Aktenzeichen VIa ZR 8/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:210222UVIAZR8.21.0
RCN:
RCN4WV7CX7T2SQGTPS

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.02.2022

Haftung des Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Restschadensersatzanspruch des Neufahrzeugkäufers in Höhe der Bereicherung des Schuldners nach Eintritt der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung; Berücksichtigungsfähigkeit der Kosten für die Herstellung des Fahrzeugs

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