BT-Drucksache 18/7121

Umsetzung des 12-Punkte-Integrationsplans der SPD-Bundesministerinnen

Vom 16. Dezember 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/7121
18. Wahlperiode 16.12.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Dörner, Dr. Konstantin von Notz, Oliver Krischer,
Kerstin Andreae, Sven-Christian Kindler, Brigitte Pothmer, Kordula Schulz-
Asche, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink,
Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Ulle Schauws, Dr. Harald Terpe,
Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Harald Ebner, Dr. Thomas Gambke,
Anja Hajduk, Christian Kühn (Tübingen), Renate Künast, Dr. Tobias Lindner,
Beate Müller-Gemmeke, Özcan Mutlu, Claudia Roth (Augsburg), Markus Tressel
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung des 12-Punkte-Integrationsplans der SPD-Bundesministerinnen

Am 1. Dezember 2015 haben die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Manuela Schwesig, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales,
Andrea Nahles, die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-
torsicherheit, Dr. Barbara Hendricks, sowie die Staatsministerin Aydan Özoğuz
in der Bundespressekonferenz unter dem Titel „Neustart in Deutschland − für ein
Jahrzehnt umfassender Gesellschaftspolitik“ einen „12-Punkte-Plan für Integra-
tion und Zusammenhalt in Deutschland“ vorgestellt. Bezüglich des konkreten In-
halts der in Aussicht gestellten Maßnahmen, ihrer weiteren Umsetzung und ihrer
Finanzierung stellen sich zahlreiche Fragen. Unter anderem überrascht es, dass
ein Maßnahmenpaket mit einem geschätzten finanziellen Umfang von 5 Mrd.
Euro jährlich nur wenige Tage nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2016
vorgelegt wurde.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welchen Status hat das Integrationskonzept, das sich auf der Website der
Bundesregierung unter www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/IB/
Artikel/Allgemein/2015-12-01-konzept-integration.html (abgerufen am
11. Dezember 2015, 9:40 Uhr) findet?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die einzelnen Vorschläge der Mitglieder
der Bundesregierung?

3. War die Vorstellung des 12-Punkte-Plans nach Kenntnis der Bundesregie-
rung von vornherein für den 1. Dezember 2015 geplant, und war der Bun-
desregierung dieser Termin als Zeitpunkt der Vorstellung bekannt?

4. Warum wurde der „12-Punkte-Plan für Integration und Zusammenhalt in
Deutschland“, dessen Umsetzung zu geschätzten jährlichen Mehrausgaben
in Höhe von 5 Mrd. Euro führen wird, erst nach Abschluss der Verhandlun-
gen für den Bundeshaushalt 2016 veröffentlicht?

5. Wie bewertet die Bundesregierung den Zeitpunkt der Veröffentlichung im
Hinblick auf die haushaltspolitische Bedeutung?

Drucksache 18/7121 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Ist der Umstand, dass der „12-Punkte-Plan für Integration und Zusammen-
halt in Deutschland“ in diversen Bereichen – darunter beispielsweise der
Mittelansätze zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus und zur Kita-Qua-
litätsoffensive – inhaltlich mit Anträgen übereinstimmt, die von der Opposi-
tion in die Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2016 eingebracht, aber ab-
gelehnt wurden, dahingehend zu verstehen, dass die Bundesregierung die
Entscheidung der Fraktionen der CDU/CSU und SPD in den entsprechenden
Bereichen inhaltlich für inadäquat bzw. unzureichend hält?

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung sonst die Übereinstimmung
mit den Anträgen der Opposition?

7. Wann und wie plant die Bundesregierung, den „12-Punkte-Plan für Integra-
tion und Zusammenhalt in Deutschland“ in welchen Schritten umzusetzen?

8. Wurden hierzu schon konkrete Maßnahmen ergriffen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

9. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des
Kooperationsverbots vorlegen, und wie bewertet die Bundesministerin für
Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, dieses Vorhaben?

10. Wie will die Bundesregierung konkret einen „starken Rechtsstaat“ garantie-
ren, „der die Menschen- und Bürgerrechte gem. Art. 1 bis 20 GG“ schützt
und welche Rolle spielen die Justizgrundrechte aus den Artikeln 101 bis 104
GG?

11. Welche konkreten gesetzgeberischen Vorschläge wird der Bundesminister
der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, hierzu vorlegen?

12. Warum findet nach Kenntnis der Bundesregierung die Stärkung einer
freiheitlichen Demokratie keinen ebenso deutlichen Niederschlag im
„12-Punkte-Plan für Integration und Zusammenhalt in Deutschland“?

13. Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass beispielsweise die Vorschrif-
ten der Europäischen Menschenrechtskonvention keine Erwähnung im
„12-Punkte-Plan für Integration und Zusammenhalt in Deutschland“ finden?

14. Was genau ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Formulierung ge-
meint, Integration nicht nur fördern, sondern auch „einfordern“ zu müssen?

15. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung eine „verpflichtende Integra-
tionsbereitschaft“, und wie soll sie sanktioniert werden?

16. Welche konkreten Folgen sollen mangelnde Integrationsbemühungen nach
Kenntnis der Bundesregierung nach sich ziehen?

17. Welchen unmittelbaren Mehrwert verspricht sich die Bundesregierung aus
einer „Charta für Demokratie und Vielfalt“?

18. Wann soll diese Charta veröffentlicht werden, welche Partner aus Politik,
Wirtschaft, Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft
konnte die Bundesregierung bisher für die gemeinsame Erarbeitung und Um-
setzung gewinnen, und was beinhaltet sie?

