BT-Drucksache 18/9223

Unentgeltliche Nutzung der WC-Anlagen an Bundesautobahnen und Bahnhöfen

Vom 19. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9223
18. Wahlperiode 19.07.2016
Antrag
der Abgeordneten Thomas Lutze, Jan Korte, Caren Lay, Herbert Behrens,
Karin Binder, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter,
Roland Claus, Dr. André Hahn, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Ralph Lenkert,
Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann,
Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Unentgeltliche Nutzung der WC-Anlagen an Bundesautobahnen und Bahnhöfen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Nutzung von Toiletten auf Autobahnraststätten und Bahnhöfen ist in den meis-
ten Fällen mit Kosten verbunden. An Autobahnraststätten der privatisierten ehema-
ligen Bundesgesellschaft „Tank & Rast“ kostet ein Toilettenbesuch 70 Cent, an
Bahnhöfen bis zu einem Euro. Diese Gebühr wird zum Teil über Wertgutscheine
erstattet, die beim Warenkonsum eingelöst werden können.
Für Reisende, Einkaufende und sich an Bahnhöfen aufhaltende Personen stellt die
Gebühr oftmals eine zu hohe Hürde dar. Wer kein Geld dabei hat oder sich die Aus-
gabe nicht leisten kann, ist gezwungen, seine Notdurft unter unwürdigen Bedingun-
gen zu verrichten. In Bahnhofsnähe führt dies zu Verunreinigungen und Gestank,
auf Autobahnen zum Ausweichen auf Parkplätze, deren WC-Anlagen überlastet und
grob verschmutzt sind.
Der Gewinn der Bahnhofs- und Raststättenbetreiber an WC-Anlagen geht nicht nur
zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch auf Kosten der als Alternative
zum Bezahl-WC genutzten Bahnhofsumgebung bzw. der Autobahnparkplätze und
damit der Öffentlichkeit.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzentwurf vorzulegen oder geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um si-
cherzustellen, dass
1. auf allen öffentlich zugänglichen Rastanlagen der Bundesautobahnen und
2. auf allen öffentlichen Bahnhöfen
Toiletten vorhanden sind und für die Nutzerinnen und Nutzer unentgeltlich zur Ver-
fügung stehen.

Berlin, den 19. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Drucksache 18/9223 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Begründung

Seitdem durch die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 1998 die bundeseigene Gesellschaft „Tank&Rast“ an
private Investoren verkauft wurde, hat diese ihren Wert deutlich vervielfacht. Mit dem Unternehmen „Sanifair“
wurde im Jahr 2003 von „Tank&Rast“ eine Tochtergesellschaft gegründet, die für den Bereich der Toiletten
zuständig ist. Seither ist der Besuch der WC-Anlage mit einer Nutzungsgebühr von 70 Cent verbunden (im Hbf
Hannover 1 Euro), von denen 50 Cent auf Einkäufe in von „Tank&Rast“ verpachteten Unternehmen angerech-
net werden können. Etwa 90 Prozent der Konzessionen für Nebenbetriebe an den Autobahnen entfallen auf
„Tank&Rast“.
Die meisten Gaststättenverordnungen der Bundesländer und Städte sehen vor, dass Gaststätten ihren Gästen
kostenlose Toiletten zur Verfügung stellen müssen.
Da Raststätten und Tankstellen in Deutschland Nebenbetriebe an Bundesautobahnen im Sinne von § 15 Bun-
desfernstraßengesetz (FStrG) darstellen, greifen die Gaststättengesetze der Länder nicht. Bei der gegenwärtigen
Praxis erhält der Betreiber der Raststätte bzw. Tankstelle ein Konzessionsrecht, das von der Bundesstraßenver-
waltung verliehen wird. Der Bund hat diese Vergabe jedoch den Straßenbauverwaltungen der Länder übertra-
gen, die im Auftrag des Bundes für jeden Nebenbetrieb Konzessionsverträge abschließen. Bei diesen Konzes-
sionsverträgen wird die Gebührenfrage bisher nicht berücksichtigt.
Die Deutsche Bahn betrachtet die Betreibung von Toilettenanlagen nicht zwingend als Aufgabenbereich des
Unternehmens, sodass Toilettenanlagen in den Bahnhöfen an unterschiedliche Betreiber vermietet beziehungs-
weise verpachtet werden. Die Tochterfirma der Deutschen Bahn „DB Station & Service“ ist für das Geschäfts-
feld Personenbahnhöfe zuständig und befindet sich im Eigentum des Bundes. Der Bund hat daher nach Arti-
kel 87 e, sowie 86 Grundgesetz die Möglichkeit, betreffende Verwaltungsvorschriften auch für öffentliche
Bahnhöfe zu erlassen.
Während die kostenlose Nutzung der WC-Anlage im gastronomischen Bereich und an Flughäfen ansonsten
gängige Praxis darstellt, kann „Sanifair“ aufgrund der derzeitigen Handhabung des Bundes sowie der Mono-
polstellung an Raststätten zu Lasten der Öffentlichkeit und Reisenden Extraprofite einfahren. Um diesen Miss-
stand zu beheben, ist es notwendig, gesetzlich zu verankern oder geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sodass
die notwendigen Toilettenräume nicht durch Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen versperrt sein dürfen
und dass bei unverminderter Qualität, Sauberkeit und gleichbleibendem Personaleinsatz für deren Nutzung
durch Gäste kein Entgelt erhoben werden darf.

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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