BT-Drucksache 18/8433

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/7824, 18/8428 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

Vom 11. Mai 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8433
18. Wahlperiode 11.05.2016
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Katrin Werner, Sigrid Hupach, Matthias W. Birkwald,
Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Katja Kipping, Cornelia Möhring,
Norbert Müller (Potsdam), Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Azize
Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich,
Sabine Zimmermann (Zwickau), Pia Zimmermann und der Fraktion
DIE LINKE.

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 18/7824, 18/8428 –

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des
Behindertengleichstellungsrechts

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Nach fast 15 Jahren Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird es Zeit, dass die-
ses auf Grundlage der rechtsverbindlichen UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) überarbeitet
wird. Daher ist dieses Vorhaben der Bundesregierung zu begrüßen.
Leider werden private Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleis-
tungen nur marginal in die neuen Regelungen einbezogen. Dies wurde von den Ex-
pertinnen und Experten in eigener Sache, von vielen Organisationen und Verbänden
der Menschen mit Behinderungen sowie von Sozialverbänden in ihren Stellungnah-
men zur öffentlichen Anhörung am 25.04.2016 zum Gesetzentwurf der Bundesre-
gierung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages scharf
kritisiert. Im privaten Bereich spielt sich ein sehr großer Teil des realen Lebens ab:
Beispielsweise beim Besuch von Kinos, Theatern, Gaststätten, Arztpraxen und Ge-
sundheitseinrichtungen oder von unzugänglichen Homepages treffen viele Men-
schen mit Behinderungen oft auf unüberwindbare Barrieren. Hierbei reicht es nicht
aus, dass die Gebäude des Bundes barrierefrei gestaltet werden sollen. Daher sind
zumindest – in einem ersten Schritt – die Verpflichtung für die Privatwirtschaft zu
angemessenen Vorkehrungen und die Versagung dieser als Benachteiligungsverbot
in die weiterzuentwickelnden Gesetze – BGG und Allgemeines Gleichbehandlungs-
gesetz – aufzunehmen.

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Drucksache 18/8433 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

in das Gesetz angemessene, wirksame und verbindliche Regelungen aufzunehmen,
mit denen gewährleistet ist, dass auch im neuen Behindertengleichstellungsgesetz
und im weiterzuentwickelnden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz die Ver-
pflichtung zur Berücksichtigung angemessener Vorkehrungen für private Anbieter
von Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, so-
wie die Versagung angemessener Vorkehrungen als Benachteiligungsverbot festge-
schrieben werden.

Berlin, den 10. Mai 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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