BT-Drucksache 18/5847

Verfassungsschutzbericht 2014

Vom 18. August 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5847
18. Wahlperiode 18.08.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Monika Lazar,
Volker Beck (Köln), Katja Keul und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verfassungsschutzbericht 2014

In den einleitenden Ausführungen des Verfassungsschutzberichtes 2014 lobt das
Bundesamt für Verfassungsschutz sein Berichtswerk, das gegenüber dem Vor-
gängerbericht eine „Minimierung des Umfangs“ bei gleichzeitiger „Maximie-
rung wertiger Informationen“ mit sich brächte. Analyseschwerpunkt sei dieses
Jahr der „gewaltorientierte Bereich“; auf die „deskriptive Darstellung“ sei, wo
möglich, verzichtet worden. Tatsächlich ist der Verfassungsschutzbericht 2014
118 Seiten kürzer als der letztjährige Bericht. Das macht ihn allerdings nicht
besser, sondern bringt mehr als je zuvor die analytischen Defizite des Bundes-
amtes für Verfassungsschutz (BfV) zum Vorschein. So führt man erneut den
schon in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik bekannt gewordenen Anstieg
rechtsextremer Gewalt auf, ohne eine durch eigenes Behördenwissen fundierte,
strategische Analyse dieses Anstieges zu präsentieren. Es werden nicht einmal
die auf Seite 20 des Verfassungsschutzberichtes 2014 eingeführten vier Katego-
risierungen zur Erfassung von „Gewaltorientierung“ („gewalttätig“, „gewaltbe-
reit“, „gewaltunterstützend“, „gewaltbefürwortend“) in der Auswertung umge-
setzt. Es werden vereinzelt Zahlen präsentiert, z. B. zu Demonstrationen und
Musikveranstaltungen, ohne einen analytischen Gesamtüberblick oder wenigs-
tens sinnvoll geordnetes und verlässliches Zahlenmaterial zu bieten. Es wird auf
die Bedeutung der Internetmobilisierung hingewiesen, ohne diese statistisch
aufzuarbeiten. Es wird fast völlig darauf verzichtet, mögliche Vernetzungen von
Szenen, wie zum Beispiel die von Rechtsextremen und Hooligans, eingehender
zu untersuchen. Es bedarf jedoch dringend einer vertieften Analyse des gewalt-
bereiten Extremismus und seiner Voraussetzungen, damit Politik und Zivilge-
sellschaft die richtigen Konsequenzen für ihre Arbeit daraus ziehen können. Die
Wichtigkeit einer solchen Analyse wird auch angesichts der sich aktuell massiv
häufenden menschenfeindlichen und rassistischen Anschläge auf Flüchtlings-
unterkünfte noch einmal nachdrücklich unterstrichen.
Auch schweigt der Verfassungsschutzbericht 2014 über die neue Welle von
Homo- und Transphobie in Deutschland, die sich u. a. in Gestalt der auch von
rechtsextremen Gruppierungen unterstützten Bewegungen wie den „Besorgten
Eltern“ und der „Demo für alle“ manifestiert, die in mehreren deutschen Städten
gegen Lesben und Schwule sowie Transsexuelle gehetzt haben.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Legen die Landesämter für Verfassungsschutz nach Kenntnis der Bundes-

regierung bei der Erfassung der Gewaltorientierung von Rechtsextremismus,
Linksextremismus und Islamismus die gleichen Definitionen zugrunde und

Drucksache 18/5847 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
wenn nein, wie geht das BfV bei Abfassung des Berichts mit dieser Schwie-
rigkeit um?

2. Auf welcher Grundlage erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung im Ver-
fassungsschutzbericht 2014 die Schätzung der „Gewaltorientierung“ in den
Phänomenbereichen „Rechtsextremismus“ und „Linksextremismus“?

3. Wie schätzt das BfV nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewaltorien-
tierung in den Phänomenbereichen „Islamismus“ und „Sicherheitsgefähr-
dende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamis-
mus)“ vor dem Hintergrund ein, dass hier der Anteil der Gewaltorientierten
im Bericht nicht näher beziffert wird?

4. Wie viele der im Phänomenbereich Rechtsextremismus genannten „gewal-
torientierten Rechtsextremisten“ sind gemäß der in der Einleitung des Ver-
fassungsschutzberichtes 2014 (S. 20) vorgestellten vier Kategorien nach
Kenntnis – ggf. nach Schätzung – der Bundesregierung „gewalttätig“, „ge-
waltbereit“, „gewaltunterstützend“ oder „gewaltbefürwortend“?

