BT-Drucksache 18/9731

Transaktionsdatenauswertung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Vom 21. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9731
18. Wahlperiode 21.09.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Lisa Paus,
Britta Haßelmann, Dr. Thomas Gambke, Sven-Christian Kindler, Corinna Rüffer
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Transaktionsdatenauswertung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht

Gemäß § 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) besteht eine Meldepflicht
für Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Zweigniederlassungen im Sinne
des § 53b des Kreditwesengesetzes (KWG) an die Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht (BaFin) über jedes Geschäft in Finanzinstrumenten, die
zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen oder in den regulierten
Markt oder den Freiverkehr einer inländischen Börse einbezogen sind. Einge-
schlossen in die Meldepflicht sind auch die außerbörslichen Over The Counter
(OTC) Geschäfte. Der BaFin stehen umfassende Informationen in Bezug auf die
vorgenannten Transaktionen zur Verfügung.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wertet die BaFin die oben genannten Transaktionsdaten fortlaufend aus, und

wenn ja, wie, und mit welchen Zielen?
2. Lassen die der BaFin zur Verfügung stehenden Transaktionsdaten Rück-

schlüsse über unterschiedliche Arten von Handelsgeschäften (Inbound, Leer-
verkauf etc.) zu?
Wenn ja, welche Differenzierungen nimmt die BaFin in ihren Auswertungen
diesbezüglich vor?

3. Unter welchen Umständen nimmt die BaFin außerordentliche Auswertungen
dieser Daten vor?
Ist dies – und wenn ja, unter welchen Umständen – in den Jahren 2002 bis
2016 vorgekommen?

4. Unter welchen Umständen kann eine andere staatliche Behörde der Bundes-
oder Landesebene die BaFin zu einer Auswertung der Transaktionsdaten ver-
anlassen?
Ist dies – und wenn ja, unter welchen Umständen – in den Jahren 2002 bis
2016 vorgekommen?

5. Unter welchen Umständen kann eine andere staatliche Behörde der Bundes-
oder Landesebene auf die oben genannten Transaktionsdaten Zugriff erhal-
ten?
Ist dies – und wenn ja, unter welchen Umständen – in den Jahren 2002 bis
2016 vorgekommen?

Drucksache 18/9731 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. In welchem Handelsvolumen wurden zwischen den Jahren 2002 und 2016
im Inland Wertpapiere oder darauf basierte Derivate um den Tag der Divi-
dendenausschüttung (+/− 2 Tage) der jeweiligen Aktiengesellschaft gehan-
delt, und wie hoch war im Gegensatz dazu das Handelsvolumen an einem
durchschnittlichen Handelstag, der außerhalb des Zeitfensters um den Divi-
dendenstichtag liegt (bitte für DAX 30 angeben)?

7. Wurde der Unterschied zwischen dem Handelsvolumen um den Dividenden-
stichtag und dem durchschnittlichen Handelsvolumen an einem Tag, der au-
ßerhalb des Zeitfensters um den Dividendenstichtag liegt, von einer Behörde
des Bundes analysiert?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis (diese Frage bezieht sich auf DAX 30)?

8. Wurden auffällige Veränderungen der Handelsvolumina um den Dividen-
denstichtag von Jahr zu Jahr zwischen 2002 und 2016 festgestellt?
Wenn ja, welche, und wie erklärt sich die Bundesregierung diese Verände-
rungen (diese Frage bezieht sich auf DAX 30)?

9. In welchen Fällen führten in den Jahren 2002 bis 2016 Analysen der BaFin
in Bezug auf Handelsvolumina um den Dividendenstichtag zu behördli-
chen – auch behördeninternen – Prüfungen, Ermittlungen oder sonstigen
Maßnahmen?

10. Welcher Art und welchen Inhalts waren vorgenannte Maßnahmen, und zu
welchem Ergebnis führten sie?

11. In welchem Maße (bitte quantifizieren bzw. schätzen) hat sich nach Erkennt-
nissen der BaFin das Transaktionsvolumina um den Dividendenstichtag in
den Jahren 2007 bis 2011 im Verhältnis zu den Jahren 2002 bis 2006 verän-
dert?

12. Inwieweit waren nach Ansicht der Bundesregierung die Einführung der Re-
gelungen gegen die mehrfache Anrechnung von Kapitalertragsteuern mit
dem Jahressteuergesetz 2007 ab dem Jahr 2007 ursächlich für eine Verände-
rung der Transaktionsvolumina um den Dividendenstichtag im Vergleich zu
den Vorjahren zwischen 2002 und 2006?

13. In welchem Maße (bitte quantifizieren bzw. schätzen) hat sich nach Erkennt-
nissen der BaFin das Transaktionsvolumina um den Dividendenstichtag im
Jahr 2012 und den Folgejahren im Verhältnis zu den Jahren 2002 bis 2011
verringert?

14. Inwieweit war die Umsetzung der OGAW-IV-Richtlinie nach Ansicht der
Bundesregierung ab dem Jahr 2012 ursächlich für eine Veränderung der
Transaktionsvolumina um den Dividendenstichtag im Vergleich zu den Vor-
jahren ab 2002?

15. Sofern es in einem oder mehreren der Jahre 2002 bis 2016 zwar zu einem
signifikanten Anstieg des Transaktionsvolumen um den Dividendenstichtag
kam, nicht aber zu behördlichen Maßnahmen kam, warum nicht?

16. In wie vielen Fällen hat die BaFin in den Jahren 2002 bis 2016 AIF-KVG-
Lizenzen oder InvAG-Lizenzen nicht gewährt, weil die antragstellenden
Fonds eine Cum-Ex Strategie verfolgt haben.

17. War die Erteilung solcher Lizenzen in den Jahren 2002 bis 2016 Teil von
schriftlicher oder mündlicher Kommunikation zwischen dem Bundesminis-
terium der Finanzen (BMF) und der BaFin?
Wenn ja, in welchen Jahren, und in wie vielen Fällen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9731

18. In wie vielen Fällen hat die BaFin in den Jahren 2002 bis 2016 AIF-KVG-

Lizenzen oder InvAG-Lizenzen nicht gewährt, weil die antragstellenden
Fonds eine Dividendenstrippingstrategie (auch genannt: Dividenden-
arbitrage, Cum-Cum, Dividendenstrategie) verfolgt haben?

19. War die Erteilung solcher Lizenzen in den Jahren 2002 bis 2016 Teil von
schriftlicher oder mündlicher Kommunikation zwischen dem BMF und der
BaFin?
Wenn ja, in welchen Jahren, und in wie vielen Fällen?

Berlin, den 21. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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