BT-Drucksache 18/764

Technologie-, Innovations- und Gründungsstandort Deutschland stärken - Potenziale der Digitalen Wirtschaft für Wachstum und nachhaltige Beschäftigung ausschöpfen und digitale Infrastruktur ausbauen

Vom 11. März 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/764 (neu)
18. Wahlperiode 11.03.2014

Antrag
der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Hansjörg Durz, Axel Knoerig,
Thomas Jarzombek, Nadine Schön (St. Wendel), Artur Auernhammer,
Thomas Bareiß, Norbert Barthle, Julia Bartz, Maik Beermann, Veronika
Bellmann, Dr. André Berghegger, Steffen Bilger, Klaus Brähmig, Helmut
Brandt, Cajus Caesar, Thomas Dörflinger, Marie-Luise Dött, Dr. Maria
Flachsbarth, Michael Frieser, Dr. Michael Fuchs, Alexander Funk,
Dr. Thomas Gebhart, Alois Gerig, Eberhard Gienger, Astrid Grotelüschen,
Oliver Grundmann, Fritz Güntzler, Dr. Herlind Gundelach, Christian Haase,
Mark Hauptmann, Dr. Stefan Heck, Dr. Matthias Heider, Robert Hochbaum,
Karl Holmeier, Franz-Josef Holzenkamp, Charles M. Huber, Hubert Hüppe,
Andreas Jung (Konstanz), Steffen Kanitz, Roderich Kiesewetter, Jens
Koeppen, Carsten Körber, Andreas G. Lämmel, Barbara Lanzinger,
Dr. Andreas Lenz, Ingbert Liebing, Karin Maag, Yvonne Magwas, Andreas
Mattfeldt, Stephan Mayer (Altötting), Dr. Michael Meister, Jan Metzler,
Maria Michalk, Dr. h. c. Hans Michelbach, Dr. Mathias Middelberg, Philipp
Mißfelder, Dietrich Monstadt, Carsten Müller (Braunschweig), Dr. Philipp
Murmann, Dr. Andreas Nick, Michaela Noll, Helmut Nowak, Dr. Georg
Nüßlein, Wilfried Oellers, Dr. Tim Ostermann, Ulrich Petzold, Sibylle
Pfeiffer, Dr. Peter Ramsauer, Eckhardt Rehberg, Dr. Heinz Riesenhuber,
Anita Schäfer (Saalstadt), Andreas Scheuer, Tankred Schipanski,
Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden), Christina Schwarzer, Carola Stauche,
Peter Stein, Erika Steinbach, Christian Freiherr von Stetten, Dieter Stier,
Stephan Stracke, Lena Strothmann, Dr. Volker Ullrich, Kees de Vries,
Marco Wanderwitz, Kai Wegner, Albert Weiler, Peter Weiß (Emmendingen),
Marian Wendt, Heinz Wiese (Ehingen), Klaus-Peter Willsch, Tobias Zech,
Heinrich Zertik, Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und der Fraktion der
CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Wolfgang Tiefensee, Lars Klingbeil, Matthias
Ilgen, Christian Flisek, Hubertus Heil (Peine), Dr. Katarina Barley, Sören
Bartol, Dirk Becker, Willi Brase, Martin Burkert, Dr. Daniela De Ridder,
Dr. Karamba Diaby, Martin Dörmann, Saskia Esken, Ulrich Freese, Rita
Hagl-Kehl, Sebastian Hartmann, Marcus Held, Gustav Herzog, Oliver
Kaczmarek, Christina Kampmann, Gabriele Katzmarek, Arno Klare, Birgit
Kömpel, Christine Lambrecht, Kirsten Lühmann, Dr. Birgit
Malecha-Nissen, Sabine Poschmann, Florian Post, Martin Rabanus,
Dr. Simone Raatz, Gerold Reichenbach, Andreas Rimkus, René Röspel,
Dr. Ernst Dieter Rossmann, Johann Saathoff, Annette Sawade,
Dr. Hans-Joachim Schabedoth, Dr. Nina Scheer, Marianne Schieder

Drucksache 18/764 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

(Schwandorf), Udo Schiefner, Rainer Spiering, Bernd Westphal, Andrea
Wicklein, Stefan Zierke, Thomas Oppermann und der Fraktion der SPD

