Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen | UKlaG | Abschnitt 2

Abschnitt 2 | UKlaG

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(+++ Textnachweis ab: 1.1.2002 +++)

(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EURL 2020/1828 (CELEX Nr: 32020L1828) vgl. Bek. v. 1.11.2023 I Nr. 296
+++)

Das G wurde als Art. 3 G 400-2/10 v. 26.11.2001 I 3138 (SchuldRModG) vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 9 Abs. 1 Satz 3 dieses G am 1.1.2002 in Kraft getreten.
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