5. Wie viele der im Phänomenbereich Linksextremismus genannten „gewalt-
orientierten Linksextremisten“ sind gemäß der in der Einleitung des Ver-
fassungsschutzberichtes 2014 vorgestellten vier Kategorien nach Kenntnis
– ggf. nach Schätzung – der Bundesregierung „gewalttätig“, „gewaltbereit“,
„gewaltunterstützend“ oder „gewaltbefürwortend“?

6. Wie viele der im Phänomenbereich Islamismus erfassten Personen sind ge-
mäß der in der Einleitung des Verfassungsschutzberichtes 2014 vorgestell-
ten vier Kategorien der Gewaltorientierung nach Kenntnis – ggf. nach
Schätzung – der Bundesregierung „gewalttätig“, „gewaltbereit“, „gewaltun-
terstützend“ oder „gewaltbefürwortend“?

7. Wie viele der im Phänomenbereich „Sicherheitsgefährdende und extremis-
tische Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamismus)“ erfassten Perso-
nen sind gemäß der in der Einleitung des Verfassungsschutzberichtes 2014
vorgestellten vier Kategorien der Gewaltorientierung nach Kenntnis – ggf.
nach Schätzung – der Bundesregierung „gewalttätig“, „gewaltbereit“, „ge-
waltunterstützend“ oder „gewaltbefürwortend“?

8. Finden die fünf Gefährderkategorisierungen der „AG Islamistisch-terroris-
tisches Personenpotenzial“ beim Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum
(GTAZ), nämlich „Mudschaheddin“, „Werber“, „Unterstützer“, „Kontakt-
person“, „Propagandist“ nach Kenntnis der Bundesregierung sinngemäß
auch Anwendung in anderen Phänomenbereichen mit Blick auf die terroris-
tische Gefahr, die von diesen ausgeht?
Wenn nein, warum nicht, bzw. ist eine solche Betrachtung zukünftig ge-
plant?

9. Wie viele Gefährder im Bereich islamistisch-terroristisches Personenpoten-
zial lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils welcher der fünf
Kategorien (gemäß Frage 8) zuordnen, und wie haben sich die Anteile seit
Einführung der Kategorien verschoben (bitte angemessene tabellarische
Darstellung)?

10. Wie viele Gefährder im Bereich rechtsextremistisch-terroristisches Perso-
nenpotential lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wel-
cher der Kategorien in Anlehnung an die Kategorien der „AG Islamistisch-
terroristisches Personenpotenzial“ (siehe Frage 8) zuordnen, und wie haben
sich die Anteile seit Einführung der Kategorien verschoben (bitte angemes-
sene tabellarische Darstellung)?

11. Wie viele Gefährder im Bereich linksextremistisch-terroristisches Perso-
nenpotenzial lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wel-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5847
cher der Kategorien in Anlehnung an die Kategorien der „AG Islamistisch-
terroristisches Personenpotenzial“ (siehe Frage 8) zuordnen, und wie haben
sich die Anteile seit Einführung der Kategorien verschoben (bitte angemes-
sene tabellarische Darstellung)?

12. Wie viele Gefährder im Bereich „Sicherheitsgefährdende und extremisti-
sche Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamismus“, terroristisches Per-
sonenpotenzial) lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
welcher der Kategorien in Anlehnung an die Kategorien der „AG Islamis-
tisch-terroristisches Personenpotenzial“ (siehe Frage 8) zuordnen, und wie
haben sich die Anteile seit Einführung der Kategorien verschoben (bitte an-
gemessene tabellarische Darstellung)?

13. Wie hoch beziffert das BfV nach Kenntnis der Bundesregierung für den Ver-
fassungsschutzbericht 2014 schätzungsweise jeweils den Anteil von Er-
kenntnissen aus „allgemein zugänglichen Quellen“ und Erkenntnissen
durch „nachrichtendienstliche Mittel“ (vgl. Verfassungsschutzbericht 2014,
S. 16), und wie haben sich die Anteile in den letzten fünf Berichtsjahren ver-
schoben?

14. Wie viele V-Personen des BfVwerden nach Kenntnis der Bundesregierung
je in den Bereichen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus,
„Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern
(ohne Islamismus)“ eingesetzt?

15. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer an „rechtsextremistischen
Kundgebungen“ gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014
schätzungsweise insgesamt, und wie haben sich die Teilnehmerzahlen in
den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch Jahr für Jahr darstel-
len)?

