BT-Drucksache 18/6818

Für eine lebendige Demokratie - Fairer Handel statt TTIP und CETA

Vom 25. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6818

18. Wahlperiode 25.11.2015

Antrag

der Abgeordneten Klaus Ernst, Jan van Aken, Herbert Behrens, Christine

Buchholz, Eva Bulling-Schröter, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Wolfgang
Gehrcke, Annette Groth, Andrej Hunko, Susanna Karawanskij, Jutta

Krellmann, Katrin Kunert, Caren Lay, Thomas Lutze, Dr. Alexander S. Neu,

Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Petra Sitte, Dr. Axel

Troost, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Für eine lebendige Demokratie – Fairer Handel statt TTIP und CETA

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In Deutschland und Europa wie in den USA und Kanada diskutieren unzählige Bür-
gerinnen und Bürger über die geplanten Freihandelsabkommen der EU mit Kanada
(CETA) und mit den USA (TTIP). Die fundierte inhaltliche Kritik und das politische
Engagement wachsen stetig. Dies zeigen unter anderem die rund 3,3 Mio. Unter-
schriften der selbstorganisierten Europäischen Bürgerinitiative und die 250.000 Teil-
nehmer bei der „Stop TTIP/CETA!“ Demonstration am 10. Oktober 2015 in Berlin.
Insbesondere die Diskussionen und Initiativen auf kommunaler Ebene über Partei-
grenzen hinaus sind Ausdruck einer lebendigen Demokratie – in über 300 Kommu-
nen wurden allein in Deutschland TTIP- und CETA-kritische Resolutionen und/oder
Beschlüsse verabschiedet.

Wer angesichts dessen von einer gelenkten „Empörungsindustrie“ spricht, denen
hysterische, unaufgeklärte Bürgerinnen und Bürger auf den Leim gingen, dokumen-
tiert vor allem sein gestörtes Verhältnis zur Demokratie. Wird dann die von Beginn
an internationale Bewegung sogar noch als national borniert oder gar reflexhaft an-
tiamerikanisch verunglimpft, so spricht daraus die eigene Ignoranz. Politikerinnen
und Politiker, die sich erst im letzten Moment mit endgültigen Vertragstexten ernst-
haft beschäftigen wollen, verweigern sich im Ergebnis der stets von ihnen ange-
mahnten inhaltlichen Debatte. Erschwerend kommt hinzu, dass trotz aller Bemühun-
gen eine effektive Einflussnahme des Bundestages im laufenden CETA/TTIP Ver-
handlungsprozess bzw. auf die Verhandlungsstrategie der EU-Kommission nicht ge-
währleistet ist. Nicht einmal der volle Zugang zu Dokumenten und deren Diskussion
mit der Öffentlichkeit sind möglich.

Inhaltlich entscheidend ist aber, dass auch bei voller Transparenz und Zugang zu den
Texten die Abkommen viel zu komplex und kompliziert sind. Selbst nach der
Rechtsförmlichkeitsprüfung werden Definitionen, Begriffe und Bestimmungen un-
bestimmt bleiben. Vieles wird erst geklärt durch bürokratische Auslegungen und
künftige Entscheidungen von Verwaltung und Politik, die Rechtsprechung, durch
die Streitbeilegung zwischen den Vertragspartner oder im Konflikt mit Unternehmen

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durch das in CETA enthaltene und im TTIP angestrebte Instrument des Investor-
Staats-Schiedsverfahren (Investor-State Dispute Settlement, ISDS) zu Lasten von
Bürgern, Verbrauchern, Steuerzahlern oder der Umwelt.

Letztendlich wird über die konkrete Ausrichtung von CETA und TTIP auf einzel-
wirtschaftliche Interessen nach Kostensenkung im Handel und der politischen
Selbstbindung der Parlamente die demokratische Verfasstheit unserer Gesellschaf-
ten ausgehebelt. Dieser Preis ist für Deutschland, die EU aber auch für Kanada und
die USA viel zu hoch. Eine bessere Zusammenarbeit und die gemeinsame Etablie-
rung möglichst hoher Standards und Normen für einen fairen und nachhaltigen Han-
del sind dagegen überfällig, sinnvoll und jenseits von CETA und TTIP weit besser
möglich.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. das bisher finalisierte CETA-Verhandlungsergebnis sowohl in den EU-Gremien
als auch in der Öffentlichkeit als nicht annehmbar zurückzuweisen und sich im Rat
für eine Ablehnung des Verhandlungsergebnisses der Kommission einzusetzen;

2. sich in den EU-Gremien und im Rat dafür einzusetzen, mit der neu gewählten
kanadischen Regierung für die künftige Zusammenarbeit in Handelsfragen u. a. an
den Forderungen des DGB und des Canadian Labour Congress und weiterer zivil-
gesellschaftlicher Organisationen zu orientieren;

