keine generelle Obliegenheit des Rechtsuchenden zu Sachstandsanfrage vor Erhebung einer Untätigkeitsklage nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist

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