16. Werden die HoGeSa-Veranstaltungen (HoGeSa – Hooligans gegen Salafis-
ten) nach Kenntnis der Bundesregierung als „rechtsextremistische Kundge-
bung“ erfasst, und wenn nein, warum nicht?

17. Wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2014 an wie vielen HoGeSa-Kundgebungen (bitte Kundgebungen berück-
sichtigen, die einen anderen Namen haben, aber der gleichen Bewegung zu-
zurechnen sind) teilgenommen (bitte mit Ort und jeweiliger Teilnehmerzahl
auflisten)?

18. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die personelle Schnitt-
menge von Rockerszene und Hooligans mit der rechtsextremen Szene, und
mit welchen Gruppierungen innerhalb dieser Szenen gibt es besonders
große Schnittmengen?

19. Werden die PEGIDA-Kundgebungen (PEGIDA – Patriotische Europäer ge-
gen die Islamisierung des Abendlandes; bitte Kundgebungen berücksichti-
gen, die einen anderen Namen haben, aber der gleichen Bewegung zuzu-
rechnen sind) nach Kenntnis der Bundesregierung als (mindestens teil-
weise) „rechtsextremistische Kundgebungen“ erfasst, und wenn nein, warum
nicht?

20. Wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2014 an wie vielen PEGIDA-Kundgebungen (bitte Kundgebungen berück-
sichtigen, die einen anderen Namen haben, aber der gleichen Bewegung zu-
zurechnen sind) teilgenommen (bitte mit Ort und jeweiliger Teilnehmerzahl
auflisten)?

21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche rechtsextre-
men Gruppierungen (wie z. B. „German Defence League“ bzw. „Identitäre
Bewegung“) in welchem Umfang an Demonstrationen von PEGIDA und

Drucksache 18/5847 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
HoGeSa (bitte Kundgebungen berücksichtigen, die einen anderen Namen
haben, aber der gleichen Bewegung zuzurechnen sind) teilgenommen
haben, und wie schätzt die Bundesregierung die Einflussnahme an Rechts-
extremen an der Planung, Mobilisierung, Gestaltung und Durchführung sol-
cher Demonstrationen ein ?

22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die folgenden Bewegun-
gen, und werden deren Aktionen angesichts ihrer gruppenbezogenen men-
schenfeindlichen Zielrichtung und der Unterstützung durch Rechtsextreme
als (mindestens teilweise) „rechtsextremistische Kundgebungen“ erfasst,
und wenn nein, warum nicht?
a) „Besorgte Eltern“,
b) „Demo für Alle“,
c) „Initiative Familienschutz“,
d) „International Parental Alliance (IPA)“?

23. Welche Verbindungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die in der
Frage 22 genannten Initiativen und Bewegungen zu Rechtsextremen und
insbesondere zu
a) der NPD,
b) der Partei Die Rechte,
c) der Bürgerinitiative Ausländerstopp und
d) der Anti-Zensur-Koalition?

24. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer an „rechtsextremistischen Mu-
sikveranstaltungen“ gab es im Jahr 2014 nach Kenntnis der Bundesregie-
rung schätzungsweise insgesamt, und wie haben sich die Teilnehmerzahlen
in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte tabellarisch Jahr für Jahr darstel-
len)?

25. Welche Fakten bringen das BfV nach Kenntnis der Bundesregierung zu der
Annahme, dass die Rechtsextremen ihre Anhänger nicht mehr wie früher für
Musikveranstaltungen und Demonstrationen mobilisieren können, und wo
liegen die Ursachen für diesen Befund?

26. Wie ist aus Sicht der Bundesregierung der Anstieg rechtsextremer Gewalt-
taten zu erklären, vor dem Hintergrund, dass im Verfassungsschutzbericht
2014 ein Rückgang der Mobilisierung der Rechtsextremen bei den aufge-
führten Parametern Musikveranstaltungen, Kundgebungen, Parteimitglied-
schaften konstatiert wird?

27. Wie hat sich im Phänomenbereich Rechtsextremismus nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren die Mobilisierungskraft über das
Internet entwickelt, und welche Daten liegen der Bundesregierung dazu vor
(z. B. Analyse der Mobilisierung via Facebook und Twitter oder anderer Fo-
renbeiträge)?

28. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung u. a. die im Mai 2015 enttarnte „Old
School Society“ (im Folgenden OSS) gemeint, wenn im Verfassungsschutz-
bericht 2014 (S. 44) von einer möglichen „Vorstufe zu rechtsterroristischen
Aktivitäten“ geschrieben wird?

