BT-Drucksache 18/6063

Betreuungsgeld in Kitas investieren

Vom 23. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/6063
18. Wahlperiode 23.09.2015

Antrag
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Beate Walter-
Rosenheimer, Tabea Rößner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Kai Gehring,
Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche,
Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Annalena Baerbock, Anja Hajduk,
Britta Haßelmann, Dr. Tobias Lindner, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Corinna
Rüffer, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Betreuungsgeld in Kitas investieren

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld für verfassungswidrig er-

klärt. Es diente weder der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse noch der

Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit.

Die Angebote frühkindlicher Bildung müssen dringend gestärkt und ausgebaut wer-

den, sowohl um dem Bedarf der Eltern gerecht zu werden als auch um die Bildungs-

und Zukunftschancen von Kindern zu verbessern. Das ist es, was sich Eltern für ihre

Kinder wünschen und benötigen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu

leisten.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die frei werdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld in Kindertageseinrichtungen zu

investieren.

Berlin, den 22. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.