BT-Drucksache 18/6515

Evaluierungen und Verbesserungen der Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen

Vom 28. Oktober 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6515
18. Wahlperiode 28.10.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Nord, Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst,

Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze,

Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Evaluierungen und Verbesserungen der Kreditvergabe aus dem
ERP-Sondervermögen

Seit dem Jahr 1948 wird die deutsche Wirtschaft mit den Finanzmitteln des
ERP-Sondervermögens unterstützt (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie, ERP-Sondervermögen, Stand: 22. Oktober 2015, www.bmwi.de/DE/
Themen/Mittelstand/Mittelstandsfinanzierung/innovationsfinanzie-
rung,did=
312588.html). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hält
hierzu unter anderem fest: „Besonders Existenzgründer und junge Unternehmen
bedürfen der Unterstützung zum Ausgleich von Nachteilen bei Unternehmensauf-
bau oder Finanzierung gegenüber etablierten Unternehmen.“

Laut Angaben des BMWi ist die Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermnögen
zuletzt im Jahr 2011 evaluiert worden (vgl. ebenda). Die Evaluierung basiert auf
Daten für den Zeitraum 2005 bis 2010 (vgl. Rambøll Management Consulting,
Evaluierung der ERP Programme, Endbericht, Studie im Auftrag des BMWi,
1. Juli 2011, www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/evaluierung-
erp-programme,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf).

Zwar bewertet die Evaluierung die Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen
grundsätzlich positiv, es finden sich in ihr jedoch insbesondere zwei Kritikpunkte,
die die Fragen aufwerfen, ob in den vier Jahren nach Veröffentlichung dieser Eva-
luierung entsprechende Verbesserungen bei der Kreditvergabe aus dem
ERP-Sondervermögen erzielt worden sind, und warum die letzte Evaluierung be-
reits vier Jahre zurückliegt.

So hält die Evaluierung erstens fest: „Das ERP-Regionalförderprogramm fällt
durch besonders hohe Mitnahmeeffekte (38 Prozent) auf.“ Der Mitnahmeeffekt,
ist in der Evaluierung nachzulesen, „tritt dann auf, wenn ein Unternehmen geför-
dert wird, ohne dass es dieser Förderung bedurfte, da es anderweitig marktgän-
gige Finanzierungsmittel generieren könnte. Mitnahmeeffekt beschränken daher
die Effizienz der Förderung und sind somit nicht erwünscht“.

Kritisch ist in diesem Kontext zweitens auch dieses Ergebnis der Evaluierung zu
verstehen und zu prüfen: „Zudem werden im Innovationsprogramm neben KMU
auch in erheblichem Umfang größere Unternehmen gefördert.“ Das Statistische
Bundesamt hat zuletzt für das erste Halbjahr 2015 gemeldet, dass die Gründungen
von größeren Unternehmen um 1,3 Prozent zugenommen haben, die Zahl neu ge-
gründeter Kleinunternehmen aber um 5,2 Prozent gesunken ist (vgl. Statistisches
Bundesamt, 1,3 % mehr Gründungen größerer Betriebe im 1. Halbjahr 2015,
Pressemitteilung vom 17. September 2015 www.destatis.de/DE/PresseService/

Drucksache 18/6515 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

 

Presse/Pressemitteilungen/2015/09/PD15_342_52311.html). Erst am 9. Okto-
ber 2015 meldete das Statistische Bundesamt darüber hinaus steigende Unter-
nehmensinsolvenzen, darunter auch besonders viele Unternehmen und Freiberuf-
liche mit „wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ (vgl. Statisti-
sches Bundesamt, 3,6 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Juli 2015, Presse-
mitteilung vom 9. Oktober 2015, www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/
Pressemitteilungen/2015/10/PD15_378_52411.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um „die besonders hohen
Mitnahmeeffekte“ beim ERP-Regionalförderprogramm, wie sie die Evaluie-
rung attestiert, zu begrenzen, und wenn ja, welche?

2. Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie sich die „besonders
hohen Mitnahmeeffekte (38 Prozent)“, die die Evaluierung festgestellt hat,
seitdem entwickelt haben, und Angaben zu den Jahren 2011 bis 2014 ma-
chen?

3. Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass laut Evaluierung
neben kleinen und mittleren Unternehmen „auch in erheblichen Umfang grö-
ßere Unternehmen gefördert“ werden vor dem Hintergrund, dass die Bun-
desregierung, namentlich das BMWi, festhält, dass „besonders Existenz-
gründer und junge Unternehmen“ der Unterstützung bedürfen?

4. Kommt der Frage 3 nach Ansicht der Bundesregierung nicht umso größere
Bedeutung zu vor dem Hintergrund, dass das Statistische Bundesamt zuletzt
neben steigenden Unternehmensinsolvenzen zwar einen Zuwachs bei Grün-
dungen größerer Unternehmen, aber einen signifikanten Rückgang bei der
Gründung von Kleinunternehmen gemeldet hat?

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen Teilen in den Jah-
ren nach der letzten Evaluierung die Kreditvergabe aus dem ERP-Sonderver-
mögen an kleine und mittlere Unternehmen auf der einen und größere Unter-
nehmen auf der anderen Seite vergeben worden sind (d. h für die Jahre 2011
bis 2014)?

6. Wenn nicht, beabsichtigt die Bundesregierung, diese Informationen einzu-
holen, zu prüfen, zu bewerten und zur Entscheidungsgrundlage für eine ver-
besserte Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen zu machen?

7. Welche Branchen bzw. Wirtschaftszweige haben in dem Zeitraum 2011 bis
2014 von der Kreditvergabe aus dem ERP-Sondervermögen zu welchen Tei-
len profitiert?

8. Welchen Evaluierungszeitraum sieht die Bundesregierung als sinnvoll an?

Eine jährliche Evaluierung beispielsweise?

Hat die Bundesregierung schon einmal erwogen, die Kreditvergabe aus dem
ERP-Sondervermögen auf bestimmte wirtschaftspolitische Zielsetzungen
auszurichten?

Wenn ja, welche wirtschaftspolitischen Zielsetzungen hat die Bundesregie-
rung bisher konkret verfolgt bzw. vorgegeben (z. B die Förderung bestimm-
ter Technologien)?

Berlin, den 28. Oktober 2015

Dr. Sarah Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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