Aktenzeichen 16 Sa 380/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:LAGHE:2021:1018.16SA380.20.00
RCN:
RCN6KM44ZPBCHSCPJD

Verknüpfte Entscheidungen

Hessisches Landesarbeitsgericht: Urteil vom 18.10.2021

Keine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung für immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO notwendig; außerordentliche Kündigung wegen erschlichener Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

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