3. sich in den EU-Gremien und im Rat nachdrücklich dafür einzusetzen, dass die
Verhandlungen mit den USA über TTIP gestoppt werden;

4. auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, die Außenhandels- und Investitionsschutzpo-
litik der EU nachhaltig zu verändern, u. a. Institutionen der Vereinten Nationen
(u. a. UNCTAD, UNESCO, ILO) einzubeziehen und sich dafür einzusetzen, dass

− in künftigen EU-Handels- und Investitionsabkommen keine Liberalisierungs-,
Deregulierungs- und Privatisierungsvorschriften aufgenommen und entspre-
chende Verpflichtungen aus laufenden Verhandlungen und bereits abgeschlosse-
nen Abkommen wieder herausgenommen werden;

− Verhandlungen mit so weitreichenden regionalen, nationalen und europäischen
Wirkungen nicht länger unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne inhaltliche
Mitentscheidungsrechte des EU-Parlaments und der gewählten Parlamentarier
der Mitgliedstaaten während der Verhandlungen stattfinden;

− Unternehmen, Banken und Konzernen keine Sonderrechte durch Investitions-
schutzklauseln und Streitschlichtungsverfahren eingeräumt und entsprechende
Klauseln in bilateralen und EU-Abkommen gestrichen werden;

− europäische Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie der Schutz von Pa-
tientinnen und Patienten im Gesundheitswesen erhalten und weiterentwickelt
werden und es keine qualitative Verschlechterung durch Angleichung und ge-
genseitige Anerkennung von Methoden der Standard- und Normsetzung und Re-
gulierung über internationale Handels- und Investitionsabkommen gibt;

− im Zentrum aller Handels- und Investitionsabkommen rechtsverbindlich Arbeits-
und Menschenrechte geregelt werden und den Beschäftigten und ihren Vertrete-
rinnen und Vertretern entsprechende Rechte zur Durchsetzung eingeräumt und
für die Unternehmen sanktionsfähige Pflichten etabliert werden;

− die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von allen
Verhandlungspartnern ratifiziert oder deren Inhalte in nationales Recht umge-
setzt und verbindlich in Handels- und Investitionsabkommen aufgenommen wer-
den und zugleich ein effektives Verfahren der Evaluation und Rechtsdurchset-
zung festgeschrieben wird;

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6818

− öffentliche, kommunale Dienstleistungen vor dem direkten wie auch indirekten
Zwang zur Liberalisierung geschützt und Leistungen der öffentlichen Daseins-
vorsorge (Bildung, Gesundheit, Kultur, Pflege, soziale Dienstleistungen, Ver-
kehr, Wasser-, Abwasser- und Energieversorgung etc.) zu nicht handelbaren öf-
fentlichen Gütern erklärt werden;

− nationale bzw. regionale Wirtschaftsstrukturen gefördert und die Vorzugsbe-
handlung von Unternehmen mit der Maßgabe der Stärkung des Binnenmarktes
möglich ist, entsprechende „local content Klauseln“ (Anteil der im Inland erstell-
ten Güter/Dienstleistungen etc.) eingeführt bzw. aufrechterhalten werden, und
die Korruption und Verschwendung von Steuermitteln im öffentlichen Beschaf-
fungswesen und bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu bekämpfen sowie die
öffentliche Auftrags- und Konzessionsvergabe klar an soziale und ökologische
Kriterien zu binden;

− die kulturelle Vielfalt effektiv geschützt wird und dazu u. a. die UNESCO-Kon-
vention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucks-
formen von allen Verhandlungspartnern vorab zu ratifizieren ist;

− der Schutz der informationellen Selbstbestimmung sowie ein qualitativ hoher
Datenschutz, die Datensicherheit und Freiheit der Kommunikation im Internet
zum Kernbestandteil von Handels- und Investitionsabkommen gehören und dazu
hohe Datenschutzbestimmungen durchgesetzt werden.

Berlin, den 25. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Begründung

1) Das Kernproblem der Überkomplexität und Unbestimmtheit der Folgen von CETA und TTIP lässt sich auch
bei einem vollständigen Zugang zu Vertrags- und Verhandlungsdokumenten und nach Vorlage und Ratifikation
der Abkommen nicht auflösen. Explizit sollen hiermit Freihandelsabkommen neuen Typs entstehen, die in ihrer
Reichweite über die in bisherigen Abkommen üblichen Verpflichtungen hinausgehen. Insbesondere werden
eine engere regulatorische Zusammenarbeit und die Anpassung bzw. gegenseitige Anerkennung von Standards
und Normen angestrebt, was weit in demokratische Kern- und Regelungsbereiche der EWU-Mitgliedsstaaten
eingreift. Ebenso weitreichende Eingriffe ergeben sich aus dem Investitionsschutz und dem ISDS Mechanis-
mus, dass im transatlantischen Rahmen privatwirtschaftliche Sonderrechte für Unternehmen, Konzerne und
Banken gänzlich neuer Quantität und Qualität kodifizieren würde (vgl. Gus van Harten; A report on the flawed
proposals for investor-state disute settlement (ISDS) in TTIP and CETA; Osgoode Hall Law School 2015).

