Beamtenverhältnis
Laufbahnen
Entlassung
Dienstunfähigkeit
Ruhestand
Allgemeine Pflichten und Rechte
Arbeitszeit
Nebentätigkeit
Personalaktenrecht
Beamtenvertretung
Bundespersonalausschuss
Beschwerdeweg und Rechtsschutz
Besondere Rechtsverhältnisse
Umbildung von Körperschaften
Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland
Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:
Synopsen BBG(+++ Textnachweis ab: 12.2.2009 +++)Das G wurde als Artikel 1 G v. 5.2.2009 I 160 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 17 Abs. 11 dieses G am 12.2.2009 in Kraft getreten.