Bundesbeamtengesetz | BBG | Abschnitt 5

Abschnitt 5 | BBG

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Unterabschnitt 1

Entlassung

§ 30 BBG
Beendigungsgründe
§ 31 BBG
Entlassung kraft Gesetzes
§ 32 BBG
Entlassung aus zwingenden Gründen
§ 33 BBG
Entlassung auf Verlangen
§ 34 BBG
Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe
§ 35 BBG
Entlassung von Beamtinnen und Beamten in Führungsämtern auf Probe
§ 36 BBG
Entlassung von politischen Beamtinnen auf Probe und politischen Beamten auf Probe
§ 37 BBG
Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf
§ 38 BBG
Verfahren der Entlassung
§ 39 BBG
Folgen der Entlassung
§ 40 BBG
Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter
§ 41 BBG
Verlust der Beamtenrechte
§ 42 BBG
Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens
§ 43 BBG
Gnadenrecht

Unterabschnitt 2

Dienstunfähigkeit

§ 44 BBG
Dienstunfähigkeit
§ 45 BBG
Begrenzte Dienstfähigkeit
§ 46 BBG
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
§ 47 BBG
Verfahren bei Dienstunfähigkeit
§ 48 BBG
Ärztliche Untersuchung
§ 49 BBG
Ruhestand beim Beamtenverhältnis auf Probe wegen Dienstunfähigkeit

Unterabschnitt 3

Ruhestand

§ 50 BBG
Wartezeit
§ 51 BBG
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
§ 52 BBG
Ruhestand auf Antrag
§ 53 BBG
Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
§ 54 BBG
Einstweiliger Ruhestand
§ 55 BBG
Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen
§ 56 BBG
Beginn des einstweiligen Ruhestands; Bekenntnis zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
§ 57 BBG
Erneute Berufung
§ 58 BBG
Ende des einstweiligen Ruhestands
§ 59 BBG
Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand
(+++ Textnachweis ab: 12.2.2009 +++)

Das G wurde als Artikel 1 G v. 5.2.2009 I 160 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 17 Abs. 11 dieses G am 12.2.2009 in Kraft getreten.
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