Aktenzeichen 2 BvE 6/08, 2 BvR 2436/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rs20130917.2bvr243610
RCN:
RCN22L8GAWNRXYV2TM

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 17.09.2013

Bundesamt für Verfassungsschutz darf Bundestagsabgeordnete nur unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen beobachten - Zum Gewährleistungsgehalt des Art 38 Abs 1 S 2 GG (freies Mandat der Abgeordneten) - § 8 Abs 1 S 1, § 3 Abs 1 Nr 1 iVm § 4 Abs 1 S 1 Buchst c BVerfSchG als den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts entsprechende Rechtsgrundlage für Beobachtung von Abgeordneten

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvE 6/08, 2 BvR 2436/10
Bundesverfassungsgericht, 2 BvE 6/08, 2 BvR 2436/10, 17.09.2013.
Az. 6 C 22/09
Bundesverwaltungsgericht, 6 C 22/09, 21.07.2010.
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