Aktenzeichen 2 BvL 6/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:ls20170329.2bvl000611
RCN:
RCN6A4WD7PL5ZRU2FH

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 29.03.2017

Partielle Unvereinbarkeit des § 8c S 1 KStG (juris: KStG 1977) idF vom 14.08.2007 sowie des § 8c Abs 1 S 1 KStG 1977 idF vom 12.08.2008 und späterer Fassungen mit Art 3 Abs 1 GG - Verhinderung von Gestaltungsmissbrauchs grds zur Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung geeignet - vorliegend jedoch gesetzgeberische Typisierungsbefugnis überschritten - Gesetzliche Neuregelung, rückwirkend zum 01.01.2008, bis spätestens 31.12.2018 geboten

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