BT-Drucksache 18/6728

Sicherung der Energieversorgung und Energiesparmöglichkeiten für einkommensarme Haushalte

Vom 11. November 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6728
18. Wahlperiode 11.11.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Markus Kurth, Bärbel Höhn, Christian Kühn (Tübingen), Nicole Maisch,
Beate Müller-Gemmeke, Dr. Thomas Gambke, Annalena Baerbock,
Matthias Gastel, Anja Hajduk, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Tobias Lindner,
Peter Meiwald, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Markus Tressel und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sicherung der Energieversorgung und Energiesparmöglichkeiten für
einkommensarme Haushalte

Der beste Schutz gegen hohe Strom- und Heizkostenrechnungen ist ein geringer
Energieverbrauch. Gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen ist es jedoch
oftmals eine Herausforderung, ihren Energieverbrauch zu reduzieren. Die An-
schaffung energiesparender Geräte ist aus finanziellen Gründen häufig nicht mög-
lich. Außerdem fällt die Stromrechnung oft unnötig hoch aus, wenn Menschen
mit niedrigem Haushaltseinkommen Strom zu den teuren Grundversorgungstari-
fen beziehen. Und auch die Heizkosten sind für Menschen mit niedrigem Ein-
kommen oft hoch, weil sie überdurchschnittlich häufig in schlecht sanierten Miet-
wohnungen leben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch war in den letzten 10 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung
jeweils die jährliche prozentuale Steigerung der Preise in den Grundversor-
gungstarifen, und wie stark fällt die Steigerung im Vergleich zu den Strom-
tarifen insgesamt aus?

2. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um − wie u. a.
vom Abgeordneten Dr. Michael Fuchs (CDU) gefordert − für „mehr Wett-
bewerb in den Grundversorgungstarifen“ (vgl. Rheinische Post vom 20. Ap-
ril 2015) bzw. für niedrigere Preise in den Grundversorgungstarifen zu sor-
gen, und wenn ja, welche?

3. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, damit sinkende
Großhandelspreise für Strom an die privaten Verbraucherinnen und Verbrau-
cher weitergegeben werden (vgl. Rheinische Post vom 20. April 2015), und
wann will sie welche Maßnahmen ergreifen?

4. Wann will die Bundesregierung welche Maßnahmen ergreifen, um für die
privaten Verbraucherinnen und Verbraucher Transparenz darüber herzustel-
len, zu welchen Großhandelspreisen die Stromversorger ihren Strom einkau-
fen (vgl. Rheinische Post vom 20. April 2015)?

Drucksache 18/6728 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Hält die Bundesregierung es für notwendig, durch Gutachten oder Ähnliches
mehr Kenntnis darüber zu erhalten, wie zum einen die Struktur der Perso-
nengruppen aussieht, welche sich in der Grundversorgung befinden und zum
anderen die Struktur derer, welche besonders häufig von Strom- oder Gas-
sperren betroffen sind, vor dem Hintergrund, dass der Bundesregierung dazu
bisher keine Daten vorliegen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3395, Antwort
zu den Fragen 7 bis 15)?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Schritte sind geplant oder bereits eingeleitet worden?

6. Hat die Bundesregierung ihre Analyse der „Bedingungen und Entwicklungen
in der Grundversorgung“ bezüglich Preisen, Verbraucherinformation, Tarif-
wechselangebote etc. mittlerweile abgeschlossen, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3395, Antwort zu den Fragen 18 bis
22)?

7. Wie viele Strom- bzw. Gassperren hat es in den letzten fünf Jahren in
Deutschland gegeben (bitte absolute Zahlen und Anteil an allen Haushalten
in Prozent nach Bundesländern und Jahren auflisten)?

8. Wie viele Haushalte, in denen Strom- bzw. Gassperren durchgeführt wurden,
beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung Grundsicherungsleistungen,
Wohngeld oder Kinderzuschlag?

9. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die Zahl der Strom- und Gas-
sperren in Deutschland zu senken?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Schritte sind geplant oder bereits eingeleitet worden?

10. Befürwortet die Bundesregierung ein Verbot vollständiger Gas- bzw. Strom-
sperren, damit Betroffene zumindest eine Minimalversorgung mit Strom und
Gas erhalten?

Wenn nein, warum nicht?

11. Hält die Bundesregierung die Initiativen der Landesregierung Nord-
rhein-Westfalen auf Bundesratsdrucksache 466/13 bzw. 465/13 für geeignet,
um den Problemen bei Strom- und Gasunterbrechungen zu begegnen?

Wenn ja, welche Schritte zur Umsetzung dieser Vorschläge wird sie unter-
nehmen?

Wenn nein, warum nicht?

