§ 3 OWiG

Keine Ahndung ohne Gesetz

Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 11. Dezember 2024 01:08

G. zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 12.7.2024 I Nr. 234
G. Neugefasst durch Bek. v. 19.2.1987 I 602;

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