Technologie-, Innovations- und Gründungsstandort Deutschland stärken –
Potenziale der Digitalen Wirtschaft für Wachstum und nachhaltige
Beschäftigung ausschöpfen und digitale Infrastruktur ausbauen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Auf der CeBIT 2014 wird gezeigt, was derzeit in der digitalen Welt möglich ist
und wohin neueste Produkttrends führen. Wer dies als rein technische Leis-
tungsschau betrachtet, übersieht einen wichtigen Aspekt: Die Digitalisierung
erfasst zunehmend alle Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Lebens – von eGovernment über Kultur- und Kreativwirtschaft bis Industrie 4.0
und eHealth.
Die Digitale Wirtschaft ist die Basis für künftige Wettbewerbsfähigkeit und das
Wachstum unserer Volkswirtschaft. Sie bietet Deutschland ein enormes Poten-
zial für Wohlstand, nachhaltige Beschäftigung und Innovationskraft. Dabei geht
es nicht nur um eine erfolgreiche Branche der Informations- und Kommunikati-
onstechnologie (IKT) an sich. Die Digitalisierung anderer Wirtschaftsbereiche,
insbesondere der Industrie, ist Grundvoraussetzung für die Behauptung unseres
Wirtschaftsstandortes im weltweiten Wettbewerb.
Nur durch eine dynamische, effiziente und innovative Hightech-Branche sowie
durch moderne und sichere Infrastrukturen kann Deutschland zum Wachstums-
land Nr. 1 in Europa werden. In einer Digitalen Agenda 2014 – 2017 wird die
Bundesregierung die verschiedenen Handlungsstränge und Akteure zusammen-
führen und neue Schwerpunkte setzen. Gemeinsam mit Wirtschaft, Zivilgesell-
schaft, Tarifpartnern und Wissenschaft wird diese Agenda umgesetzt. Ein zent-
rales Handlungsfeld der Digitalen Agenda stellt die Digitale Wirtschaft dar.
Diese Potenziale der Digitalen Wirtschaft am Standort Deutschland gilt es im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umfassend auszuschöp-
fen.

Digitale Wirtschaft und Internet sind Wachstumstreiber

Deutschlands IKT-Branche ist mit über 86 000 Unternehmen, 900 000 Be-
schäftigten und 228 Mrd. Euro Umsatz ein bedeutender Industriezweig der
deutschen Wirtschaft. Die IKT-Branche trägt mit 85 Mrd. Euro aktuell
4,7 Prozent zur gewerblichen Wertschöpfung bei. Sie investierte 18,2 Mrd.
Euro und damit ca. 4,5 Prozent der gesamten Bruttoanlageinvestitionen.
Im internationalen Vergleich verbesserte sich die deutsche Digitale Wirt-
schaft im Ranking der führenden 15 Standorte auf Platz 5. Nach Umsätzen
ist die deutsche IKT-Wirtschaft mit 4,6 Prozent Anteil am Weltmarkt die
viertgrößte der Welt.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/764 (neu)

Die digitale Wirtschaft bietet Chancen für Gründungen, die kreative und
innovative Ideen in neuen Techniken, Dienstleistungen und Produkten auf
den Markt bringen und erfolgreich umsetzen können. Die IKT-Branche hat
zudem eine enorme Innovationsquote (80 Prozent).
Das Internet und die digitalen Technologien sind wichtige Wachstumsmul-
tiplikatoren. Sie eröffnen sowohl der IKT-Branche als auch anderen Bran-
chen neue Wachstumspotenziale, schaffen neue Geschäftsmodelle und zu-
kunftsfähige Arbeitsplätze. Die Nachfrage nach IKT-Gütern und –Dienst-
leistungen sichert 360 000 Arbeitsplätze in anderen Branchen Deutschlands.
Für 1 000 in der IKT geschaffene Arbeitsplätze entstehen in vorgelagerten
Branchen 941 zusätzliche Arbeitsplätze.
Digitale Innovationen bieten erhebliche Potenziale für Effizienz- und Leis-
tungssteigerungen. Die digitalen Technologien beeinflussen alle Wirt-
schaftsstrukturen und -sektoren und verwischen die Grenzen zwischen Pro-
duktion und Dienstleistungen. Der Anteil der Unternehmen, deren Arbeits-
abläufe ohne Internet nicht mehr funktionieren, wächst ständig.
Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt entscheidend. Digitale Tech-
nologien ermöglichen Unternehmen und Beschäftigten neue Formen der
räumlichen und zeitlichen Flexibilität der Arbeit sowie der Qualifikation. Es
gilt, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen und dabei die Verein-
barkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Dabei darf das Prinzip der
Kernarbeitszeit nicht ausgehöhlt werden. Digitale Technologien verändern
außerdem tiefgreifend die Zusammenarbeit in der Arbeitswelt und das
Kommunikationsverhalten der Menschen. Teilhabemöglichkeiten und Teil-
habegerechtigkeit müssen auch in der digitalen Welt gewährleistet werden.
Die fortschreitende Digitalisierung hat auch auf die Bereiche Bildung, Wis-
senschaft und Forschung erhebliche Auswirkung. In der digitalen Gesell-
schaft sind Informationen im Netz immer schneller und leichter verfügbar,
neue Kommunikationsmöglichkeiten eröffnen neue Möglichkeiten des Ler-
nens und einen besseren Austausch und Kooperation in der Wissenschaft,
die Bearbeitung großer und komplexer Datenmengen erfolgt mit immer
größerer Geschwindigkeit und neue Forschungsfragestellungen sowie inter-
disziplinäre Themenfelder entstehen.
Die Digitale Wirtschaft bietet Chancen für Gründer, die kreative und inno-
vative Ideen in neuen Techniken, Dienstleistungen und Produkten auf den
Markt bringen und erfolgreich umsetzen können.