12. Befürwortet die Bundesregierung eine Anhebung des in der § 19 der Strom-
versorgungsverordnung (StromGVV) festgelegten Betrags von 100 Euro
Ausstand, ab dem Sperren durchgeführt werden dürfen, vor dem Hinter-
grund, dass dieser Betrag seit dem Jahr 2005 nicht mehr erhöht worden ist?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, auf welche Höhe?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6728
13. Welche der vom damaligen Bundesumweltminister Peter Altmaier im Rahmen
der Stromspargipfel vorgelegten Vorschläge (vgl.: www.bundesregierung.de/
ContentArchiv/DE/Archiv17/Artikel/2012/10/2012-10-09-%20kostenlose-
energieberatung-fuer-alle-haushalte-bis-2020.html) sind bisher umgesetzt
worden?

a) Wie viele Haushalte haben bereits eine kostenlose Energieberatung erhal-
ten?

b) Wie hat sich die Anzahl der Beratungen für einkommensarme Haushalte
geändert (bitte in absoluten und relativen Zahlen – Zunahme in Prozent –
angeben)?

14. Welche der dort vorgelegten Ziele will die Bundesregierung weiterverfolgen,

a) jedem Haushalt bis 2020 eine kostenlose Energieberatung anzubieten?

b) die Beratungen für einkommensarme Haushalte bis 2020 zu verdoppeln?

15. Hat die Bundesregierung Projekte zur Senkung des Energieverbrauchs in
Haushalten wie der „Stromspar-Check PLUS“ im Rahmen des Aktionspro-
gramms Klimaschutz evaluiert?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

16. Plant die Bundesregierung, das Programm „Stromspar-Check PLUS“ fortzu-
führen?

Wenn ja, mit welchen Mitteln wird es ausgestattet sein?

Wenn nein, warum nicht?

17. Nach welchen Kriterien und welchem Verteilerschlüssel sind die Standorte
für das Kühlgerätetausch-Programm des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ausgewählt worden?

a) Wie viele Kühlgeräte konnten mithilfe des Programms bisher ausge-
tauscht werden (bitte nach Anzahl pro Monat seit Programmbeginn auf-
listen)?

b) Nach welchen Kriterien sind die Haushalte ausgewählt worden, bei denen
die Kühlgeräte ausgetauscht wurden, und wie wurde die Auswahl der
Haushalte umgesetzt?

c) Wie hoch sind die dadurch bisher realisierten Energie-, CO2- und Koste-
neinsparungen für die beteiligten Haushalte?

Wird das Kühlgerätetauschprogramm auch 2016 fortgeführt?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welchem Umfang und welche Änderungen sind gegebenen-
falls vorgesehen?

d) Plant die Bundesregierung weitere Austauschprogramme für energiein-
tensive Geräte für einkommensarme Haushalte, beispielsweise Durch-
lauferhitzer in einkommensarmen Haushalten in selbstgenutzten Eigen-
heimen bzw. Anreize für Vermieter zum Austausch solcher Geräte in ein-
kommensarmen Quartieren?

Wenn ja, welche, mit welcher finanziellen Ausstattung?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 18/6728 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
18. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung für einkommens-
arme Haushalte zur Senkung des Energieverbrauchs vor dem Hintergrund,
dass die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicher-
heit Barbara Hendricks zum Start des Kühlgerätetauschprogramms ein-
räumte, dass 16 000 Gutscheine eine überschaubare Menge im Verhältnis zur
Zahl der bedürftigen Haushalte seien und sie wisse, „… dass man damit das
Klima nicht rettet“ (vgl. u. a.: www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen
/Kuehlgeraete-Tauschprogramm-Kuehlschrank-Abwrackpraemie-foerdert-
Austausch-von-Stromfressern-3418206)?

19. Plant die Bundesregierung insgesamt den Ausbau von Beratungsangeboten
zur Reduzierung der Energiekosten?

Wenn ja, in welchem Ausmaß, bis wann und für welche speziellen Zielgrup-
pen, wie beispielsweise Empfänger von Grundsicherungsleistungen, Wohn-
geld oder Kinderzuschlag?

20. Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung auf EU-Ebene ein-
gebracht, um im Rahmen der Beratungen über die Ökodesign- und die Ener-
giekennzeichnungsrichtlinien mehr und einfachere Energieeinsparmöglich-
keiten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen?

21. Welche „weiterführende[n] Arbeitsprozesse […], aus denen weitere Maß-
nahmen hervorgehen“ (Bundestagsdrucksache 18/4553, Antwort zu
Frage 47) über das Engagement auf EU-Ebene bei Ökodesignrichtlinie und
Kennzeichnung hinaus hat die Bundesregierung im Rahmen der im Nationa-
len Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) vorgesehenen Top-Runner-Initia-
tive bisher umgesetzt, und welche zusätzlichen Energieeinsparungen konn-
ten dadurch erzielt werden?

22. Wer ist mit dem „Detailmanagement“ der Initiative beauftragt worden (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/4553, Antwort zu Frage 44)?

23. Welche geplanten oder bereits umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des
NAPE richten sich speziell an die Zielgruppe einkommensarmer Haushalte?

Welche dieser Maßnahmen sind dabei Teil der Top-Runner-Initiative?

24. Inwieweit befürwortet die Bundesregierung den Vorschlag, Mietern das
Recht zu geben, sich mit einer Mietminderung gegen überhöhte Nebenkosten
zu wehren, wenn der Vermieter energetische Gebäudestandards oder Vorga-
ben zur Nutzung erneuerbarer Energien trotz Verweis auf seine beispiels-
weise nach der Energiesparverordnung (EnEV) vorhandenen Verpflichtun-
gen nicht einhält?

Berlin, den 11. November 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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