Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
Allgemeine Vorschriften
Besondere Vorschriften für Klagen nach § 1
Besondere Vorschriften für Klagen nach § 2
Auskunft zur Durchsetzung von Ansprüchen
Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:
Synopsen UKlaG(+++ Textnachweis ab: 1.1.2002 +++)Das G wurde als Art. 3 G 400-2/10 v. 26.11.2001 I 3138 (SchuldRModG) vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 9 Abs. 1 Satz 3 dieses G am 1.1.2002 in Kraft getreten.