Hochleistungsfähige digitale Infrastrukturen sind Basis für Teilhabe, Wachstum
und Beschäftigung

Basis für den technologischen Fortschritt sind auch leistungsfähige Breit-
bandnetze, die privatwirtschaftlich errichtet und betrieben werden. Im Rah-
men der Netzallianz Digitales Deutschland des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur wird die Weiterentwicklung der Breit-
bandstrategie der Bundesregierung darauf ausgerichtet, dass bis zum Jahr
2018 flächendeckend in allen Teilen Deutschlands leistungsfähige Breit-
bandanschlüsse mit mindestens 50 Mbit/s verfügbar sind, denn der An-
schluss an leistungsfähige digitale Infrastruktur ist als Standortfaktor ent-
scheidend für Ansiedlungs- und Gründungsentscheidungen. Der Breitband-
internetzugang ist außerdem Voraussetzung, um Chancengerechtigkeit si-
cherzustellen und Unternehmen die faire Teilhabe am Wettbewerb zu er-
möglichen. Dabei werden alle Technologien genutzt.

Drucksache 18/764 (neu) – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Damit der ländliche Raum auch in Zukunft attraktiv und wirtschaftlich stark
bleibt, müssen europäische wie nationale Rahmenbedingungen so gestaltet
werden, dass sich Investitionen im ländlichen Bereich rentieren. Alle Bürger
in Deutschland sollen einen leistungsfähigen Internetzugang bekommen
können.
Das offene und freie Internet muss erhalten bleiben sowie Teilhabe, Mei-
nungsvielfalt, Innovation, Diskriminierungsfreiheit und fairer Wettbewerb
müssen sichergestellt werden. Netzneutralität wird unter Berücksichtigung
der europäischen Vorgaben als eines der Regulierungsziele im Telekommu-
nikationsgesetz verankert. Das „Best-Effort“-Prinzip wird in seiner Qualität
weiterentwickelt. Deep Packet Inspection zur Diskriminierung von Diensten
oder Überwachung wird gesetzlich untersagt.
Die Interessen von Verbrauchern, des Mittelstandes und der Gesamtwirt-
schaft sind bei der Anpassung bzw. Ergänzung des Rechtsrahmens für Tele-
kommunikation mit zu berücksichtigen.
Die Voraussetzungen für die Verbreitung lokaler Funknetzwerke (WLAN)
sollen verbessert werden. Hierfür ist der Rechtsrahmen so zu gestalten, dass
er den Anbietern von WLAN durch klare Haftungsregelungen analog zu den
Access Providern Rechtssicherheit gibt.

Potenziale der Digitalen Wirtschaft nutzen

Die Digitalisierung erfasst alle Bereiche der Wirtschaft, der Arbeitswelt und
des gesellschaftlichen Lebens. In einer Digitalen Agenda 2014 – 2017 wird
die Bundesregierung die verschiedenen Handlungsstränge und Akteure zu-
sammenführen und neue Schwerpunkte setzen. Der Nationale IT-Gipfel
wird breiter ausgerichtet und soll als eine Dialogplattform aller beteiligten
Akteure die Umsetzung der Digitalen Agenda begleiten.
Notwendig sind die beschleunigte Entwicklung digitaler Zukunftstechnolo-
gien und die Unterstützung der Digitalisierung der klassischen Industrie
(Industrie 4.0). Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die IT-Sicherheit
sowie die Abwehr von Wirtschaftsspionage zu legen. Unter Beachtung von
Datenschutz und Datensicherheit soll die Nutzung von Big Data und Cloud
Computing sowie von Smart Services gestärkt werden. Das gilt auch für die
Herausforderungen der Energieeffizienz durch die enorm gestiegene Nut-
zung von IKT. Deutschland kann mit Hilfe von IKT seine traditionellen
Stärken insbesondere in den Bereichen Industrie, Energie, Gesundheit, Tou-
rismus oder Mobilität durch die Förderung von Big Data, Cloud-Anwen-
dungen oder von Vorhaben im Bereich Industrie 4.0 noch mehr zum Tragen
bringen.
Digitalisierung in Bildung, Wissenschaft und Forschung gibt wichtige Im-
pulse in diese Bereiche, aber auch in die Gesellschaft insgesamt. Hier gilt
es, Chancen zu nutzen und neue Möglichkeiten zu eröffnen. Die Förderung
und Begleitung der Digitalisierung in Bildung und Forschung sind daher
wichtige Bestandteile der Digitalen Agenda der Bundesregierung. Dies be-
trifft zum einen das Thema Digitale Bildung, aber auch die Digitalisierung
in der Wissenschaft, z. B. mit der Entwicklung einer Open-Access-Strate-
gie. Zudem schaffen Forschung und Entwicklung etwa in den Themenfel-
dern Industrie 4.0, Big Data, kritische Infrastrukturen, IT-Sicherheits-
forschung oder innovative Anwendungen z. B. im Verkehrs- oder Gesund-
heitswesen erst die Voraussetzung, um Chancen und Potenziale des Digita-
lisierungsprozesses zu erschließen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/764 (neu)

