Vom 23. September 2015
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6063
18. Wahlperiode 23.09.2015
Antrag
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Beate Walter-
Rosenheimer, Tabea Rößner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Kai Gehring,
Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche,
Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Annalena Baerbock, Anja Hajduk,
Britta Haßelmann, Dr. Tobias Lindner, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Corinna
Rüffer, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Betreuungsgeld in Kitas investieren
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld für verfassungswidrig er-
klärt. Es diente weder der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse noch der
Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit.
Die Angebote frühkindlicher Bildung müssen dringend gestärkt und ausgebaut wer-
den, sowohl um dem Bedarf der Eltern gerecht zu werden als auch um die Bildungs-
und Zukunftschancen von Kindern zu verbessern. Das ist es, was sich Eltern für ihre
Kinder wünschen und benötigen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu
leisten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die frei werdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld in Kindertageseinrichtungen zu
investieren.
Berlin, den 22. September 2015
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
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