BT-Drucksache 18/5884

Nicht erhobene Beiträge bei der Bankenabgabe

Vom 25. August 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5884
18. Wahlperiode 25.08.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, Roland Claus,
Susanna Karawanskij, Thomas Nord, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.

Nicht erhobene Beiträge bei der Bankenabgabe

Die seit demJahr 2011 in Deutschland erhobene Bankenabgabe wird ab dem
Jahr 2015 nach einer neuen Systematik erhoben, die durch die europäische Ban-
kenabwicklungs-Richtlinie BRRD vorgegeben wird. Das Verfahren zur Festset-
zung der Abgabe änderte sich dadurch fundamental. Bisher hatten sich die Jah-
resbeiträge der Bankenabgabe an der Höhe der Passiva und des Volumens der
Derivatebestände bemessen. Durch Kappungsgrenzen (die Zumutbarkeits-
grenze und die weniger relevante Belastungsobergrenze) wurde jedoch weniger
als die Hälfte der eigentlich fälligen Jahresbeiträge tatsächlich erhoben; statt der
ursprünglich prognostizierten 1,3 Mrd. Euro jährlich wurden in den letzten vier
Jahren insgesamt lediglich 2,3 Mrd. Euro erhoben. Die Kappung der Beiträge
hatte zur Folge, dass Banken, die Verluste oder nur geringe Gewinne auswiesen,
sich nur mit symbolischen Beiträgen an der Finanzierung des Bankenrettungs-
fonds beteiligen mussten.
Die aufgrund der Kappungsgrenzen nicht erhobenen Beiträge wurden bisher
jedoch nicht erlassen, sondern sollten in den folgenden Jahren nacherhoben
werden. Die Restrukturierungsfonds-Verordnung sah dafür bis zu ihrer Novel-
lierung im Juli 2015 einen Zeitraum von maximal zwei Jahren vor (ab 2020 fünf
Jahre). Doch die Nacherhebung wurde wiederum durch die Kappungsgrenzen
beschränkt. Der Restrukturierungsfonds müsste demnach noch erhebliche Zah-
lungsansprüche gegenüber einzelnen Banken haben. Mit der Umstellung auf die
neuen europäischen Vorgaben stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß es in
den vergangenen vier Jahren zur Nicht-Erhebung von Beiträgen kam und was
nun mit den nicht erhobenen Beiträgen passiert.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe wurde in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 die

Bankenabgabe geleistet (bitte jeweils mit Angabe der Anzahl der Banken
einmal getrennt nach Bankengruppen ausweisen, dabei Sparkassen und
Landesbanken separat ausweisen, und einmal getrennt nach systemrelevan-
ten, potenziell systemgefährdenden und nicht in eine dieser beiden Gruppen
fallenden Banken ausweisen, bitte in den Tabellen auch Zeilen- und Spalten-
summen angeben)?

2. Wie hoch wäre in den Jahren 2011 bis 2014 jeweils die Bankenabgabe aus-
gefallen, wenn es keine Kappung der Beiträge durch die Zumutbarkeits-
grenze und die Belastungsobergrenze gegeben hätte (bitte wie in Frage 1 ge-
trennt nach Bankengruppen und Kategorien der Systemrelevanz ausweisen)?

Drucksache 18/5884 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2011 bis 2014 Jahresbeiträge aufgrund
der Zumutbarkeitsgrenze und Belastungsobergrenze nicht erhoben (bitte wie
in Frage 1 getrennt nach Bankengruppen und Kategorien der Systemrelevanz
ausweisen)?

4. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils in den Vor-
jahren nicht erhobene Jahresbeiträge noch nacherhoben (bitte wie in Frage 1
getrennt nach Bankengruppen und Kategorien der Systemrelevanz aus-
weisen)?

5. In welcher Höhe sind Beiträge aus den Jahren 2011 und 2012 endgültig ver-
fallen, da für die Nacherhebung eine Frist von maximal zwei Jahren angesetzt
war (bitte wie in Frage 1 getrennt nach Bankengruppen und Kategorien der
Systemrelevanz ausweisen)?

6. In welcher Höhe wären im Jahr 2015 noch Beiträge zur Nacherhebung an-
gesetzt worden, wenn es keine Umstellung der Beitragssystematik gegeben
hätte (bitte wie in Frage 1 getrennt nach Bankengruppen und Kategorien der
Systemrelevanz ausweisen)?

7. Wie wirkt sich die Umstellung der Beitragssystematik durch die neuen euro-
päischen Vorgaben auf die Nacherhebung der in den Vorjahren nicht erho-
benen Beiträge aus?

8. Wie hoch ist das Volumen der gedeckten Einlagen in Deutschland, das nach
den neuen europäischen Vorgaben maßgeblich für die Höhe der zukünftigen
Bankenabgabe ist und diesen Sommer erstmals an die Bundesanstalt für
Finanzmarkstabilisierung FMSA gemeldet werden musste?

9. Wie hoch wird nach derzeitiger Einschätzung der Bundesregierung die
Bankenabgabe für das Jahr 2015 ausfallen (bitte getrennt nach Bankengrup-
pen ausweisen)?

Berlin, den 25. August 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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