Aktenzeichen 1 BvR 2666/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20191129.1bvr266618
RCN:
RCNDRZG8XJUNSTSQTF

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.11.2019

Stattgebender Kammerbeschluss: Über die Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs darf bei vertretbarer Anspruchsbezifferung nicht im PKH-Verfahren "durchentschieden" werden - hier: Schmerzensgeld wegen rechtswidriger Freiheitsentziehung unter erschwerenden Umständen - Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit aus Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG

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