BT-Drucksache 18/5468

Bilanz des Fachkräfteportals der Bundesregierung "Make it in Germany"

Vom 2. Juli 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5468
18. Wahlperiode 02.07.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg,
Kerstin Andreae, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann, Anja Hajduk,
Beate Müller-Gemmeke, Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg),
Corinna Rüffer, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bilanz des Fachkräfteportals der Bundesregierung „Make it in Germany“

Mit der Kampagne „www.Make-it-in-Germany.com“ wurde – einer aktuellen
Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zufolge – ein
„zentrales Willkommensportal implementiert, um ausländische Fachkräfte um-
fassend über das Leben und Arbeiten in Deutschland zu informieren.“ (BAMF-
Studie: Fachkräftezuwanderung im internationalen Vergleich, Nürnberg 2015,
S. 23).
Nach Ansicht der Bertelsmann Stiftung ist diese Initiative der Bundesregierung
Beispiel eines notwendigen Prozesses des „Umdenkens“ („Migration gerecht
gestalten“, Gütersloh 2015, S. 116).
Dieses Internetportal wird federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWi) betrieben. Beteiligt sind aber auch das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales sowie die Bundesagentur für Arbeit.
„Make it in Germany“ ist, so das BMWi in einer Pressemitteilung vom 26. Ok-
tober 2012, ein „Kernelement der Fachkräfte-Offensive“ der Bundesregierung.
Dieses Portal soll zeigen, wie Fachkräfte aus dem Ausland erfolgreich ihren
Weg nach Deutschland gestalten können und warum es sich lohnt, hier zu leben
und zu arbeiten. Es soll herausgestellt werden, „dass Deutschland ein offenes,
vielfältiges und gastfreundliches Land ist“ und, „dass internationale Fachkräfte
in Deutschland willkommen sind“.
Die zweisprachige Internetplattform ist aus Sicht des BMWi „ein voller Erfolg“.
Seit dem Start zählt es 350 000 Besucherinnen und Besucher, davon über
80 Prozent aus dem Ausland.
Zur Begleitung dieses Willkommensportals vereinbarte das BMWi zusammen
mit der bundeseigenen Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammen-
arbeit (GIZ) GmbH, die Durchführung von Pilotprojekten in drei Staaten (In-
dien, Indonesien und Vietnam). Mit diesen Pilotprojekten sollen vor allem
Hochqualifizierte aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissen-
schaften und Technik (MINT) angesprochen werden.
Vor Ort werden lokale Beraterinnen und Berater, die entweder in Deutschland
studiert oder gearbeitet haben, Interessenten über Jobchancen in Deutschland in-
formieren. Um dies zu befördern, sollen deutsche Institutionen im Rahmen des
Pilotprojekts „stärker vernetzt zusammenarbeiten“ (BMWi-Pressemitteilung
vom 26. Oktober 2012)

Drucksache 18/5468 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
„Make it in Germany“
1. Wie viele Menschen haben das Internetportal „Make it in Germany“ seit

dem Jahr 2012 besucht, und wie viele dieser Besucherinnen und Besucher
lebten (damals zumindest) im Ausland (bitte nach Jahren und den zehn häu-
figsten Ländern aufschlüsseln)?

2. Wie viele Personen haben über dieses Portal den Ratgeber „Arbeiten in
Deutschland“ heruntergeladen?

3. In welchen Sprachen ist dieser Ratgeber verfügbar, aufgrund welcher Erwä-
gungen wurde(n) diese Sprache(n) ausgewählt, und plant die Bundesregie-
rung eine Übersetzung des Ratgebers in weitere Sprachen (wenn ja, bitte
ausführen)?

4. Welche Sprachen sind auf den vom Bund im Rahmen seiner „Fachkräfte-
Offensive“ betriebenen Webseiten jeweils verfügbar (www.make-it-
in-germany.com, www.anerkennung-in-deutschland.de, www.bamf.de,
www. arbeitsagentur.de und www.zav.de; bitte aufschlüsseln)?
a) Aufgrund welcher Erwägungen wurden diese Sprachen ausgewählt?
b) Strebt die Bundesregierung eine Erweiterung bzw. Harmonisierung der

Sprachauswahl auf diesen Webseiten an (wenn ja, bitte ausführen)?
Wenn nein, warum nicht?

5. Wie viele Besucherinnen und Besucher haben nach Kenntnis der Bundesre-
gierung die (im Dezember 2014 vereinheitlichte) Hotline „Arbeiten und
Leben in Deutschland“ bzw. die Jobbörse des Internetportals „Make it in
Germany“ genutzt (bitte aufschlüsseln)?

