BT-Drucksache 18/6800

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 18/5500, 18/5502, 18/6109, 18/6124, 18/6125, 18/6126 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) hier: Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Vom 24. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6800
18. Wahlperiode 24.11.2015

Änderungsantrag
der Abgeordneten Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz,
Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, Annalena Baerbock, Harald Ebner,
Dr. Thomas Gambke, Dieter Janecek, Oliver Krischer, Dr. Gerhard Schick,
Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

– Drucksachen 18/5500, 18/5502, 18/6109, 18/6124, 18/6125, 18/6126 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016
(Haushaltsgesetz 2016)

hier: Einzelplan 09

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Einzelplan 09 werden im Bereich Wirtschaft folgende Titel geändert:

− Erhöhung der Mittel für die Innovationsförderung, Zentrales Innovationspro-
gramm Mittelstand (ZIM), Kapitel 09 01 Titel 683 01, um 4,9 Millionen Euro
gegenüber dem Regierungsentwurf auf 543,4 Millionen Euro;

− Erhöhung der Mittel für die Industrieforschung für Unternehmen, Industrielle
Gemeinschaftsförderung, um 26 Millionen Euro gegenüber dem Regierungsent-
wurf auf 237,6 Millionen Euro;

− Erhöhung der Mittel für eine Innovative Unternehmensgründung gegenüber dem
Regierungsentwurf um 4,1 Millionen Euro auf 74,8 Millionen Euro;

− Streichung des Titels: Innovationsprogramm zur Unterstützung der Diversifizie-
rungsstrategien von Unternehmen der Verteidigungswirtschaft in zivile Sicher-
heit, Kapitel 09 01 Titel 683 03, in Höhe von 10 Millionen Euro.

Im Einzelplan 09 werden im Energiebereich folgende Titel geändert:

− Erhöhung der Mittel für die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung er-
neuerbarer Energien, Kapitel 09 03 Titel 686 04, um 175 Millionen auf
537,2 Millionen Euro. Die Mittel aus dem Titel Markteinführungsprogramm zur
Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien im Energie- und Klimafonds
(60 02 – 686 04) in Höhe von 112,2 Millionen Euro werden in den Epl. 09 über-
tragen und um 150 Millionen Euro erhöht, somit wird ein Gesamtvolumen von

Drucksache 18/6800 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
460 Millionen Euro für das Marktanreizprogramm erreicht. Außerdem wird das
Batteriespeicherprogramm mit einem jährlichen Volumen von 25 Millionen Euro
über drei Jahre weitergeführt;

− Schaffung eines neuen Titels für die Energieberatung und Information für finanz-
schwache Haushalte mit einem Volumen von 200 Millionen Euro;

− Schaffung eines neuen Titels für die Einführung des 10.000 Wärmespeicherpro-
gramms mit 50 Millionen Euro Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen in
Höhe von 350 Millionen Euro;

− Umschichtung des Titels „Wettbewerbliche Ausschreibung“ im Energie- und
Klimafonds in den Einzelplan 09 und Erhöhung der Barmittel um 200 Millionen
Euro auf 250 Millionen Euro und Aufstockung der Verpflichtungsermächtigun-
gen um 500 Millionen Euro auf insgesamt 714 Millionen Euro;

− Erhöhung der Mittel für Energieforschung Kapitel 09 01 Titel 683 01, um 27 Mil-
lionen Euro auf insgesamt 617 Millionen Euro (inklusive Zusammenführung des
Titels Energieforschung Kapitel 09 01 Titel 683 und des Titels Forschung- und
Entwicklungsvorhaben im Energie und Klimafonds Kapitel 60 92 Titel 683 02).

Berlin, den 23. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Im Wirtschaftsbereich muss die Bundesregierung ein starkes Zeichen in Richtung Innovation im Mittelstand
setzen. Neue Herausforderungen ergeben sich aus dem globalen Digitalisierungstrend für die Kleinen und Mitt-
leren Unternehmen (KMUs), insbesondere weil sich Deutschland im internationalen Vergleich im Bereich Di-
gital weit abgeschlagen in die Mitte (BMWi Monitoring-Report Wirtschaft DIGITAL 2015). Die Bundesregie-
rung muss eine innovative Unternehmenskultur bei den KMUs gezielt fördern. Die Förderung der industriellen
Gemeinschaftsforschung (IGF) hat in mittelständisch strukturierten Branchen eine hohe Bedeutung und erzeugt
eine große Hebelwirkung. Des Weiteren nehmen die Zahlen der Gründer und Gründerinnen in Deutschland
seit 2004 stetig ab. Gründerinnen und Gründer sind wichtige Akteure für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Sie stehen für Innovation, Kreativität und positives Unternehmertum. Sie brauchen Rahmenbedingungen, die
es ihnen ermöglichen, ihre Geschäftsmodelle auf- und auszubauen. Deshalb fordert die Bundestagsfraktion
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN eine Erhöhung der Mittel für die IGF und Unternehmensgründung.

Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2020 den Primärenergieverbrauch gegenüber 2008 um 20 Prozent zu sen-
ken. Im 1. Halbjahr 2015 ist dieser Verbrauch aber lediglich um 6,4 Prozent gesunken. Um innerhalb der
nächsten 5 Jahre das Ziel zu erreichen, müssen dringend zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Dabei dür-
fen jedoch langfristige Ziele, wie das eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050, nicht aus den
Augen verloren werden.

Im Gegensatz zu technologieneutralen Förderrichtlinien muss die Bundesregierung auf den Ausbau von erneu-
erbaren Wärmequellen setzen. Laut des Bundesverbandes erneuerbare Energie e. V. (BEE) sinken 2015 im
Vergleich zum Vorjahr die Verkaufszahlen bei Erneuerbaren Wärmetechnologien: -18 Prozent bei der Bio-
masse, -13 Prozent bei Solarthermie und -5 Prozent bei Wärmepumpen. Um diesem Trend entgegenzuwirken,
soll das Marktanreizprogramm Erneuerbare Wärme mit zusätzlichen 150 Millionen Euro ausgestattet werden.
Mit einer adäquaten finanziellen Ausstattung des Programmes wird erheblich dazu beigetragen, das Ziel der
Bundesregierung zu erreichen, den Anteil erneuerbarer Energien am Wärme- und Kälteverbrauch bis 2020

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auf 14 Prozent zu erhöhen (§ 1 Absatz 2 EEWärmeG). Für das Jahr 2015 liegt dieser Anteil bei ledig-
lich 10,4 Prozent (Quelle: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, 08/2015), das Ziel wird nach Ansicht
von Regierungsberatern ohne weitere Maßnahmen verfehlt werden.

Mit einer angebrachten Ausstattung des wettbewerblichen Ausschreibungsmodells sollen insbesondere in den
Marktsegmenten Effizienzmaßnahmen ausgelöst werden, die von bestehenden politischen Instrumenten bisher
nicht ausreichend erfasst werden. Darunter fallen zum Beispiel verschiedene Schlüssel- und Querschnittstech-
nologien wie Elektromotoren und -motorensysteme, Druckluft- und Pumpensysteme, Lüftungs- und Klimati-
sierungsanlagen, Beleuchtung oder GreenIT sowohl im privaten Bereich als auch in den Bereichen Industrie
und Gewerbe.

Des Weiteren sollen Wärme- und Stromnetze stärker über Speicher ausgelastet werden. Wärmespeicher helfen
dabei, zeitlich unterschiedliche Anforderungen des Strom- und Wärmemarktes zu bedienen. Insbesondere bei
der Nutzung von Solarthermie, aber auch bei KWK-Anlagen können die Zeiten, in denen Wärme erzeugt wird,
von den Zeiten, in denen Wärme benötigt wird, abweichen. Diese Ungleichzeitigkeiten können mit Wärme-
speichern überbrückt werden. Die Förderung der Wärmespeicher soll daher mit einem 10.000-Wärmespeicher-
Programm ausgedehnt werden. So kann jede Gemeinde oder jeder Stadtteil in Deutschland über die kommen-
den 10 Jahre mindestens einen großen Wärmespeicher erhalten.

Das Batteriespeicherprogramm soll mit einem jährlichen Volumen von 25 Millionen Euro über drei Jahre wei-
tergeführt werden. Das Programm wurde von den Gutachtern der Branche und den PV-Besitzern als ein sehr
erfolgreiches Programm gesehen, da es einen erheblichen Investitionsbeitrag leistet (durch einen Euro aus dem
Förderprogramm werden bis zu sieben Euro Investitionen mobilisiert). Speicher sind ein wichtiger Baustein
im Rahmen der Energiewende. Sie dienen als Netzstabilisator und Flexibilitätsinstrument. Damit der Standort
Deutschland zukunftsfähig bleibt und um im internationalen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben, ist eine Fort-
führung notwendig. Mit den über 10.000 geförderten Speichersystemen sanken die Preise für Hausspeicher um
25 Prozent. Dennoch ist eine weitere Förderung in 2016 ff. erforderlich, weil sich die Anschaffungskosten noch
nicht selbst amortisieren. Die Entscheidung des BMWi, das Förderprogramm zum Ende des Jahres 2015 ein-
zustellen, bedeutet die Bescheidung einer vielversprechenden Technologie, die gerade auf dem Weg ist, sich
zu einem Erfolgsmodell zu entwickeln. Hinzu kommt, dass die Weiterentwicklung der Batteriespeichertech-
nologie auch für andere Anwendungsbereiche von Speichern genutzt werden kann.

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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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