Gesetz über Ordnungswidrigkeiten | OWiG | Erster Teil

Erster Teil | OWiG

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Erster Abschnitt

Geltungsbereich

§ 1 OWiG
Begriffsbestimmung
§ 2 OWiG
Sachliche Geltung
§ 3 OWiG
Keine Ahndung ohne Gesetz
§ 4 OWiG
Zeitliche Geltung
§ 5 OWiG
Räumliche Geltung
§ 6 OWiG
Zeit der Handlung
§ 7 OWiG
Ort der Handlung

Zweiter Abschnitt

Grundlagen der Ahndung

§ 8 OWiG
Begehen durch Unterlassen
§ 9 OWiG
Handeln für einen anderen
§ 10 OWiG
Vorsatz und Fahrlässigkeit
§ 11 OWiG
Irrtum
§ 12 OWiG
Verantwortlichkeit
§ 13 OWiG
Versuch
§ 14 OWiG
Beteiligung
§ 15 OWiG
Notwehr
§ 16 OWiG
Rechtfertigender Notstand

Dritter Abschnitt

Geldbuße

§ 17 OWiG
Höhe der Geldbuße
§ 18 OWiG
Zahlungserleichterungen

Vierter Abschnitt

Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen

§ 19 OWiG
Tateinheit
§ 20 OWiG
Tatmehrheit
§ 21 OWiG
Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit

Fünfter Abschnitt

Einziehung von Gegenständen

§ 22 OWiG
Einziehung von Gegenständen
§ 23 OWiG
Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung
§ 24 OWiG
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
§ 25 OWiG
Einziehung des Wertersatzes
§ 26 OWiG
Wirkung der Einziehung
§ 27 OWiG
Selbständige Anordnung
§ 28 OWiG
Entschädigung
§ 29 OWiG
Sondervorschrift für Organe und Vertreter

Sechster Abschnitt

Einziehung des Wertes von Taterträgen, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen

§ 29a OWiG
Einziehung des Wertes von Taterträgen
§ 30 OWiG
Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen

Siebenter Abschnitt

Verjährung

§ 31 OWiG
Verfolgungsverjährung
§ 32 OWiG
Ruhen der Verfolgungsverjährung
§ 33 OWiG
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung
§ 34 OWiG
Vollstreckungsverjährung
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1979 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. OWiG 1968 Anhang EV,
nicht mehr anzuwenden +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EURL 2016/800 (CELEX Nr: 32016L0800) vgl. Nr. 10 Bek. v. 27.2.2024 I
Nr. 69 +++)

Dieses G ersetzt das G v. 25.3.1952 I 177 (OWiG) mWv 1.10.1968
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