Der sich abzeichnende Fachkräftemangel wird vor allem die jungen Unter-
nehmen und Gründer der IKT-Branche treffen und ein Wachstumshindernis
für innovative Unternehmen werden. Arbeiten und Leben für kluge Köpfe
in Deutschland sollen daher noch attraktiver gestaltet werden. In diesem
Sinne gilt es, mit Hilfe einer Willkommenskultur sowie einer schnellen und
erfolgreichen Integration im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte und
Gründer aus dem Bereich der Digitalen Wirtschaft noch erfolgreicher zu
werben.
Als Rückgrat der deutschen Wirtschaft bedürfen vor allem kleine und mitt-
lere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe der weiteren Unterstüt-
zung bei der Aneignung von Wissen über Chancen und Risiken moderner
Informations- und Kommunikationstechnologien in betrieblichen Prozessen,
insbesondere in den Bereichen eBusiness und eLearning, als Voraussetzung
für den Erhalt bzw. die Erhöhung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Vor allem für
den Mittelstand ist eine flächendeckende und gut ausgebaute Infrastruktur
unabdingbar.
Fortschritte in Wissenschaft und Forschung und der Wissenstransfer tragen
wesentlich zur Stärkung der Digitalen Wirtschaft bei. Die Forschungs- und
Innovationsförderung etwa für sicheres Big Data, der Ausbau der deutschen
Spitzenposition im Bereich des Höchstleistungsrechnens sowie der Auf-,
Ausbau und die Vernetzung von Forschungsdatenbanken sollen wichtige
Impulse zur Stärkung des IKT-Standorts liefern.
Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft bringt auch neue Angriffs-
möglichkeiten und Verwundbarkeiten mit sich. Damit Deutschland digitales
Wachstumsland bleiben kann, muss digitale Sicherheit gewährleistet wer-
den. Deutschland und Europa dürfen im IKT-Bereich ein Mindestmaß an
technologischer Souveränität nicht verlieren. Gerade die jüngst bekannt ge-
wordene massenweise Ausspähung durch ausländische Nachrichtendienste
hat das Vertrauen in digitale Technologien erschüttert. Notwendig ist eine
systematische Bestandsaufnahme der potenziellen Verletzlich- und Abhän-
gigkeiten deutscher und europäischer IT-Infrastrukturen sowie der Gefahren
für Anwender. Darauf aufbauend müssen Maßnahmen zum effektiven
Schutz von IKT und von sensiblen Kommunikationsstrukturen für die staat-
liche, wirtschaftliche und private Ebene entwickelt werden. Dazu gehören
Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit, des Datenschutzes, der
Spionageabwehr und der verstärkte Einsatz von einfach anzuwendender En-
de-zu-Ende-Verschlüsselung.
Um Sicherheitslücken und Angriffe schnellstmöglich erkennen zu können,
muss ein IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet werden. Darüber hinaus müs-
sen Anreize für die Erstellung sicherer IKT-Produkte, die Verpflichtung zur
Verschlüsselung in den Telekommunikationsnetzen und der verstärkte Ein-
satz freier Software und offener Formate geschaffen werden.
Der Schutz der Privatsphäre muss sowohl in der analogen als auch der digi-
talen Welt gewährleistet werden. Der Deutsche Bundestag begrüßt die deut-
sche Initiative beim UN-Menschenrechtsrat in Genf, dieses Gremium für
das Thema „Datenschutz im digitalen Zeitalter“ zu sensibilisieren. Notwen-
dig ist darüber hinaus die rechtzeitige Verabschiedung eines soliden Daten-
schutzrahmens, der sich an dem hohen deutschen Datenschutzniveau orien-
tiert (insbesondere EU-Datenschutzverordnung). Datenschutz und IT-
Sicherheit müssen von Anfang an in Produkte und Prozesse implementiert
werden.
Vertrauen kann nur durch Transparenz wieder hergestellt werden. Dies be-
trifft auch die Standardisierung von IT-Sicherheit und Internetarchitekturen.

