BT-Drucksache 18/5963

Strafrecht und Pressefreiheit II

Vom 4. September 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5963
18. Wahlperiode 04.09.2015

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, Katja Keul,
Renate Künast, Tabea Rößner, Britta Haßelmann, Luise Amtsberg, Kai Gehring,
Monika Lazar, Özcan Mutlu, Claudia Roth (Augsburg), Kordula Schulz-Asche,
Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Strafrecht und Pressefreiheit II

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN vom 5. August 2015 – Bundestagsdrucksache 18/5739 – zu den
Vorgängen rund um die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Jour-
nalisten Markus Beckedahl und André Meister wegen des Verdachts des Landes-
verrats (§ 94 des Strafgesetzbuchs – StGB) am 21. August 2015 geantwortet
(Bundestagsdrucksache 18/5859). Leider waren viele Antworten ausweichend
und werfen daher zahlreiche neue Fragen auf. Unter anderem bleibt weiterhin of-
fen, ob und wenn ja welche Bundesministerien und konkreten Personen von der
Strafanzeige des Bundesamtes für Verfassungsschutz und dem sich abzeichnen-
den Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Landesverrats wussten und
dieses Ermittlungsverfahren Vorgehen billigten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Hat es bereits vor der Veröffentlichung vom 26. Februar 2015 durch den
Blog netzpolitik.org beim Bundesamt für Verfassungsschutz, beim Bundes-
nachrichtendienst oder beim Militärischen Abschirmdienst (MAD) einen
Beobachtungsvorgang zu bzw. Erhebungen von Informationen zum Blog
netzpolitik.org und seinen Inhalten oder einen der beiden presserechtlich
Verantwortlichen gegeben?

b) Wenn ja,

aa) wann jeweils hat,

bb) je welche Behörde,

cc) aufgrund des Vorliegens welcher tatsächlichen Anhaltspunkte,

dd) im Hinblick auf welche Bestrebungen und Tätigkeiten,

ee) auf je welcher Rechtsgrundlage diese Beobachtungen und/oder Erhe-
bungen begonnen?

c) Hat einer der drei in Frage 1a genannten Geheimdienste nach der Veröffentli-
chung vom 26. Februar 2015 bzw. vom 15. April 2015 auf netzpolitik.org Be-
obachtungen und/oder Erhebungen von Informationen und Daten über den
Blog bzw. dessen presserechtlich Verantwortliche durchgeführt?

d) Wenn ja, wie lauten dann die Antworten auf die Fragen entsprechend vorste-
hendem Buchstaben b?

Drucksache 18/5963 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

2. Warum verweigert die Bundesregierung eine Bewertung, ob die veröffent-
lichten Unterlagen ein Staatsgeheimnis im Sinne des Strafgesetzbuches dar-
stellen (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestags-
drucksache 18/5859), obwohl

a) die Bundeskanzlerin über ihre Sprecherin bereits in der Regierungspressekon-
ferenz vom 3. August 2015 und damit noch vor Abschluss der Ermittlungen
durch den zuständigen Generalbundesanwalt selbst Zweifel am Landesver-
ratsvorwurf gegen netzpolitik.org äußerte?

b) die „Rechtliche Einschätzung des Bundesministeriums für Justiz und Verbrau-
cherschutz zur Frage des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses vom
6. August 2015“ offenbar das Vorliegen eines Staatsgeheimnis sowie diesbe-
züglichen Vorsatz der Tatverdächtigen verneint und daher „zu dem Ergebnis
[kommt], dass es keine Grundlage für eine Verurteilung der beiden Blogger
wegen Landesverrats gibt“ (laut Süddeutsche Zeitung vom 8. August 2015)?

3. Hält es die Bundesregierung überhaupt für vertretbar und angemessen, dass
Pläne zur Überwachung des Internets durch den Verfassungsschutz bzw.
deren Finanzierung als Staatsgeheimnisse eingestuft werden könnten und
damit bedeutende Fragen, die Einfluss auf die Wahrnehmung der Mei-
nungsfreiheit haben können, einen öffentlichen Debatte entzogen werden
können?

