Aktenzeichen 3 Ni 15/08 (EU)

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN6RMBH3TBE89JM8C

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 20.08.2013

(Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Streitwert für die Berechnung der Anwaltsgebühren bei verbundenen Nichtigkeitsklagen" – keine Streitwertfestsetzung auf einen Bruchteil des Streitwerts zum Ausgleich des höheren Kostenrisikos des Nichtigkeitsbeklagten – Nichtigkeitsbeklagter ist durch die Möglichkeit der Streitwertherabsetzung gemäß § 144 PatG nicht unzumutbar und verfassungsrechtlich unzulässig an der Rechtsverfolgung gehindert)

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Bundespatentgericht: Urteil vom 19.05.2010

None None Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Medikamente enthaltend Salmeterol und Fluticason (europäisches Patent) und ergänzendes Schutzzertifikat für das Arzneimittel Salmeterolxinafoat mit Fluticason-17-propionat" – zur Frage der Formulierung der Aufgabe und des Bestehens eines Vorurteils None None None

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Verfahrensgang

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Az. X ZR 83/10
Bundesgerichtshof, X ZR 83/10, 27.08.2013.
Az. 3 Ni 15/08 (EU)
Bundespatentgericht, 3 Ni 15/08 (EU), 20.08.2013. Bundespatentgericht, 3 Ni 15/08 (EU), 19.05.2010.
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