Ein Ziel von CETA, TTIP und anderen Abkommen neuen Typs ist „Standards“ für den Rest der Welt zu setzen
(so u. a. EU-Handelskommissar Karel de Gucht, Süddeutsche Zeitung, 14.01.2014; BM Siegmar Gabriel, Reu-
ters, 12.04.2015). Problematisch ist dabei vor allem, dass sich diese Abkommen noch stärker als in der Vergan-
genheit an den Prinzipien Deregulierung, Liberalisierung, Privatisierung, Wettbewerb und Kostensenkung für
den Handel mit Waren und Dienstleistungen aller Art ausrichten. Um globale Standardsetzungen zu erreichen,
müssen erstens unterschiedliche Standards, Normen und gesetzliche Bestimmungen transatlantisch angeglichen
werden. D.h. auf unterschiedliche Art werden Standards sinken und Normen verändert, sonst gibt es keine An-
gleichung. Zweitens dürfen nach Ratifikation der Abkommen die Standards und Normen sich nicht erneut stark
auseinander entwickeln und nicht hinter erreichtes Liberalisierungsniveau „zurückfallen“. Daraus ergibt sich
drittens eine enge Bindung künftiger demokratischer Regelsetzung und Regulierung auf europäischer, nationa-
ler oder kommunaler Ebene.

Drucksache 18/6818 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

2) Für mögliche negative sozio-ökonomischen sowie politische Effekte nach Abschluss von CETA und TTIP
können weder (mit)verhandelnde Personen in der Verwaltung (EU-Kommission und/oder Bundesministerien)
zur Verantwortung gezogen werden noch die Politikerinnen und Politiker im Europäischen Parlament oder den
Parlamenten der EU-Mitgliedsländer und Regierungsvertreter, die die Abkommen ratifizieren. Die solcherma-
ßen organisierte Verantwortungslosigkeit würde das bestehende Demokratiedefizit in der EU weiter zuspitzen.
Über CETA und TTIP wird nämlich nicht weniger versucht, als den Rahmen für einen transatlantischen Bin-
nenmarkt zu schaffen – ohne die politischen, sozialen, ökologischen und sozialen Effekte hinreichend einschät-
zen zu können oder die dafür notwendigen demokratischen Grundstrukturen entwickelt zu haben.

Es überrascht deshalb nicht, dass insbesondere in Kommunen über diese Gefahren diskutiert und negative Fol-
gen thematisiert werden. Schon ohne die Freihandelsabkommen sind dort die politischen Handlungsspielräume
stark eingeschränkt, wird das Demokratiedefizit als hoch angesehen, denn die Bürgerinnen und Bürger vor Ort
fühlen sich übergangen und/oder können aufgrund der bereits jetzt vielerorts angespannten Finanzsituation nur
noch wenig in ihren Kommunen entscheiden. Die Komplexität der Verträge CETA und TTIP und die ökono-
mischen, politischen und rechtlichen Folgen werden es ungleich schwerer machen, künftig überhaupt das for-
male „Recht zu regulieren“ (right to regulate) wahrnehmen zu können und damit über die konkreten Umstände
von Produktion, Arbeit und Leben vor Ort mitzubestimmen (vgl. BT-Drucksache 18/6000).

Grundsätzlich problematisch ist dabei, ob und in welcher Form die öffentliche Daseinsvorsorge in den Kom-
munen nach Abschluss der Abkommen organisiert werden kann. Die Bereitstellung zahlreicher Dienstleistun-
gen ist aber essentiell für die Funktionsfähigkeit des gesellschaftlichen Lebens in den Kommunen und ist zum
Teil deren wirtschaftliche Substanz (z. B. Stadtwerke, Abfallentsorgung, Gesundheitswesen, Bildung). Die Un-
sicherheit auf kommunaler Ebene ist berechtigt, dass über CETA und TTIP diese Dienstleistungen nicht wie
bisher bezahlbar für alle bereit gestellt werden und sie auch nicht mehr unter öffentlicher Kontrolle im Hinblick
auf die gewünschte Regulierung, Erbringungsart, Leistungsanforderung und Finanzierung erstellt werden dür-
fen (vgl. Thomas Fritz; Analyse und Bewertung des EU-Kanada Freihandelsabkommens CETA; Hans Böckler
Stiftung 2015).