4. a) Auf welchem Wege informierte der Präsident des Bundesamts für Verfas-
sungsschutz (BfV) Dr. Hans-Georg Maaßen die Staatssekretärin im Bun-
desministerium des Innern, Dr. Emily Haber, und den fachlich zuständigen
Abteilungsleiter (bitte Nennung der Abteilung) über die geplanten Strafan-
zeigen?

b) Welches weitere Vorgehen vereinbarten diese Beteiligten sodann?

5. a) In welcher „Runde“ (so Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Günter
Krings, Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom
19. August 2015) berichtete der BfV-Präsident Dr. Hans-Georg Maaßen am
3. März 2015 der Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern,
Dr. Emily Haber, ergänzend?

b) Bundesminister, Staatssekretäre und Funktionsträger (Abteilungs- und Refe-
ratsleiter usw.) je welcher Bundesministerien und Behörden nahmen an dieser
Runde teil?

c) Handelte es sich bei der Gesprächsrunde um ein festes Format (ND-Lage
o. Ä., ggf. welches?) oder um eine eigens einberufene Runde mit dem von
Präsident Dr. Hans-Georg Maaßen vorgetragenen Sachverhalt als einzigen Ta-
gesordnungspunkt?

d) Wie votierten welche Gesprächsteilnehmer je auf Dr. Hans-Georg Maaßens
Ankündigung einer Strafanzeige gegen Unbekannt?

e) Inwiefern war Thema dieses Gesprächs, dass infolge solcher Strafanzeige Si-
cherheits- und Justizbehörden unter Umständen Maßnahmen auch gegen den
Blog selbst bzw. die den Blog betreibenden Journalisten ergreifen könnten?

f) Wurde die Möglichkeit einer konkreteren Strafanzeige im Hinblick auf einen
konkreten Straftatbestand (Verrat von Dienstgeheimnissen; Landesverrat)
oder bestimmte Verdächtige erörtert?

g) Wenn ja, wie votierten welche Gesprächsteilnehmer jeweils?

h) Wurde die Möglichkeit erörtert, dass infolge der Strafanzeige ein Strafermitt-
lungsverfahren wegen Landesverrats gegen den Blog bzw. die Blogger eröff-
net werden könne?

i) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5963

j) Erörterten die Gesprächsteilnehmer Vor- und Nachteile der Möglichkeit, die
Strafanzeige bei einer bestimmten Dienststelle einzureichen, etwa beim poli-
zeilichen Staatsschutz in Berlin statt regulär bei einer Staatsanwaltschaft oder
direkt beim Generalbundesanwalt?

k) Kam es in dieser Runde zu einer Beschlussfassung bzw. Meinungsbildung
hinsichtlich des weiteren Vorgehens, mit der Folge, dass im Nachgang zu die-
ser Sitzung am 25. März 2015 Anzeige beim Landeskriminalamt (LKA) Ber-
lin gestellt wurde (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundes-
tagsdrucksache 18/5859)?

l) Wurde die Weiterleitung der Strafanzeige vom 25. März 2015 vom LKA Ber-
lin an den Generalbundesanwalt anderen Stellen, Behörden oder Bundesmini-
sterien mitgeteilt?

Wenn ja, wann und wem konkret?

m) Wurden in dieser Runde die Frage 33 des Abgeordneten Hans-Christian
Ströbele zu der Veröffentlichung von netzpolitik.org vom 26. Februar 2015
für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. März 2015 und die da-
rauf abzustimmenden Antworten des Bundesministeriums des Innern erörtert?

n) Oder in welcher Koordinierungsbesprechung des Bundesministeriums des In-
nern (BMI) geschah dies, ggf. wie üblich unter Beteiligung welcher Vertreter
der Regierungsfraktionen?

o) Wenn Buchstabe m) oder Buchstabe n) ja, warum wies dieser so abgestimmte
Antwortentwurf nicht darauf hin, bei diesem Thema handele es sich um ein
Staatsgeheimnis, worüber das BMI nicht öffentlich antworten dürfe?

p) Gibt es einen E-Mail-Verkehr, Tagesordnungen, Protokolle, Vermerke, Ge-
sprächsnotizen oder sonstige Niederschriften über die fragliche Gesprächs-
runde, die dem Parlament (ggf. in geheimschutzkonformer Art und Weise) zur
Verfügung gestellt werden können?

6. Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen 5a) bis p), jedoch
bezogen auf die Vorbereitung der zweiten Strafanzeige des Bundesamts für
Verfassungsschutz?

7. a) In wie vielen Fällen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits Straf-
anzeigen gegen Unbekannt (bitte konkret für die zurückliegenden fünf
Jahre aufschlüsseln) erhoben?

b) In wie vielen Fällen davon handelt es sich um mutmaßliche Fälle des Verrats
von Dienstgeheimnissen und/oder des Landesverrats?

c) In wie vielen Fällen wurde dabei Anzeige gegenüber dem LKA Berlin erstat-
tet?

d) Warum erstattete das Bundesamt für Verfassungsschutz in diesen Fällen die
Strafanzeige nicht unmittelbar gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin, bzw.
wurde diese Möglichkeit überhaupt in Erwägung gezogen?

e) Wer beim LKA Berlin, bevor dieses die erste Anzeige vom 25. März 2015 am
1. April 2015 an den Generalbundesanwalt weiterleitete, kommunizierte
(ggf. auch informell) oder hielt Rücksprache bzw. Rückfrage mit je wem im
Bundesamt für Verfassungsschutz, ob der Vorgang außer Verrat von Dienst-
geheimnissen auch den Verdacht des Landesverrats begründe?

Drucksache 18/5963 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

f) Wenn ja,

aa) wie verhielt sich das Bundesamt für Verfassungsschutz gegenüber die-
ser Anfrage?

bb) legte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits zu diesem
Zeitpunkt fest oder deutete es an, es könne sich um den Verrat eines
Staatsgeheimnisses handeln?

g) Wenn die Frage 7f) Buchstabe bb) nein, was äußerte das Bundesamt für Ver-
fassungsschutz konkret gegenüber dem LKA?

h) Wann, und auf welchem konkreten Wege erfuhr das Bundesamt für Verfas-
sungsschutz, dass das LKA die erste Strafanzeige bereits am 1. April 2015 an
den Generalbundesanwalt (GBA) weitergeleitet hat?

8. a) Unter welchem Datum (oder Daten) genau hat das LKA Berlin das Bundes-
amt für Verfassungsschutz um ergänzenden Sachvortrag zur Fragestellung
gebeten, ob es sich bei den publizierten Verschlusssachen um Staatsge-
heimnisse im Sinne des § 93 StGB handele?

b) In wie vielen Fällen hat das LKA Berlin bereits zuvor ein Rechtsgutachten des
Bundesamts für Verfassungsschutz angefordert und erhalten?

9. a) Wer waren konkret die Teilnehmer der am 21. April 2015 im Bundeskanz-
leramt zusammengekommenen „Runde“ (vgl. Antwort der Bundesregie-
rung zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/5859)?

b) Handelte es sich dabei um die sogenannte ND-Lage, oder um welche sonstige
Runde, und von wann bis wann dauerte sie an diesem Tage?

c) Welche der an diesem Tage erschienenen Teilnehmer erreichten die von Prä-
sident Dr. Hans-Georg Maaßen „am Rande dieser Besprechung mündlich und
in allgemeiner Form“ erfolgten Angaben zu den Anzeigen (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/5859)?

d) Wie genau sahen diese „mündlich und in allgemeiner Form“ erfolgten Anga-
ben aus?

