BT-Drucksache 18/9134

Stärkung der Altersvorsorge durch Mitgliedschaft und Sparen in Bau- und Wohnungsgenossenschaften

Vom 6. Juli 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/9134
18. Wahlperiode 06.07.2016

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Kerstin Andreae,
Dr. Thomas Gambke, Sven-Christian Kindler, Markus Kurth, Annalena Baerbock,
Britta Haßelmann, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke,
Nicole Maisch, Peter Meiwald, Corinna Rüffer, Dr. Gerhard Schick,
Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stärkung der Altersvorsorge durch Mitgliedschaft und Sparen in Bau- und
Wohnungsgenossenschaften

Für viele Menschen ist das Wohneigentum respektive die selbst genutzte Immo-
bilie ein wichtiger Eckpfeiler in der Altersvorsorge. Sie bietet eine gute Möglich-
keit, um nach eigenen Wünschen und Vorstellungen entsprechend wohnen und
gleichzeitig die Wohnkosten gering halten oder sogar einen finanziellen Grund-
stock für das Alter bilden zu können. Die finanzielle Belastung sinkt und die per-
sönliche Wohnsituation bleibt garantiert, die für viele Menschen im Alter sehr
wichtig ist.
Genossenschaftliches Wohnen spricht unterschiedliche Haushalte an, für die
Wohneigentum nicht in Frage kommt: Dazu zählen neben denjenigen Haushalten,
die kein ausreichendes Eigenkapital besitzen, auch solche Haushalte, die zwar
über ein ausreichend hohes Eigenkapital und Einkommen verfügen, aber nicht
bereit sind, für das Eigentum auf anderes zu verzichten, sowie beispielsweise äl-
tere Haushalte, die das Risiko scheuen. Hinzu kommen individuelle Präferenzen
wie ein urbaner Standort, die emotionale und soziale Bindung an das bisherige
Quartier oder die Scheu vor dem Aufwand, den Eigentum mit sich bringen kann.
Das genossenschaftliche Wohnen kann hier eine Alternative zum Wohneigentum
sein. Es bietet höhere Planbarkeit bei den Wohnkosten, einen geringeren Eigen-
kapitalbedarf in Höhe des Genossenschaftsanteils, eine planbare Sparrate, bezahl-
bares urbanes Wohnen, Flexibilität in der Lebensplanung sowie räumliche Flexi-
bilität. Darüber hinaus bieten Genossenschaften ihren Mitgliedern Möglichkeiten
der Eigeninitiative und Selbstverantwortung und einen Schutz vor Kündigung.
Einige Wohnungsgenossenschaften haben Modelle entwickelt, ihren Mitgliedern
eine genossenschaftliche Form der privaten Altersvorsorge mit einer analogen
Wohnkostenreduzierung im Alter wie bei einem individuellen Eigentum zu bie-
ten – z. B. durch Zeichnung zusätzlicher Anteile, Vergabe von Dauerwohnrech-
ten oder die Nutzung von Altersvorsorgeprodukten bei genossenschaftlichen
Spareinrichtungen.
Mit dem Eigenheimrentengesetz wurden im Jahr 2008 verschiedene rechtlich för-
derungswürdige Sparmöglichkeiten – auch für das Sparen in Bau- und Woh-
nungsunternehmen/-genossenschaften – mit Blick auf das Ansparen zugunsten
eines Dauerwohnrechts geöffnet bzw. erweitert. Das betrifft das Wohnungsbau-
Prämiengesetz und das Fünfte Vermögensbildungsgesetz.

Drucksache 18/9134 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
 

Nach Angaben der Wohnungswirtschaft sind diese staatlich geförderten Modelle
des Vermögensaufbaus und der Altersvorsorge bisher kaum umgesetzt und ge-
nutzt worden. Als Grund wird angegeben, dass sie für Genossenschaften sehr
schwer handhabbar sind. Außerdem lassen im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD festgelegte Ankündigungen immer noch auf sich warten. Dazu
gehören verbesserte Rahmenbedingungen für genossenschaftliches Wohnen so-
wie die Prüfung einer Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen, die
sich im Gegenzug zum Neubau verpflichten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Genossenschaftliches Sparen fürs Alter
1. Wie viele nach dem Eigenheimrentengesetz geförderte Sparverträge (Ries-

ter, Wohn-Riester) wurden seit dem Jahr 2008 mit Bau- oder Wohnungsge-
nossenschaften geschlossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2. Welche Probleme und Hürden sind der Bundesregierung beim Riestersparen
in Bau- und Wohnungsgenossenschaften bekannt?