Drucksache 18/764 (neu) – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Notwendig sind eine Stärkung der Transparenz der Standardisierungsgremi-
en und eine stärkere deutsche Einflussnahme in diesen und anderen interna-
tionalen Gremien, besonders solchen der Internet Governance. IKT-Stan-
dards, zumindest für Industrie-4.0-Architekturen bzw. -Anwendungen, müs-
sen „offen“ sein, d. h. keine Marktzutrittsbeschränkungen enthalten und in
einem pluralistischen, konsensbasierten Verfahren zustande kommen.
Der IT-Sicherheitsmarkt weist erhebliche Wachstumspotenziale auf und
kann zu einem Standortvorteil werden. Deutschland verfügt über exzellente
heimische Unternehmen in dem Bereich High-End-Verschlüsselungstechnik
und IT-Sicherheitstechnologie, die wegen ihrer Vertrauenswürdigkeit welt-
weit einen guten Ruf genießen. Sicherheitslösungen „Made in Germany“
bzw. „Made in Europe“ müssen weiter gestärkt werden. Es geht insbesonde-
re darum, Technologie aus dem Ausland durch eigene Sicherheitskompo-
nenten so sicher zu machen, dass sie hier in Deutschland und Europa ge-
nutzt werden kann.
Notwendig sind eine deutliche Stärkung der IT-Sicherheitsforschung, eine
Ausweitung der Förderung und Entwicklung von IT-Sicherheit sowie die
Bildung von IT-Sicherheitsclustern. Hierzu bedarf es einer übergreifenden
Koordinierung der beteiligten Ressorts.
Um die Technologie- und Innovationsförderung weiter zu befördern, muss
das Urheberrecht an die Erfordernisse des digitalen Zeitalters angepasst
werden. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Bildung, Wissenschaft und
Forschung, da hier die Voraussetzungen für eine nachhaltige Stärkung der
Innovationsfähigkeit unseres Landes geschaffen werden.
Deutschland braucht eine „Neue Gründerzeit“, denn die Gründer von heute
sind der Mittelstand von morgen. Diese wird jedoch nur anbrechen, wenn
eine „Neue Selbständigkeit“, wie sie die Start-up-Szene begründet hat, als
Lebensentwurf für junge Menschen wieder mehr an Attraktivität gewinnt.
Dieser Prozess muss schon im Bildungs- und Ausbildungssystem beginnen.
Die Rahmenbedingungen für Hochschulausgründungen müssen effizienter
gestaltet und Förderprogramme wie z. B. das EXIST-Gründerstipendium
und der EXIST-Forschungstransfer weiterentwickelt werden. Um die Rah-
menbedingungen für Ausgründungen an Hochschulen zielgenau evaluieren
zu können, sollte das Instrument des Gründungsrankings weiter ausgebaut
und gefördert werden. Auf der anderen Seite sind in der IKT-Branche nicht
nur Hochschulabsolventen erfolgreiche Gründer, sondern vor allem auch
junge Menschen ohne Hochschulabschluss. Für diese muss das staatliche
Fördersystem flexibler gestaltet werden.
Die Rahmenbedingungen für Wagniskapital müssen international wettbe-
werbsfähig gestaltet werden, um Deutschland als Fondsstandort attraktiv zu
machen. Zur Mobilisierung weiterer privater Wagniskapitalgeber soll der im
Jahr 2013 aufgelegte Investitionszuschuss Wagniskapital im Rahmen der
Haushalts- und Finanzplanung fortgesetzt und weiterentwickelt werden.
Außerdem soll der Zugang für junge Unternehmer zu Business Angels als
Berater und Kapitalgeber verbessert werden, das Modell des „crowd-
fundings“ als Instrument der Frühphasenfinanzierung weiter ausgebaut und
die Schaffung eines Börsensegments „Markt 2.0“ zur Belebung von Bör-
sengängen junger, innovativer und wachstumsstarker Unternehmen geprüft
werden.
Informations- und Beratungsangebote sind auf die internationale Start-up-
Szene auszurichten. Die internationale Sichtbarkeit und Attraktivität der
deutschen Gründerszene im Ausland sind durch Markteintritts- und Aus-
tauschprojekte nach dem Vorbild des Modellprojektes „German Silicon

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/764 (neu)

