Aktenzeichen 6 AZR 854/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN9A7A9G49JR9S455

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 24.10.2013

Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie - Wirksamkeit eines Punktesystems einer Auswahlrichtlinie

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Verfahrensgang

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Az. 2 Sa 1975/10
Landesarbeitsgericht Hamm, 2 Sa 1975/10, 04.05.2011.
Az. 6 AZR 854/11
Bundesarbeitsgericht, 6 AZR 854/11, 24.10.2013.
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