3. Welche Hürden gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Spareinlagen
von Nichtmitgliedern in Bau- oder Wohnungsgenossenschaften?

4. Wie viele nach dem Wohnungsbauprämiengesetz geförderte Bausparver-
träge wurden seit dem Jahr 2008 mit Bau- oder Wohnungsgenossenschaften
geschlossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5. Wie viele nach dem Wohnungsbauprämiengesetz geförderte Bausparver-
träge wurden seit dem Jahr 2008 für den Erwerb von Anteilen an Bau- oder
Wohnungsgenossenschaften verwendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

6. Welche Probleme und Hürden sind der Bundesregierung beim geförderten
Bausparen in bzw. zugunsten der Mitgliedschaft in Bau- und Wohnungsge-
nossenschaften bekannt?

7. Wie viele nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz geförderte Sparver-
träge wurden seit dem Jahr 2008 mit Bau- oder Wohnungsgenossenschaften
geschlossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

8. Wie viele nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz geförderte Sparver-
träge wurden seit dem Jahr 2008 für den Erwerb von Anteilen an Bau- oder
Wohnungsgenossenschaften verwendet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der in den Fragen 1
bis 8 genannten rechtlichen Möglichkeiten für Altersvorsorge in Bau- und
Wohnungsgenossenschaften nach dem Wohnungsprämiengesetz, dem Fünf-
ten Vermögensbildungsgesetz und dem Eigenheimrentengesetz?

10. Was erwägt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Altersvorsorge in
Bau- und Wohnungsgenossenschaften zu fördern und zu stärken?

11. Wie viele bundesrechtlich geförderte Dauerwohnrechte wurden in Bau- und
Wohnungsgenossenschaften seit dem Jahr 2008 vertraglich vereinbart?

12. Welche Probleme und Hürden sind der Bundesregierung bezüglich der ver-
traglichen Vereinbarung von Dauerwohnrechten mit Bau- und Wohnungsge-
nossenschaften bekannt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/9134
 

Aktivitäten von Bau- und Wohnungsgenossenschaften
13. Wie viele eigentumsorientierte Wohnungsgenossenschaften, bei denen die

Satzung den Genossenschaftsmitgliedern das unwiderrufliche und vererbli-
che Recht auf Erwerb des Eigentums an der von ihnen zu Wohnzwecken
genutzten Wohnung für den Fall einräumt, dass die Mehrheit der in einem
Objekt wohnenden Genossenschaftsmitglieder der Begründung von Wohn-
eigentum und Veräußerung der Wohnungen schriftlich zugestimmt hat (Er-
werbsoption), gibt es in Deutschland (bitte für die Jahre ab 2008 angeben
und nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Wohnungsbestand von
eigentumsorientierten Wohnungsgenossenschaften, und wie hat er sich quan-
titativ entwickelt (bitte für die Jahre ab 2008 angeben und nach Jahren und
Bundesländern aufschlüsseln)?

15. Welche Probleme von eigentumsorientierten Wohnungsgenossenschaften
sind der Bundesregierung bekannt?

16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Wohnungsbestand der
Wohnungsgenossenschaften, und wie hat er sich quantitativ entwickelt (bitte
für die Jahre ab 2008 angeben und nach Jahren und Bundesländern aufschlüs-
seln)?

17. Inwieweit und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung Bau- und
Wohnungsgenossenschaften stärken und fördern?

18. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um junge Bau- und Woh-
nungsgenossenschaften, insbesondere in ihrer Gründungs- und Anlaufphase,
zu fördern?

19. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um traditionelle Bau- und
Wohnungsgenossenschaften zu fördern?

20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den geplanten und reali-
sierten Umfang der Neubautätigkeit von eigentumsorientierten Wohnungs-
genossenschaften (bitte für die Jahre ab 2008 angeben und nach Jahren und
Bundesländern aufschlüsseln)?

21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang der Neubautä-
tigkeit von Wohnungsgenossenschaften (bitte für die Jahre ab 2008 angeben
und nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den geplanten und reali-
sierten Umfang der Neubautätigkeit von Baugenossenschaften (bitte für die
Jahre ab 2008 angeben und nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

23. Wo sieht die Bundesregierung Probleme und Hürden für Neubauaktivitäten
von Bau- und Wohnungsgenossenschaften?

Berlin, den 6. Juli 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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