Gibt es hierzu einen E-Mail-Verkehr, Tagesordnungen, Protokolle, Ver-
merke, Gesprächsnotizen oder sonstige Niederschriften, die dem Parlament
(ggf. in geheimschutzkonformer Art und Weise) zur Verfügung gestellt
werden können?

e) Ist es üblich, dass über derartige Absichten mit absehbar großer politischer Be-
deutung in dieser „allgemeinen“ Form „am Rande“ berichtet wird?

f) Weshalb wurde die Thematik der Anzeigen angesichts des brisanten Kontex-
tes (frühere Veröffentlichungen vertraulicher Dokumente zum Thema des
NSA-Untersuchungsausschusses; als bedrohlich empfundener Brief des
Kanzleramtsministers vom 15. Oktober 2014 deswegen an den NSA-UA, vgl.
etwa Spiegel-Online vom 16. Oktober 2014 und kritische Medienreaktionen)
durch den Präsidenten Hans-Georg Maaßen oder etwa das Bundesministerium
des Innern nicht von vornherein als relevante Frage auf die Tagesordnung der
Runde gesetzt?

g) Über welche Details des Anzeigen- bzw. Strafermittlungsverfahrens unter-
richtete Präsident Hans-Georg Maaßen konkret die Teilnehmer?

h) Teilte Präsident Hans-Georg Maaßen − soweit ihm damals bereits bekannt −
mit, dass bereits eine seiner Anzeigen an den Generalbundesanwalt weiterge-
leitet worden war?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5963

i) Teilte Präsident Hans-Georg Maaßen oder einer seiner Mitarbeiter der Runde
mit, dass das Berliner Landeskriminalamt bzw. der Generalbundesanwalt ein
Votum des Bundesamts für Verfassungsschutz anfordern sollten oder bereits
angefordert hatten, zu der Frage, ob es sich bei den veröffentlichten Dokumen-
ten um Staatsgeheimnisse im Sinne des StGB handelte?

j) Welchen konkreten Ausblick gab Präsident Hans-Georg Maaßen oder einer
seiner Mitarbeiter in der Runde unter Umständen zu diesen Vorgängen?

k) Wurde im Rahmen dieser Runde die Möglichkeit der Eröffnung eines Straf-
verfahrens wegen Landesverrats gegen die Journalisten erörtert, und wenn ja,
wie votierten die einzelnen Gesprächsteilnehmer hierzu?

l) Wie votierten die einzelnen Gesprächsteilnehmer, vor allem die Vertreter des
Bundeskanzleramtes, jeweils auf die Einlassungen und die Ankündigung des
Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz?

m) Wie votierte der Chef des Bundeskanzleramtes unter Umständen zu diesen
Vorgängen?

n) Erfolgte eine Meinungsäußerung des zuständigen Geheimdienstkoordinators,
und wenn ja, welchen Inhalts war diese?

10. Welche „standardisierten, niedrigschwelligen“ Erkenntnisanfragen stellte
das Bundeskriminalamt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 34a
auf Bundestagsdrucksache 18/5859), vor allem bezüglich der Journalisten
André Meister und Markus Beckedahl (bitte vollständig und aufschlüsseln
je nach Datum, angefragter Stelle, betroffener Person und Rechtsgrund-
lage)?

11. a) Haben darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung durch andere Si-
cherheitsbehörden, beispielsweise das Bundesamt für Verfassungsschutz,
andere Maßnahmen stattgefunden?

b) Wenn ja, welche, wann, durch welche Behörde bezüglich welcher Personen?

12. a) Um wieviel Uhr am 21. April 2015 hat ein GBA-Mitarbeiter „am Rande
einer Besprechung in anderer Sache mündlich erstmals“ die Staatssekretä-
rin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Dr. Stefanie Hubig und den BMJV-AL Strafrecht über die BfV-Strafan-
zeige sowie den GBA-Prüfvorgang dazu unterrichtet (so laut Brief des
BMJV vom 18. August 2015 an den Rechtsausschuss des Deutschen Bun-
destages, laut netzpolitik.org 18. August 2015)?

b) Beinhaltete dieser Hinweis auch Informationen aus der fraglichen Bespre-
chungsrunde im Bundeskanzleramt am selben Tag?

c) Wann, und auf welchem Weg erfuhr der Bundesjustizminister Heiko Maas je,
dass die zwei Strafanzeigen geplant bzw. eingereicht seien, der Vorgang dem
GBA übermittelt sei, und dieser wegen Landesverrats ermittle?

