BT-Drucksache 18/9653

Personalgewinnung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Vom 15. September 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9653
18. Wahlperiode 15.09.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln) Britta Haßelmann,
Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Claudia Roth (Augsburg)
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Personalgewinnung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist als zentrale Behörde
für die Bearbeitung von Asylanträgen zuständig. In den letzten zehn Jahren ist die
Zahl der Asylanträge kontinuierlich gestiegen, der vorläufige Höhepunkt war da-
bei das Jahr 2015 mit gut 440 000 Asylerstantragstellerinnen und Asylerstantrag-
stellern. Im Jahr 2016 kann mit einer ähnlichen Antragszahl gerechnet werden,
wobei darauf hinzuweisen ist, dass viele der Antragstellerinnen und Antragsteller
bereits im Jahr 2015 eingereist sind.
Die personelle Situation im BAMF ist nicht erst seit dem starken Anstieg der
Zahlen der Geflüchteten ab dem Sommer 2015 problematisch, schon davor war
der Personalmangel bekannt (vgl. Neue Osnabrücker Zeitung vom 26. Mai 2015,
www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/579132/personalmangel-lahmt-
asylverfahren, 3. Absatz). Nach Informationen der Tageszeitung „Frankfurter
Allgemeine“ sollte durch die Neustrukturierung der Arbeit des BAMF und insbe-
sondere auch durch die Gewinnung von zusätzlichem Personal der Überhang an
Asylverfahren im Jahr 2016 abgebaut werden. Offenkundig – so zumindest die
Aussage des BAMF-Leiters Frank-Jürgen Weise – wird dieses Ziel nicht einge-
halten werden (www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/f-a-z-exklusiv-
bamf-schafft-dieses-jahr-nur-700-000-asylantraege-14419937.html).
Die Art und Weise der Neueinstellungen und insbesondere die Beteiligung der
Personalvertretung ist zudem Gegenstand von Gerichtsverfahren. In zwei Urtei-
len des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach wurde insbesondere festgestellt, dass
der Leitung des BAMF die Rechtswidrigkeit bewusst war, aber billigend in Kauf
genommen wurde und die rechtswidrigen Zustände zum Teil noch andauern (vgl.
hierzu: VG Ansbach 7. Kammer, 4. August 2016, AN 7 P 16.00296 und VG An-
sbach 7. Kammer, 4. August 2016, Aktenzeichen: AN 7 P 16.00303).
Ausgehend von der Wichtigkeit eines qualitativ hochwertigen, rechtsstaatlichen
und fairen Asylverfahrens, möchte die fragestellende Fraktion ein weiteres Mal
den Fokus auf die Personalpolitik des BAMF lenken.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Konsequenzen ziehen das Bundesministerium des Innern als Dienst-

aufsichtsbehörde des BAMF und die Leitung des BAMF aus den Urteilen
des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach zur „rechtswidrigen Umgehung des
Personalrates“ (VG Ansbach 7. Kammer, 4. August 2016, Aktenzeichen: AN
7 P 16.00296) und zur „rechtswidrigen Anordnung von Schichtarbeit“ (VG
Ansbach 7. Kammer, 4. August 2016, Aktenzeichen: AN 7 P 16.00303)?

Drucksache 18/9653 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Inwieweit wurde das Vorgehen der Leitung des BAMF bei der Personalge-
winnung von Seiten des Bundesministeriums des Innern im Wege der
Dienstaufsicht begleitet?
In welcher Form hat es über diese Frage Austausch gegeben (bitte Form der
Auseinandersetzung, Zeitraum und beteiligte Funktionen)?

3. Wie wird gewährleistet, dass die Einstellungsverfahren beim BAMF den
rechtlichen Vorgaben des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG)
und den oben genannten Urteilen des VG Ansbach entsprechen?

4. Inwieweit sind in diesem Jahr neue Personalausschreibungen des BAMF ge-
plant?

5. Wie viele Arbeitsverhältnisse wurden im Zeitraum vom 1. August 2015 bis
zum 31. August 2016 gekündigt (bitte nach Kündigung durch die Mitarbei-
tenden bzw. das BAMF und Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele der Kündigungen wurden während bzw. am Ende der Probezeit
ausgesprochen (bitte nach Kündigung durch die Mitarbeitenden bzw. das
BAMF und Monaten aufschlüsseln)?