29. Wird das unter anderem bei „SPIEGEL ONLINE“ (6. Mai 2015) erwähnte
Gründungstreffen der OSS im November 2014 nach Kenntnis der Bundes-
regierung als mögliche „Vorstufe zu rechtsterroristischen Aktivitäten“ (vgl.
Frage 28) gewertet, und wenn nein, wie wird das Gründungstreffen dann
eingeordnet?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5847
30. Welche wesentlichen Grundsätze wurden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung bei dem Gründungstreffen der OSS behandelt, und liegen der Bundes-
regierung eine Satzung bzw. Statuten oder ähnliche Dokumente vor?

31. Wenn der Bundesregierung eine Satzung bzw. Statuten oder ähnliche Doku-
mente vorliegen, ist die Bundesregierung bereit, den Wortlaut im Zuge der
Antwort auf diese Kleine Anfrage zu übermitteln?

32. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Verfahren
im Zusammenhang mit der OSS, und gegen wie viele OSS-Aktivistinnen
und OSS-Aktivisten wird bzw. wurde ermittelt?

33. Wie viele Menschen konstituierten nach Kenntnis der Bundesregierung die
OSS, und von wie vielen weiteren Unterstützerinnen und Unterstützern
muss ausgegangen werden?

34. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Spätsom-
mer/Herbst 2014, als die OSS-Aktivistinnen und OSS-Aktivisten im Inter-
net vom Verfassungsschutz beobachtet wurden, mit diesen über Social-Me-
dia-Dienste kommuniziert?

35. Wie viele „Gefällt mir“-Angaben und Abonnements waren nach Kenntnis
der Bundesregierung auf der Facebookseite der OSS (vgl. SPIEGEL
ONLINE vom 6. Mai 2015) verzeichnet?

36. Hatten die bzw. einzelne OSS-Aktivistinnen und OSS-Aktivisten nach
Kenntnis der Bundesregierung Kontakte zum weiteren Umfeld des Natio-
nalsozialistischen Untergrunds (NSU), zum Beispiel zu Personen, die auf
der so genannten 129er-Liste des Bundeskriminalamts (BKA) aufgeführt
sind, und wenn ja, zu wie vielen Personen?

37. Wie viele OSS-Aktivistinnen und OSS-Aktivisten haben sich nach Kenntnis
der Bundesregierung an HoGeSa- oder PEGIDA-Veranstaltungen beteiligt
(bitte Kundgebungen berücksichtigen, die einen anderen Namen haben,
aber den gleichen Bewegungen zuzurechnen sind)?

38. Wie viele OSS-Aktivistinnen und OSS-Aktivisten waren nach Kenntnis der
Bundesregierung beteiligt an der Bildung von Netzwerken im Zusammen-
hang mit PEGIDA- oder HoGeSa-Veranstaltungen (bitte Kundgebungen
berücksichtigen, die einen anderen Namen haben, aber den gleichen Bewe-
gungen zuzurechnen sind)?

39. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass sich die OSS in
ihrer Selbstbeschreibung auf die „Outlaw Motorcycle Gangs“ (und ähnli-
chen Gruppierungen) beruft, und wenn ja,
a) wie stuft die Bundesregierung das rechtsextremistische und -terroristi-

sche Gefahrenpotenzial ein, das von „Outlaw Motorcycle Gangs“ (und
ähnlichen Gruppierungen) ausgeht und

b) an welcher Stelle finden diese Bestrebungen Eingang in die Verfassungs-
berichtserstellung?

40. Wie viele weitere Personen und/oder Gruppen, deren Handeln im Verfas-
sungsschutzbericht 2014 als mögliche „Vorstufe zu rechtsterroristischen
Aktivitäten“ interpretiert wird, sind der Bundesregierung bekannt?

41. Warum wird die so genannte Reichsbürgerbewegung (im Folgenden in An-
führungszeichen) nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gemäß § 3 Ab-
satz 1 und 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) vom BfV
beobachtet, wo doch das Bestreiten der Rechtsgültigkeit des Grundgesetzes
verbindendes Element der Bewegung ist?

Drucksache 18/5847 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
42. Welche Landesämter für Verfassungsschutz beobachten nach Kenntnis der
Bundesregierung die „Reichsbürger-Bewegung“ und wäre die Beobachtung
im Sinne der Kerninhalte der „Reichsbürger-Bewegung“ nicht geradezu in
erster Linie Aufgabe des BfV, und wenn nein, warum nicht?