Valley Accelerator“ (GSVA) in allen Wachstumsregionen weltweit zu ver-
bessern.
Überzogene Bürokratie stellt auch im Bereich der digitalen Wirtschaft eine
Wachstumsbremse dar. Bürokratieabbau ist ein Wachstumsprogramm zum
Nulltarif. Ziel muss sein, dass die Unternehmen ihr Geld für neue Ideen und
Arbeitsplätze ausgeben und nicht für die Überwindung bürokratischer Hür-
den. Bürokratische Gründungshemmnisse müssen systematisch abgebaut
und so muss der Einstieg in das Unternehmertum erleichtert werden. Daher
sollen Antragsverfahren verkürzt und transparenter gestaltet werden.
Wichtig gerade für Start-ups, aber auch für viele andere mittelständische
IKT-Firmen ist darüber hinaus, ihnen einen möglichst ungehinderten Markt-
zutritt durch „offene“ IKT-Systeme zu gewährleisten und ihren wettbewerb-
lichen Schutz vor missbräuchlichem Verhalten der großen internationalen
IKT-Konzerne zu stärken. Dies betrifft insbesondere die deutsche Software-
branche.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der klassischen deutschen Industrien zu si-
chern, sollte die Zusammenarbeit von international erfolgreichen Konzernen
mit jungen Gründern bei der Entwicklung und Umsetzung von Innovationen
verbessert werden.
Die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft stellt
auch die Kultur- und Kreativwirtschaft vor große Herausforderungen. Die
Unternehmen müssen mit den neuen Technologien Schritt halten und neue
Geschäftsmodelle entwickeln, um keine Kunden und Marktanteile zu verlie-
ren. Anderseits ergeben sich auch große Chancen, denn auf digitalem Weg
lassen sich geografisch entfernte Märkte leichter erschließen. Durch Online-
Vermarktung ergeben sich neue Chancen für das Selbstmarketing und den
Direktvertrieb. Kunden können gezielter adressiert werden. Das Internet und
die Digitalisierung senken die Markteintrittskosten insbesondere für Selbst-
ständige und Kleinstunternehmen und tragen so auch zu einem lebendigen
Wettbewerb bei.
Auf europäischer Ebene sind verbesserte Rahmenbedingungen notwendig,
die wettbewerbs- und investitionsfreundliche Bedingungen schaffen. Dazu
gehört ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht für die Wirtschaft,
das sich an dem hohen deutschen Datenschutzniveau orientiert und dem alle
Anbieter, die in Europa ihre Dienste anbieten, unterliegen.
Mit der Vollendung des digitalen Binnenmarktes lassen sich die Potenziale
des europäischen Marktes voll ausschöpfen. Deutschland muss bei der Ge-
staltung des europäischen Rechtsrahmens für sichere elektronische Transak-
tionen aktiv mitwirken. Der nationale und europäische Rechtsrahmen muss
die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Bürger und Unternehmen in Eu-
ropa Transaktionen rechts- und beweissicher elektronisch abwickeln kön-
nen.
Viele der Ziele der Digitalen Agenda bedürfen einer Flankierung auf inter-
nationaler Ebene. Das Internet ist ein weltweites und offenes Netz, das kei-
ne Landesgrenzen kennt. So können beispielsweise Fragen der Internet
Governance oder der Wettbewerbskontrolle nicht allein auf nationaler Ebe-
ne gelöst werden. Zusammen mit unseren weltweiten Partnern gilt es daher
darauf hinzuwirken, dass das globale Management der kritischen Internet-
ressourcen weiterhin reibungslos sicher gestellt wird. Der Multi-
Stakeholder-Ansatz ist geeignet, die Transparenz der Internetpolitik in
Deutschland zu erhöhen und die in Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilge-
sellschaft vorhandene Expertise stärker einzubinden.

Drucksache 18/764 (neu) – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Das weltweite Netz ist ein globales Freiheitsversprechen. Die gesellschaftlichen
Chancen und wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung müssen genutzt
werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel

1. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag eine Digitale Agenda
2014 - 2017 zu erarbeiten, die auch die Potenziale der Digitalen Wirtschaft
für Wachstum und nachhaltige Beschäftigung ausschöpft und im Dialog mit
Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Tarifpartnern und Wissenschaft umgesetzt
wird. Der Nationale IT-Gipfel wird breiter ausgerichtet und als eine Platt-
form aller beteiligten Akteure die Umsetzung der Digitalen Agenda beglei-
ten. Die Aktivitäten der Arbeitsgruppen werden auf die zentralen Hand-
lungsfelder der Digitalen Agenda neu ausgerichtet;

