BT-Drucksache 18/8243

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits KOM (2016) 8 endg; Ratsdok.5608/16 und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits KOM (2016) 63 endg.; Ratsdok. 6126/16 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika und der ostafrikanischen Gemeinschaft ablehnen

Vom 27. April 2016


Deutscher Bundestag Drucksache 18/8243
18. Wahlperiode 27.04.2016
Antrag
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr. Frithjof Schmidt, Claudia Roth
(Augsburg), Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska
Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid
Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Doris Wagner,
Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Corinna Rüffer und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung
und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens
zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und
den SADC-WPA-Staaten andererseits
KOM(2016) 8 endg.; Ratsdok. 5608/16

und

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung
und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens
zwischen den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemeinschaft einerseits
und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits
KOM(2016) 63 endg.; Ratsdok. 6126/16

hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung
gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Entwicklungsgemeinschaft des
südlichen Afrika und der ostafrikanischen Gemeinschaft ablehnen

Drucksache 18/8243 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Bundestag wolle gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In den nächsten Monaten stimmt der Rat der Europäischen Union über die beiden
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Agreements, EPAs),
wie sie die Europäische Union (EU) mit den Staaten der Entwicklungsgemeinschaft
des südlichen Afrika (SADC-WPA) sowie den Staaten der Ostafrikanischen Ge-
meinschaft (EAC) verhandelt hat, ab. Eine Zustimmung würde die Kommission er-
mächtigen, die ausgehandelten Vertragstexte zu unterzeichnen und die Regelungen
in europäischer Kompetenz vorläufig anzuwenden.
Diese beiden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen drohen in ihrer jetzigen Form
eine eigenständige, breitenwirksame und nachhaltige Entwicklung in den Partner-
ländern zu verhindern. Darüber hinaus werden sie die Umsetzung der durch die Af-
rikanische Union beschlossenen afrikanischen Freihandelszone erheblich erschwe-
ren.
Es braucht eine andere Handelspolitik der EU. Sie muss an dem Ziel ausgerichtet
sein, die selbstbestimmte Entwicklung zu unterstützen, die Wertschöpfung vor Ort
zu befördern, Ernährungssouveränität und regionale Integration in den Ländern des
Südens zu unterstützen. Dies erfordert ein neues Verhandlungsmandat für die Euro-
päische Kommission und auf dieser Grundlage neue Verhandlungen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,

1. im Rat der Europäischen Union dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates
über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartner-
schaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten
einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits (Ratsdok. 5608/16) nicht
zuzustimmen;
und

2. im Rat der Europäischen Union dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates
über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartner-
schaftsabkommens zwischen den Partnerstaaten der Ostafrikanischen Gemein-
schaft einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten anderer-
seits (Ratsdok. 6126/16) nicht zuzustimmen.

Berlin, den 26. April 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/8243
Begründung

Ende Mai 2016 will der Rat der Europäischen Union die EPAs sowohl mit der Ostafrikanischen Gemeinschaft
wie auch mit den SADC-WPA-Staaten unterzeichnen und Teile davon vorläufig anwenden. Die Kommission
strebt an, den Ratifizierungsprozess bis Oktober 2016 sowohl im Europäischen Parlament wie auch in den euro-
päischen Mitgliedstaaten abzuschließen.
Trotz anhaltender Kritik hält die EU-Kommission an den EPAs fest. Dabei ist gerade der angestrebte Entwick-
lungscharakter der Abkommen mehr als fraglich. Insbesondere mit dem Wegfall der Zölle und den damit ver-
bundenen Einnahmen drohen den afrikanischen Staaten Einnahmeverluste. Darüber hinaus nehmen Zollsen-
kungsverpflichtungen ihnen wichtige politische Optionen, in der Zukunft bestimmte Industrien vorübergehend
zu schützen, um ihren Aufbau zu ermöglichen.
Gleichzeitig könnten die Handelsvertiefungen erheblich den intraregionalen und intraafrikanischen Handel ge-
fährden und eine panafrikanische Integration erschweren, weil sie die Import- und Exportstrukturen der Länder
stärker auf die EU als auf die Nachbarländer ausrichten. Eine nachhaltige Industrialisierung mit Wertschöp-
fungsketten in den Ländern Afrikas würde so erschwert. Zudem würden beispielweise Agrarprodukte einer
übermächtigen Konkurrenz mit subventionierten landwirtschaftlichen Produkten aus der EU ausgesetzt. Die
Verlierer wären die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, die oftmals einen Großteil der Bevölkerung ausmachen.
Die Abkommen enthalten darüber hinaus so genannte Rendezvousklauseln, wonach die Länder sich verpflich-
ten, innerhalb der nächsten Jahre über politisch stark umstrittene Themen wie Investor-Staat-Schiedsmechanis-
men zu verhandeln. Dies übt weiteren Liberalisierungsdruck aus und schränkt perspektivisch die notwendigen
politischen Handlungsspielräume der Länder ein. Für eine nachhaltige und breitenwirksame Entwicklung
braucht es daher vielmehr neue Verhandlungen mit einem neuen Verhandlungsmandat (vgl. ebenso Bundes-
tagsdrucksache 18/2603).

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