Möglich ist beispielsweise, dass steuernde Eingriffe in den Wohnungsmarkt (z. B. Sozialschutzverordnungen,
Subventionen oder Mietpreisbremse) von Investoren als Handels- und Investitionshemmnis ausgelegt werden.
Vertragsstreitigkeiten bei Bauvorhaben, die Erhöhung von Gebühren, das Verbot von Online-Diensten (z. B.
Uber) oder gesetzlich festgeschriebene Personalschlüssel (z. B. Betreuung, Bildung, Pflege) könnten Bestim-
mungen in den Freihandelsabkommen zuwiderlaufen und internationale Schiedsverfahren auslösen. Ebenso ist
unklar, wie nach Abschluss der Freihandelsabkommen bei der öffentlichen Konzessions- und Auftragsvergabe
die Einhaltung sozialer und ökologischer Kriterien etabliert und aufrecht erhalten und ob dies für eine nachhal-
tige Struktur- und Regionalpolitik genutzt werden kann. Auf viele Gefahren und Probleme wird seit Monaten
über Gutachten und Stellungnahmen (u. a. der kommunalen Spitzenverbände und kommunalen Versorger) hin-
gewiesen. Insbesondere die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat hier differenziert massive Probleme be-
schrieben, die bisher nicht überzeugend ausgeräumt werden konnten (vgl. Kommentierung der BMWi-Antwor-
ten zur öffentlichen Daseinsvorsorge; http://goo.gl/NZwduI).

3) Die Rechtsunsicherheit ist auch deshalb hoch, da nach wie vor nicht eindeutig ist, welche Dienstleistungen
der öffentlichen Daseinsvorsorge von den in CETA aufgeführten Liberalisierungs- und Marktzugangsverpflich-
tungen ausgeschlossen sind. Mit dem gewählten „Negativlistenansatz“ müssen grundsätzlich alle Dienstleistun-
gen liberalisiert werden, solange sie nicht ausdrücklich davon ausgeschlossen werden. Ebenso bleibt undurch-
sichtig, welche Art von Verpflichtungen für die verschiedenste Bereiche (u. a. Marktzugang, Inländerbehand-
lung und Meistbegünstigung) in welchen Anhängen (Annexe) mit welcher praktischen Wirkung eingegangen
wurden, und was daraus für die künftige Organisation, Finanzierung und Kontrolle der öffentlichen Daseins-
vorsorge resultiert. Allgemeine Beteuerungen unter anderem des BMWi und auch der EU-Handelskommissarin
Cecilia Malmström – Standards und Normen würden nicht sinken, es bestünde kein Zwang zur Privatisierung
und Liberalisierung und das Recht zu regulieren (right to regulate) bliebe bestehen – schaffen keine Rechtssi-
cherheit. Auch allgemeine Schutzklauseln bieten keinen verbindlichen Schutz, denn die in den jeweiligen Ver-
tragskapiteln und Anhängen festgelegten Liberalisierungsverpflichtungen werden so nicht außer Kraft gesetzt.

Solange es zudem beim starken Investitionsschutz und den Bestimmungen zum Investor-Staat-Streitschlichtung
in CETA bleibt, steht das „Recht zu regulieren“ auf sehr schwacher Basis. Unzählige Normen, Standards und
Regeln werden damit stets angreifbar bleiben und insbesondere in den Kommunen werden künftig Entschei-
dungen von der Angst vor möglichen Investorenklagen beeinflusst werden (regulatory chill). Auf diese Gefahr
haben Öffentlichkeit, Wissenschaft und Teile der Politik lange hingewiesen. Die EU-Kommission hat darauf
mit einem Konsultationsverfahren reagiert und im September 2015 für TTIP und künftige Abkommen ihre

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ISDS-Reformvorschläge vorgelegt und mittlerweile an die US-Seite übermittelt, die einige Probleme (Transpa-
renz, Besetzung der Gerichte, Berufungsverfahren usw.) der herkömmlichen Regeln mildern könnten. Das zent-
rale Instrument der Investorenklage, mit der das formale „Recht zu regulieren“ am Ende durch Strafzahlungen
im Schiedsgerichtsverfahren teuer erkauft wird, bleibt durch die Reformvorschläge unangetastet. Obwohl die
EU-Kommission mit ihren ISDS-Reformvorschlägen also im Fall von TTIP weitreichende Probleme einräumt,
sah sie bislang davon ab, den vorliegenden CETA-Vertragstext entsprechend zu revidieren.

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