Aktenzeichen XI ZR 52/08

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ECLI:
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RCN:
RCN3YMASS36HXY6K2C

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.12.2010

Ergänzende Vertragsauslegung: Wirksamkeit einer Zinsänderungsklausel zu laufenden Zinsen in einem Sparvertrag

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Verfahrensgang

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Az. XI ZR 52/08
Bundesgerichtshof, XI ZR 52/08, 21.12.2010.
Az. 13 U 27/06
Oberlandesgericht Köln, 13 U 27/06, 18.06.2014. Oberlandesgericht Köln, 13 U 27/06, 16.01.2008.
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