6. Wie viele ehemalige Besucherinnen und Besucher haben nach Kenntnis der
Bundesregierung über die Jobbörse von „Make it in Germany“ tatsächlich
einen Arbeitsplatz in Deutschland gefunden (bitte nach Jahren aufschlüs-
seln)?

7. Wie viele Besucherinnen und Besucher haben nach Kenntnis der Bundesre-
gierung über das Internetportal „Make it in Germany“ ein Visum beantragt
oder sich an das BAMF bzw. die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
gewandt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

8. Wie oft haben Besucherinnen und Besucher des Internetportals „Make it in
Germany“, dass Icon angeklickt, mit dem sie diese Webseite bzw. einzelne
Rubriken „empfehlen“ würden?

Pilotprojekte
9. Aus welchen Gründen wurden für das Pilotprojekt von „Make it in Ger-

many“ die drei Länder Indien, Indonesien und Vietnam ausgewählt?
10. An welchen Standorten sind in diesen drei Ländern wie viele lokale Berate-

rinnen und Berater tätig?
11. Inwieweit wurde bei der Einrichtung solcher Erstkontaktstellen, wie von der

Integrationsbeauftragten der Bundesregierung vorgeschlagen (vgl. Bundes-
tagsdrucksache 18/3015; S. 337), auf bestehende Räumlichkeiten (etwa
Auslandsvertretungen, Auslandshandelskammern oder Goethe-Institute)
zurückgegriffen?

12. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde versucht, welche deutsche In-
stitutionen in diesen drei Ländern – im Rahmen dieses Pilotprojekts – „stär-
ker miteinander zu vernetzen“?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5468
13. Ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung an der Konzeption und Durchführung der drei Pilotprojekte betei-
ligt?
Wenn ja, wie (z. B. haushalterisch)?
Wenn nein, warum nicht?

14. Inwieweit hat die Bundesregierung die Anregung ihrer eigenen Integra-
tionsbeauftragten aufgegriffen, aufgrund der Zuständigkeiten unterschied-
licher Bundesressorts zur Koordinierung dieses Pilotprojekts eine inter-
ministerielle Arbeitsgruppe einzurichten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/
3015; S. 337)?

15. Inwiefern wird mit dem Pilotprojekt auch das Ziel verfolgt, Menschen für
eine Ausbildung bzw. ein Studium in Deutschland zu interessieren bzw. vor-
zubereiten?

16. Wie viele Personen haben an diesem Pilotprojekt teilgenommen (bitte nach
Jahren und den drei Ländern aufschlüsseln)?

17. Wie viele Personen konnten durch die lokalen Beraterinnen und Berater im
Hinblick auf eine Arbeitsaufnahme in Deutschland angesprochen werden
(bitte nach Jahren und nach dem Anteil von Hochqualifizierten aus den
MINT-Bereichen aufschlüsseln)?

18. Wurden den Teilnehmenden dieses Pilotprojekts noch im Herkunftsland
Sprach- oder Vorintegrationskurse angeboten?
a) Wenn ja, wie viele Teilnehmende haben an solchen Kursen teilgenom-

men (in absoluten Zahlen und proportional zu der Gesamtanzahl der Teil-
nehmenden)?

b) Wenn ja, an welchen Standpunkten wurden diese angeboten (mit Angabe
der jeweiligen Zahl der Teilnehmenden)?

c) Wenn ja, wieviel kosten die Teilnahme an solchen Kursen und die
Sprachprüfung, und wer trägt die Kosten in welcher Höhe?

d) Wenn ja, wie viele Teilnehmende haben solche Kurse mit einer erfolgrei-
chen Sprachprüfung abgeschlossen (mit Angabe des jeweils erreichten
Sprachniveaus)?

e) Wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt die Bundesregierung, solche
Kurse in Zukunft einzurichten bzw. zu fördern?

19. Sind potenzielle Fachkräfte inzwischen – dem Nationalen Programm der
Bundesregierung zur Umsetzung des Asyl-, Migrations- und Integrations-
fonds (AMIF) der EU entsprechend (vgl. Nationale Priorität 1 im Bereich
Legale Migration) – auch eine feste Zielgruppe solcher Vorintegrations-
kurse?
a) Wie hoch soll der Anteil von Fachkräften an diesen Vorintegrationskur-

sen sein vor dem Hintergrund, dass sich diese Kurse dem Nationalen Pro-
gramm zufolge „hauptsächlich an Personen richten, die im Rahmen des
Familiennachzugs nach Deutschland einreisen wollen“?

b) Welche Lerninhalte umfassen diese Sprach- oder Vorintegrationskurse
(Sprachvermittlung und bzw. oder Erstorientierung)?