13. Welche weiteren als die bisher erfragten Personen und Stellen – vor allem
Vertreter des Berliner Innen- und Justizsenat − erfuhren nach Kenntnis der
Bundesregierung von den geplanten und dann erfolgten Strafanzeigen so-
wie von geplanten oder dann eingeleiteten Ermittlungsverfahren (bitte nach
Datum und Personen/Stellen aufschlüsseln)?

14. Wann wurden beim BMI, Bundesministerium der Finanzen (vor allem ab
dem 21. August 2015) sowie – nach Kenntnis der Bundesregierung − beim
Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert (nach § 353b Absatz 4 StGB
zu Ermittlungen nötige) Ermächtigungen je beantragt und ggf. erteilt (bitte
ggf. nach Datum und Dienststelle aufschlüsseln)?

Drucksache 18/5963 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des Verfahrens
bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, an die das Verfahren zur Verfol-
gung möglicher Straftaten nach § 353b StGB abgegeben wurde?

16. Wie lauten die entsprechenden Antworten auf vorstehende Fragen jeweils,
jedoch bezogen auf die dritte Strafanzeige des BfV-Präsidenten „gegen“
Medien, nämlich wegen des Artikels der Süddeutschen Zeitung-online vom
20. Mai 2015 (sowie Süddeutschen Zeitung vom 21. Mai 2015) zum Bericht
des Sonderermittlers Jerzy Montag über dem V-Mann „Corelli“ des Bun-
desamtes für Verfassungsschutz (vgl. DLF 4. Juli 2015), also vor allem über
daraufhin eingeleitete Strafermittlungsverfahren und durchgeführte Ermitt-
lungen gegen damit befasste Journalisten sowie deren etwaige Quellen ?

17. Welche je zehn Mitglieder der Bundesregierung sowie Staatssekretäre bzw.
Staatsminister erfuhren als erste je wann, und auf welchem Weg, dass

a) das Bundesamt für Verfassungsschutz die erste Strafanzeige plante,

b) das Bundesamt für Verfassungsschutz die erste Strafanzeige eingereicht habe,

c) dieser Vorgang zum Generalbundesanwalt gelangte,

d) der Generalbundesanwalt erwog, ein Strafverfahren wegen Landesverrats ein-
zuleiten,

e) das Bundesamt für Verfassungsschutz ein Landesverrat bejahendes „Gutach-
ten“ nachreichte,

f) der Generalbundesanwalt ein Strafverfahren wegen Landesverrats eingeleitet
hatte,

g) das Bundesamt für Verfassungsschutz die zweite Strafanzeige plante,

h) das Bundesamt für Verfassungsschutz die zweite Strafanzeige eingereicht
habe,

i) auch dieser Vorgang zum Generalbundesanwalt gelangte,

j) der Generalbundesanwalt das Strafverfahren wegen Landesverrats hierauf er-
weiterte,

k) der Generalbundesanwalt einen Gutachter bezüglich des Landesverrats suchte
und beauftragte?

18. a) Wer verfasste tatsächlich das BfV-Gutachten, es liege ein Staatsgeheimnis
und Landesverrat vor (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 4. August 2015, an-
geblich ein „Herr Müller“), bitte mit Vor-/Nachname, Behörde, Dienstpos-
ten, Dienstgrad, Qualifikation?

b) Wer aus der Amtsleitung des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie aus
dem BMI erfuhr von diesem Tenor des Gutachtens, bevor jenes an Strafver-
folgungsbehörden versandt wurde?

Berlin, den 4. September 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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