BBG

Bundesbeamtengesetz

Inhaltsverzeichnis






Abschnitt 5

Beendigung des Beamtenverhältnisses



Abschnitt 6

Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis









(+++ Textnachweis ab: 12.2.2009 +++)

Das G wurde als Artikel 1 G v. 5.2.2009 I 160 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 17 Abs. 11 dieses G am 12.2.2009 in Kraft getreten.
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