(Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Streitwert für die Berechnung der Anwaltsgebühren bei verbundenen Nichtigkeitsklagen" – keine Streitwertfestsetzung auf einen Bruchteil des Streitwerts zum Ausgleich des höheren Kostenrisikos des Nichtigkeitsbeklagten – Nichtigkeitsbeklagter ist durch die Möglichkeit der Streitwertherabsetzung gemäß § 144 PatG nicht unzumutbar und verfassungsrechtlich unzulässig an der Rechtsverfolgung gehindert)
ÖffnenNone None Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Medikamente enthaltend Salmeterol und Fluticason (europäisches Patent) und ergänzendes Schutzzertifikat für das Arzneimittel Salmeterolxinafoat mit Fluticason-17-propionat" – zur Frage der Formulierung der Aufgabe und des Bestehens eines Vorurteils None None None
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