Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 07.02.2018
Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Gegendarstellungsrecht bzgl "Aufmacherfragen" - hier: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung - Gegenstandswertfestsetzung
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