2. die Breitbandstrategie im Rahmen der Netzallianz Digitales Deutschland
weiter zu entwickeln und Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich
auch Investitionen im ländlichen Raum lohnen. Sichergestellt werden muss,
dass zur Wahrung der Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen bis spätes-
tens 2018 flächendeckend in allen Teilen Deutschlands leistungsfähige
Breitbandanschlüsse mit mindestens 50 Mbit/s verfügbar sind;

3. das offene und freie Internet und damit Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innova-
tion, Diskriminierungsfreiheit und fairen Wettbewerb durch eine gesetzliche
Verankerung der Netzneutralität unter Berücksichtigung der europäischen
Vorgaben sicherzustellen;

4. neue intelligente Dienste und Anwendungen – vorrangig in den Bereichen
Energie, Verkehr, Gesundheit, Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie
Verwaltung – voranzutreiben und hierzu in Zusammenarbeit mit Ländern,
Kommunen, der Zivilgesellschaft, Tarifpartnern und der Wissenschaft im
Rahmen der Digitalen Agenda einen ressortübergreifenden Ansatz zu erar-
beiten;

5. die Voraussetzungen für die Verbreitung von WLAN durch klare Haftungs-
regelungen für WLAN-Betreiber zu verbessern;

6. die notwendigen Funkfrequenzressourcen unter Berücksichtigung der be-
rechtigten Belange von Kultur und Medien für die weitere Verbesserung der
Versorgung in ländlichen Bereichen vorzuhalten;

7. die Digitalisierung der Wirtschaft (Industrie 4.0) als zentrales Handlungs-
feld der wirtschaftspolitischen Agenda zu begreifen und im strukturierten
Dialog mit der Wirtschaft und Tarifpartnern optimale Wachstums- und
Entwicklungsmöglichkeiten für die IT-Wirtschaft zum Erhalt und Ausbau
von Kernkompetenzen zu schaffen sowie die „traditionellen“ Branchen für
diese Entwicklung auf breiter Front zu sensibilisieren und sie beim Weg zu
Industrie 4.0 zu unterstützen;

8. die Auswirkungen der digitalen Technologien und Geschäftsmodelle auf die
Arbeitsprozesse und die Situation der Beschäftigung intensiv zu begleiten
sowie die Vielzahl von Möglichkeiten, die das Leben der Menschen einfa-
cher machen, und die neuen Chancen für den Arbeitsalltag, für Qualifizie-
rung und Weiterbildung und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu
nutzen;

9. die digitale Entwicklung durch die Fortsetzung und den Neustart von Inno-
vations-, Forschungs- und Technologieprogrammen zu unterstützen;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/764 (neu)

10. die Chancen der Digitalisierung in Bildung, Wissenschaft und Forschung
aktiv zu nutzen. Dies betrifft die Stärkung des Themas Digitale Bildung, die
Entwicklung digitaler Werkzeuge für die Wissenschaft, die Entwicklung ei-
ner Open-Access-Strategie sowie Forschung und Entwicklung in den Berei-
chen Industrie 4.0, Big Data, kritische Infrastrukturen, IT-Sicherheits-
forschung oder innovative Anwendungen z. B. im Verkehrs- oder Gesund-
heitswesen;

11. die Gründerkultur in Deutschland zu stärken und ihre Förderung zu einem
wichtigen Schwerpunkt zu machen. Rahmenbedingungen für Unterneh-
mensgründungen und die Unterstützung junger innovativer IKT-Unter-
nehmen/Start-ups sind zu verbessern und anzupassen;

12. im Rahmen des IT-Gipfels neue Konzepte zur Zusammenarbeit von interna-
tional erfolgreichen Konzernen mit jungen Gründern zu erarbeiten;

13. zur Mobilisierung weiterer privater Wagniskapitalgeber den im Jahr 2013
aufgelegten Investitionszuschuss Wagniskapital fortzusetzen und weiterzu-
entwickeln sowie den Zugang für junge Unternehmer zu Business Angels
als Berater und Kapitalgeber zu verbessern;

14. die Finanzierungsbedingungen für Start-ups in allen Phasen – von der
Gründung bis zum etablierten Unternehmen - zu verbessern und die Attrak-
tivität des Fondsstandortes Deutschland für Wagniskapital zu erhöhen. Dazu
sind Eckpunkte für ein Venture-Capital-Gesetz vorzulegen;

15. die Schaffung eines Börsensegments „Markt 2.0“ zur Belebung von Bör-
sengängen junger, innovativer und wachstumsstarker Unternehmen zu prü-
fen;

16. das Modell des „crowdfunding“ als Instrument der Frühphasenfinanzierung
rechtssicher weiter auszubauen;

17. die staatlichen Beratungs- und Förderprogramme für Gründer flexibler und
einfacher zu gestalten und zu beschleunigen sowie bürokratische Hürden bei
der Gründung (z. B. One-Stop-Agency) abzubauen;

