Nichtannahmebeschluss: Zur Statthaftigkeit der Beschwerde gem § 304 StPO gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen im Strafverfahren gem § 176 GVG - hier: Anordnung der lediglich "verpixelten" Bildberichterstattung über Angeklagten in einem Strafverfahren - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 BVerfGG) - zudem kein Rechtsschutzbedürfnis bzgl des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz
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