43. Wie viele Waffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten
zehn Jahren bei Durchsuchungen von Gruppierungen gefunden, die sich der
„Reichsbürger-Bewegung“ zuordnen lassen (bitte tabellarisch Jahr für Jahr,
bei Betrachtung jeder einzelnen Durchsuchung aufführen)?

44. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Amadeu-Antonio-Stiftung
(Broschüre „Wir sind wieder da“, S. 6, 2014), dass die Ideologie der
„Reichsbürger-Bewegung“ in ihrem Kern rechtsextrem ist, und wenn nein,
warum nicht?

45. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Amadeu-Antonio-Stiftung
(Broschüre „Wir sind wieder da“, S. 24, 2014), dass die besondere Gefahr
der „Reichsbürger-Bewegung“ darin liegt, dass sie mit ihren radikalen The-
sen weit in die Gesellschaft hineinwirken kann?

46. Welche Gruppierungen oder Einzelpersonen der „Reichsbürger-Bewegung“
sind der Bundesregierung bekannt, und wie viele Mitglieder bzw. Aktive
tragen diese Gruppierungen nach Kenntnis der Bundesregierung?

47. Wie viele offen rechtsextreme Personen sind nach Kenntnis der Bundes-
regierung der „Reichsbürger-Bewegung“ zuzurechnen?

48. Wie definiert das Bundesamt für Verfassungsschutz nach Kenntnis der Bun-
desregierung „salafistische Bestrebungen“ (vgl. Verfassungsschutzbericht
2014, S. 92), und welche Institutionen und Personen sind von dieser Kate-
gorisierung erfasst?

49. Wird der Begriff „salafistische Strukturen“ (Verfassungsschutzbericht 2014,
S. 109) nach Kenntnis der Bundesregierung synonym zum vorher verwand-
ten Begriff „salafistische Bestrebungen“ (Verfassungsschutzbericht 2014,
S. 92) verwandt, und wenn nein, wodurch sind diese „Strukturen“ im Ver-
gleich zu den „Bestrebungen“ gekennzeichnet?

50. Umfassen die Kategorien „salafistischen Strukturen“ oder „salafistischen
Bestrebungen“, so wie im Verfassungsschutzbericht 2014 verwendet, die
gesamte theologische Strömung des Islams, und wenn nein, welche Struk-
turen werden erfasst und wie viele Menschen lassen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung dem Salafismus ohne Berücksichtigung des „jihadisti-
schen“ bzw. des „politischen Salafismus“ zurechnen?

51. Auf Grundlage welcher Zahlen bzw. Erhebungen beruht nach Kenntnis der
Bundesregierung die Schätzung, dass sich das Personenpotenzial der „Sala-
fistischen Bestrebungen“ von 5 500 (im Jahr 2013) auf 7 000 (im Jahr 2014)
vergrößert hat?

52. Wie viele der geschätzten 7 000 Salafististinnen und Salafisten lassen sich
nach Kenntnis der Bundesregierung in etwa je dem „jihadistischen“ bzw.
dem „politischen Salafismus“ (Verfassungsschutzbericht 2014, S. 107) zu-
rechnen?

53. Wie viele Radikalisierungsverläufe im Bereich Salafismus wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung auf welcher Basis ausgewertet, und welche
wesentlichen Aussagen ergeben sich aus dieser Auswertung, z. B. hinsicht-
lich Alter, Geschlecht, familiärem und sozialem Hintergrund, Bildungs-
stand?

54. Wie viele der 31 000 Mitglieder der „Islamischen Gemeinschaft Milli
Görüs“ (IGMG) stuft die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass das

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5847
BfV zu der Einschätzung gelangt, „nicht alle Mitglieder der IGMG [vertre-
ten] eine extremistische Einstellung“ (Verfassungsschutzbericht 2014,
S. 112), als gewaltorientiert (möglichst in den Kategorien des Verfassungs-
schutzberichtes 2014 (S. 20) „gewalttätig“, „gewaltbereit“, „gewaltunter-
stützend“ oder „gewaltbefürwortend“ darstellen) ein?

55. Wie hoch beziffert nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesamt für
Verfassungsschutz schätzungsweise den Anteil der Konflikte unter Islamis-
ten, Kurden und Jesiden am Anstieg der PMK-Zahlen zur „politisch moti-
vierten Ausländerkriminalität“ im Vergleich zum Jahr 2013 (+ 1470 Strafta-
ten, vgl. Verfassungsschutzbericht 2014, S. 26)?

Berlin, den 4. August 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.