BT-Drucksache 18/6804

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/5500, 18/5502, 18/6112, 18/6124, 18/6125, 18/6126 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Vom 24. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6804
18. Wahlperiode 24.11.2015

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Dr. Valerie Wilms, Ekin Deligöz,
Anja Hajduk, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Annalena Baerbock, Harald
Ebner, Dr. Thomas Gambke, Matthias Gastel, Dieter Janecek, Oliver Krischer,
Stephan Kühn (Dresden), Dr. Gerhard Schick, Markus Tressel, Dr. Julia
Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/5500, 18/5502, 18/6112, 18/6124, 18/6125, 18/6126 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016
(Haushaltsgesetz 2016)

hier: Einzelplan 12

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
und digitale Infrastruktur

Der Bundestag wolle beschließen:

Die für die Vorbereitung der Erhebung der Infrastrukturabgabe in Kapitel 12 01

Titelgruppe 03 des Verkehrsetats vorgesehenen Ausgaben in Höhe von 11,2 Mio.
Euro werden gestrichen.

Berlin, den 23. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Drucksache 18/6804 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Begründung

Sämtliche Haushaltsmittel für Ausgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Erhebung der

Infrastrukturabgabe werden gestrichen.

Die Kommission hat wegen der geplanten PKW-Maut ein Vertragsverletzungsverfahren (VVV 2015/2122)
gegen Deutschland eröffnet, da die Regelungen im Infrastrukturabgabengesetz und im Zweiten Verkehrs-

steueränderungsgesetz eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit im Sinne des
Art. 18 AEUV darstellen. Mit der gesetzlichen Konstruktion soll die Infrastrukturabgabe zwar von allen

Nutzern des deutschen Straßennetzes gezahlt werden. Halter von in Deutschland zugelassenen Pkw werden

jedoch durch steuerrechtliche Regelungen im Zweiten Verkehrssteueränderungsgesetz bei der Benutzung
gebührenpflichtiger Straßen gegenüber Haltern von in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen

begünstigt. Dazu hat die Kommission Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit mit der Warenverkehrs- und

Dienstleistungsfreiheit nach Art. 34 und 56 AEUV. Darüber hinaus gibt es Zweifel zur Vereinbarkeit mit der
Stillhalteverpflichtung nach Art. 92 AEUV mit einer möglichen mittelbaren Diskriminierung von Verkehrs-

unternehmern anderer Mitgliedstaaten. Der Haushaltsentwurf sieht Mittel zur Vorbereitung der Erhebung der
Infrastrukturabgabe in Höhe von 11,2 Millionen Euro für dauerhaft Beschäftige, Sachleistungen und Gutachten

vor, für die es derzeit und schließlich nach festgestellter Vertragswidrigkeit keine Verwendung gibt. Die

Ausgaben sind deswegen nicht gerechtfertigt und sollen gestrichen werden.

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