6. Auf welcher Grundlage werden die Personalschlüssel für das BAMF für das
Jahr 2016 und für das Jahr 2017 errechnet?
Inwieweit wird für die Berechnung eine Prognose der Flüchtlingszahlen im
Jahr 2017 erstellt, und wie viele Asylsuchende erwartet das BAMF ggf. ge-
mäß einer solchen Prognose im Jahr 2017?

7. Wie viele Planstellen stehen für Anhörerinnen und Anhörer im Asylverfah-
ren zur Verfügung (bitte nach einzelnen Dienststellen und den Jahren 2016
und 2017 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die prozentuale und absolute Differenz zum Bundeshaus-
halt 2016?
Wie viele der Stellen sind bereits besetzt (bitte in absoluten und prozentualen
Angaben nach Dienststellen auflisten)?

8. Wie viele Planstellen stehen für Entscheiderinnen und Entscheider im Asyl-
verfahren zur Verfügung (bitte nach einzelnen Dienststellen und den Jahren
2016 und 2017 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die prozentuale und absolute Differenz zum Bundeshaus-
halt 2016?
Wie viele der Stellen sind bereits besetzt (bitte in absoluten und prozentualen
Angaben nach Dienststellen auflisten)?

9. Wie viele Planstellen stehen für Mitarbeitende im Asylverfahrenssekretariat
zur Verfügung (bitte nach einzelnen Dienststellen und den Jahren 2016 und
2017 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die prozentuale und absolute Differenz zum Bundeshaus-
halt 2016?
Wie viele der Stellen sind bereits besetzt (bitte in absoluten und prozentualen
Angaben nach Dienststellen auflisten)?

10. Wie viele Planstellen stehen im Dublin-Referat zur Verfügung (bitte nach
den Jahren 2016 und 2017 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die prozentuale und absolute Differenz zum Bundeshaus-
halt 2016?
Wie viele der Stellen sind bereits besetzt (bitte in absoluten und prozentualen
Angaben)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9653

11. Wie viele Planstellen stehen für die Prozessführung im Asylverfahren zur

Verfügung (bitte nach den Jahren 2016 und 2017 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die prozentuale und absolute Differenz zum Bundeshaus-
halt 2016?
Wie viele der Stellen sind bereits besetzt (bitte in absoluten und prozentualen
Angaben)?

12. Wie viele Planstellen stehen für die Widerrufe im Asylverfahren zur Verfü-
gung (bitte nach einzelnen Dienststellen und den Jahren 2016 und 2017 auf-
schlüsseln)?
Wie hoch ist die prozentuale und absolute Differenz zum Bundeshaus-
halt 2016?
Wie viele der Stellen sind bereits besetzt (bitte in absoluten und prozentualen
Angaben)?

13. Welche finanziellen Mittel stehen für den Einsatz der Dolmetscher im Jahr
2017 zur Verfügung (bitte auch die Differenz zum Jahr 2016 angeben)?
Welche Kosten werden je Asylantrag dieser Kalkulation zugrunde gelegt?

14. Wie viele Mitarbeitende stehen als Sonderbeauftragte als Anhörerinnen und
Anhörer in den Kategorien „unbegleitete Minderjährige“, „Menschenhan-
del“, „Traumatisierung und Folteropfer“ und „geschlechtsspezifische Ver-
folgung“ zur Verfügung (bitte nach Dienststellen und Art der Sonderbeauf-
tragten und den Jahren 2016 und 2017 aufschlüsseln)?

15. Wie viele Mitarbeitende stehen als Sonderbeauftragte als Entscheider in den
Kategorien „unbegleitete Minderjährige“, „Menschenhandel“, „Traumatisie-
rung und Folteropfer“ und „geschlechtsspezifische Verfolgung“ zur Verfü-
gung (bitte nach Dienststellen und Art der Sonderbeauftragten und den Jah-
ren 2016 und 2017 aufschlüsseln)?

Berlin, den 15. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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