Aktenzeichen III ZR 368/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:060417UIIIZR368.16.0
RCN:
RCNFG9Q9NKLSKQTEEP

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 06.04.2017

Anspruch der Telefongesellschaft auf Vergütung der Nutzung von 0900er-Nummern: Erforderlichkeit einer Unterschrift des Vorsitzenden bei Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsschrift; Haftung des Anschlussinhabers bei nicht autorisierter Nutzung des Telefonanschlusses für ein "Pay by Call-Verfahren"

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