Aktenzeichen V ZR 213/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:111122UVZR213.21.0
RCN:
RCN25WW8Y97YC58VX8

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.11.2022

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.11.2022

Wohnungseigentumsrecht: Ansprüche des Käufers einer Eigentumswohnung auf Nachbesserung; Nachbesserung wegen Altlastenverdacht; arglistiges Verschweigen von Altlasten

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Verfahrensgang

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Az. V ZR 213/21
Bundesgerichtshof, V ZR 213/21, 11.11.2022. Bundesgerichtshof, V ZR 213/21, 11.11.2022.
Az. 8 U 1796/18
OLG München, 8 U 1796/18, 02.09.2021.
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