18. die notwendigen Schritte einzuleiten, um die technologische Souveränität
zumindest in IKT-Schlüsselbereichen zu sichern und ggf. neu aufzubauen;

19. die Sicherheit von Kommunikation und Daten in intelligenten Infrastruktu-
ren und Netzen sowie die Entwicklung einer IKT-Systemkompetenz voran-
zubringen. Das IKT-Sicherheitsniveau muss insgesamt, insbesondere in der
mittelständischen Wirtschaft, mit geeigneten Maßnahmen verbessert und die
nationale IT-Sicherheitsbranche auch durch die Initiierung von Clustern und
die Förderung von Sicherheitslösungen „Made in Germany“ gestärkt wer-
den;

20. ein IT-Sicherheitsforschungsprogramm aufzulegen und die Förderung von
Forschung und Entwicklung im Bereich der IT-Sicherheit und vertrauens-
würdigen IKT-Infrastruktur zu intensivieren sowie durch eine digitale In-
dustrie- und IT-Sicherheitspolitik sicherzustellen, dass industrielle Kern-
kompetenzen in Deutschland und in Europa verfügbar sind;

21. ein IT-Sicherheitsgesetz auf den Weg zu bringen;
22. sich auf internationaler Ebene für das Recht auf Privatsphäre stark zu ma-

chen. Zudem sollten die Möglichkeiten und die einfache Anwendbarkeit des
Selbstschutzes, beispielswiese durch den Einsatz von wirksamen und ein-
fach handhabbaren Verschlüsselungssystemen, gefördert werden;

23. einen zukunftsfähigen Ordnungsrahmen für die Digitale Wirtschaft zu ent-
wickeln, das Urheberecht wissenschafts- und innovationsfreundlich weiter-
zuentwickeln und den digitalen Wandel in der Kreativ- und Medienwirt-

Drucksache 18/764 (neu) – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

schaft zu unterstützen und hierbei auch einen Fokus auf die soziale Absiche-
rung von Kreativen zu legen;

24. zügig ein Open-Data-Gesetz auf den Weg zu bringen, um das Potenzial
offener Daten für innovative Anwendungen zu heben;

25. den Rechtsrahmen für sichere elektronische Transaktionen bei Zahlungssys-
temen und allen Zahlungsdienstleistern in Deutschland und Europa fortzu-
entwickeln und sich hierbei für hohe Sicherheitsstandards in ganz Europa
einzusetzen;

26. die Initiativen zur besseren Ausbildung und Gewinnung von Fachkräften für
die Digitale Wirtschaft zu stärken, insbesondere durch eine stärkere Berück-
sichtigung von MINT-Fächern in Schule, Ausbildung und Studium, durch
eine systematische Weiterbildung und Begleitung von Lehrern sowie durch
die Stärkung der Attraktivität von IT-Qualifizierung von Frauen;

27. Vorschläge zu entwickeln, die die digitale Selbständigkeit und Medienkom-
petenz stärken;

28. im internationalen Wettbewerb durch geeignete Maßnahmen erfolgreich um
Fachkräfte und Gründer aus dem Bereich der Digitalen Wirtschaft zu wer-
ben. Dazu gehört eine Willkommenskultur für ausländische IKT-Fachkräfte
und Gründer einschließlich attraktiver Angebote für gut ausgebildete aus-
ländische Studierende, damit diese nach dem Abschluss an einer deutschen
Hochschule die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten zum Verbleib in
Deutschland auch umfassend nutzen;

29. das in der Vergangenheit bereits vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie geförderte Gründungsranking an deutschen Hochschulen durch ein
Ranking zu ergänzen, welche Hochschulen Spitzenreiter in Sachen Grün-
dungsintensität und bei der Anzahl der Gründungen sind. Dabei sollen auch
Best-Practice-Modelle dargestellt werden, die sich in der Vergangenheit be-
reits durch erfolgreiche Gründungen ausgezeichnet haben;

30. die Fortentwicklung technischer Standards und Normierungen auf europäi-
scher und internationaler Ebene durch aktive Mitarbeit in den zuständigen
Gremien und Organisationen voranzutreiben und sich verstärkt in den inter-
nationalen und europäischen Standardisierungs- und Normierungsgremien
zu engagieren;

31. sich stärker bei Internet-Governance-Aktivitäten zu engagieren und sich um
die Ausrichtung eines Internet-Governance-Forums in Deutschland zu be-
werben, um die Bedeutung der internationalen Internet Governance für die
deutsche IKT-Wirtschaft in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken.

Berlin, den 11. März 2014

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Thomas Oppermann und Fraktion

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