19. Mit welchen Migrantenselbstorganisationen ist die Bundesregierung bisher
im Gespräch, und soll es sich nur um muslimische Organisationen oder Or-
ganisationen mit mehrheitlich muslimischen Mitgliedern handeln, oder sind
alle Migrantenselbstorganisationen mitberücksichtigt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7121
20. Wann wird die Bundesregierung das geplante bundesweite Patenschaftspro-
gramm „Wir in Deutschland“ mit Partnern aus dem Stiftungssektor und der
Wirtschaft starten, welche Partner konnten hierfür bereits gewonnen werden,
welche Aufgabe hat das Patenschaftsprogramm, und wie bewertet der Bun-
desminister für Wirtschaft und Energie dieses Vorhaben?

21. Warum will die Bundesregierung eine „Deutsche Stiftung Ehrenamt“ ins Le-
ben rufen, und wie wäre deren Finanzierung sichergestellt?

22. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass das Parlament über die
Verwendung der Steuermittel entscheidet und nicht ein externes Gremium?

23. Welche Aufgaben sollte eine solche Stiftung übernehmen, und wie kann eine
dauerhafte statt auf ständige Projektfinanzierung angewiesene Arbeit vor Ort
sichergestellt werden?

24. Was wird die Bundesregierung tun, um 80 000 zusätzliche Kitaplätze und
20 000 zusätzliche Stellen für Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung zu
stellen, und haben hierzu schon Gespräche mit Vertretern der Länder statt-
gefunden?

25. Wie will die Bundesregierung für zusätzliche Lehrkräfte sorgen und sicher-
stellen, dass zusätzliche Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
eingestellt werden?

26. In welcher Höhe wird die Bundesregierung zusätzliche Mittel für die in Aus-
sicht gestellte „Ganztagsschul-Offensive“ bereitstellen, ist deren Finanzie-
rung bereits gesichert, wann werden diese zusätzlichen Mittel zur Verfügung
gestellt, haben hierzu bereits Gespräche mit Vertretern der Länder stattge-
funden, und wie bewertet die Bundesbildungsministerin dieses Vorhaben?

27. Wann und wie konkret will die Bundesregierung sicherstellen, dass Flücht-
linge Sprachkurse und Maßnahmen zum Arbeitsmarkteinstieg parallel – und
nicht wie bisher hintereinander – absolvieren können, und wie bewertet der
Bundesminister des Innern dieses Vorhaben?

28. Welche Auswirkungen haben diese Ankündigungen im „12-Punkte-Plan für
Integration und Zusammenhalt in Deutschland“ nach Kenntnis der Bundes-
regierung auf die Regelung, dass eine hohe Anzahl von Asylbewerberinnen
und Asylbewerbern, etwa aus Afghanistan und Somalia, keinen Zugang zu
Sprachkursen bekommen soll?

29. Ab wann und wie konkret will die Bundesregierung qualifizierten Zuwande-
rern einen „schnellen Berufseinstieg über schnelle und unbürokratische An-
erkennung von Qualifikationen“ ermöglichen, wen zählt die Bundesregie-
rung hierzu, und wie bewertet die Bundesbildungsministerin dieses Vorha-
ben?

Sind hierzu schon konkrete Maßnahmen geplant?

Wenn ja, welche?

30. Welche „angepassten Einstiegsprogramme in die berufliche Ausbildung“
will die Bundesregierung jungen Flüchtlingen bieten, in welcher konkreten
Form und ab wann?

31. Ab wann und wie konkret soll Flüchtlingen ein „einfacherer Zugang über
Arbeitsgelegenheiten“ zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden?

32. Wann und wie konkret will die Bundesregierung den Arbeitsmarktzugang
durch „sichere Aufenthaltstitel für Flüchtlinge in Ausbildung erleichtern“,
und wie bewertet der Bundesinnenminister dieses Vorhaben?

33. Welche Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration plant die Bundesregierung
für Menschen mit dem Status „geduldet“?

Drucksache 18/7121 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
34. Welche Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration plant die Bundesregierung
außerdem bei lang andauernden Asylverfahren?

35. Welche „Initiativen gegen Langzeitarbeitslosigkeit“ will die Bundesregie-
rung in welcher Form konkret verstärken?

36. Welche „eigenen Kompetenzen“ will die Bundesregierung bei der Förderung
des Wohnungsbaus konkret stärker nutzen?

Gibt es hierzu schon konkrete Maßnahmen?

Wenn ja, welche?

37. Welche „neuen Kompetenzen bei der Förderung des Wohnungsbaus“
möchte die Bundesregierung schaffen, die „die Vorschriften der Länder er-
gänzen“, und haben hierzu schon Gespräche mit den Ländern stattgefunden?

38. Wie wird die Bundesregierung eine zweckgebundene Mittelverwendung der
Aufstockung der Mittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau sicher-
stellen?

39. Wie konkret und wann möchte die Bundesregierung „zusätzliche Anreize für
den Neubau bezahlbaren Wohnraums in Gebieten mit angespanntem Woh-
nungsmarkt“ setzen?

40. Von welchen konkreten Vorschriften im Baurecht gehen nach Ansicht der
Bundesregierung „vermeidbare Kostensteigerungen“ aus, wann hat die Bun-
desregierung diese Vorschriften als Kostentreiber identifiziert, und was plant
die Bundesregierung konkret, um das Baurecht „schlanker“ zu machen?

41. Wann und wie wird die Bundesregierung das Programm „Soziale Stadt“ zu
einem Leitprogramm der sozialen Integration in den Quartieren ausbauen,
und welche Kosten werden dadurch entstehen?

42. Welche Summe wird die Bundesregierung in den Bundeshaushalt 2017 und
der folgenden Jahre insgesamt zur Finanzierung dieser Punkte einstellen?

Berlin, den 16. Dezember 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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