Drucksache 18/5468 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c) Wurden – wie im Nationalen AMIF-Programm der Bundesregierung an-
gekündigt – die Lerninhalte in Hinblick auf die anvisierte neue Ziel-
gruppe der Fachkräfte „neu entwickelt“?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, inwieweit hat die Bundesregierung hierbei die Anregung ihrer
eigenen Integrationsbeauftragten aufgegriffen, zu prüfen, inwiefern die
Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse in Drittstaaten auch im
Rahmen des ESF-BAMF-Programms (ESF – Europäischer Sozialfonds
für Deutschland) möglich ist (vgl. Bundestagsdrucksache 18/3015;
S. 338)?

d) In welcher Höhe stehen AMIF-Mittel und nationale Kofinanzierungsmit-
tel in den Jahren 2015 bis 2017 für solche Sprach- oder Vorintegrations-
kurse zur Verfügung?

20. Welche Vorschläge zur Verbesserung der vorintegrativen Angebote hat das
Goethe-Institut e. V. im Jahr 2012 gemacht („Evaluation der vorintegrativen
Angebote“, München 2012), und welche dieser Vorschläge wurden zwi-
schenzeitlich aufgegriffen und umgesetzt?

21. Gibt es seitens des Bundes ein Übergangsmanagement zur Verkürzung der
durchschnittlich elfmonatigen Übergangszeit zwischen einer Sprachprü-
fung im Herkunftsland und dem Beginn eines Integrationskurses in
Deutschland (vgl. Goethe-Institut e. V.: „Der Übergang von der vorintegra-
tiven Sprachförderung zum Integrationskurs, Analyse und Handlungsemp-
fehlungen“, München 2012)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben sich im Rahmen eines solchen Über-

gangsmanagements bewährt?
b) Wenn nein warum nicht?

22. Wird die interministerielle Arbeitsgruppe „Übergangsmanagement“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/3015; S. 338) in dieser Wahlperiode fortgeführt?

23. Wie viele Teilnehmende des Pilotprojekts aus diesen drei Ländern haben
nach Kenntnis der Bundesregierung vom Ausland aus in Deutschland einen
Arbeitsplatz gefunden?

24. Wie vielen Teilnehmenden des Pilotprojekts wurde eine Aufenthaltserlaub-
nis nach welcher Vorschrift des Aufenthaltsgesetzes erteilt (bitte nach Jah-
ren, Rechtsgrundlage und Bundesländern aufschlüsseln)?

25. Wie viele Teilnehmende des Pilotprojekts haben ein Visum zum Zweck der
Arbeitssuche (§ 18c des Aufenthaltsgesetzes) beantragt?
In wie vielen Fällen wurde ein solches Visum erteilt, und in wie vielen Fäl-
len sind die Betroffenen nach Deutschland eingereist?

26. Wie viele Teilnehmende haben nach Kenntnis der Bundesregierung vom
Ausland aus die Anerkennung ihrer ausländischen Ausbildungs- und Stu-
dienabschlüsse beantragt?
In wie vielen Fällen erfolgte eine (Teil-)Anerkennung (bitte nach Jahren,
den drei Ländern sowie nach Voll- und Teilanerkennung aufschlüsseln)?

27. Haben die Teilnehmenden, deren Abschlüsse nicht oder nur zum Teil aner-
kannt worden sind, die Möglichkeit einer Nachqualifikation (ggf. auch in
Deutschland) erhalten und ggf. in Anspruch genommen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5468
a) Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen einer sol-
chen Nachqualifikation auf die Chancen der Betroffenen bei der Arbeits-
suche?

b) Wenn nein, warum nicht?
28. Gibt es – nach Kenntnis der Bundesregierung – vergleichbare (Modell-)Pro-

jekte anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, oder sind solche
Projekte in Planung, und wenn ja, welche?

29. Sind die etwaigen (Modell-)Projekte anderer Mitgliedstaaten der Euro-
päischen Union zur Rekrutierung von Fachkräften in Drittstaaten aufeinan-
der abgestimmt, und wenn nein, warum nicht, und inwiefern wird dies
erfolgen?

Sonstiges
30. Welche Haushaltsmittel des Bundes standen bzw. stehen in den Jahren 2012

bis 2015 für das Internetportal „Make it in Germany“ bzw. für die drei Pi-
lotprojekte zur Verfügung (bitte unter Angabe der jeweiligen Haushaltstitel
aufschlüsseln)?

31. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen mit diesem
Modellprojekt?

32. Plant sie eine Ausweitung dieses Modellprojekts auf andere Staaten?
a) Wenn ja, auf welche?
b) Wenn nein, warum nicht?

33. Wird das Internetportal „Make it in Germany“ bzw. wird die Arbeit dieser
drei Pilotprojekte evaluiert?
a) Wenn ja, bis wann wird diese Evaluation durch wen und zu welchen Kos-

ten erfolgen?
b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 30. Juni 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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