BT-Drucksache 18/5230

Mietspiegel - Sozial gerecht und mietpreisdämpfend erstellen

Vom 17. Juni 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/5230
18. Wahlperiode 17.06.2015
Antrag
der Abgeordneten Caren Lay, Heidrun Bluhm, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert
Behrens, Karin Binder, Matthias W. Birkwald, Eva Bulling-Schröter, Roland
Claus, Kerstin Kassner, Susanne Karawanskij, Sabine Leidig, Ralph Lenkert,
Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Birgit Menz, Dr. Kirsten
Tackmann, Halina Wawzyniak, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Mietspiegel – Sozial gerecht und mietpreisdämpfend erstellen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Wirkung des Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Woh-
nungsmärkten (Mietpreisbremse) ist eng gekoppelt an das Vergleichsmietensystem.
Die transparenteste Form der vergleichenden Miete ist der qualifizierte Mietspiegel.
Die bisherige Praxis zur Erstellung von Mietspiegeln ist nicht immer eine qualifi-
zierte und spiegelt nicht die tatsächliche Durchschnittsmiete in einer Gemeinde wi-
der, sondern nur den Durchschnitt der Entgelte, die in den letzten vier Jahren verein-
bart wurden. Die Entgelte der letzten vier Jahre sind in der Regel in Gebieten mit
einem angespannten Wohnungsmarkt die höchsten Mieten der Gemeinde. Dies führt
dazu, dass nur die höchsten Mieten Eingang in den örtlichen Mietspiegel finden. Der
Mietspiegel verliert damit seine mietpreisbeschränkende Wirkung und verkommt
letztlich zu einem Instrument, welches überdurchschnittliche Mieterhöhungen legi-
timiert. Der dem Gesetz zur Einführung einer Mietpreisbremse zugedachte Zweck
der Mietpreisdämpfung verpufft auf diese Weise.

Erlassene Mietspiegel werden zunehmend von den Vermietern zum Gegenstand ge-
richtlicher Auseinandersetzungen gemacht, um gegenüber den Mietern höhere Mie-
ten durchzusetzen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, um

1. den Inhalt und das Verfahren zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln
rechtsverbindlich neu zu regeln mit dem Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen und
festzuschreiben, dass:
a) Städte mit mehr als 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zu verpflich-

ten sind, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen,
b) die ortsübliche Vergleichsmiete auf der breitest möglichen Basis der in einer

Gemeinde vereinbarten Entgelte für Wohnraum zu ermitteln ist, indem alle
Entgelte für Mietwohnungen in einer Gemeinde in die Berechnung des
Mietspiegels einbezogen werden;
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

Drucksache 18/5230 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. qualifizierte Mietspiegel im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als rechtsverbind-

liches Instrument zur Kontrolle bei Mieterhöhungen und zur Dämpfung des
Mietanstiegs zu gestalten;

3. haushaltrechtliche Vorsorge zu treffen, dass der Bund sich zur Hälfte an den
Kosten der Erstellung qualifizierter Mietspiegel beteiligt. Ferner ist im Rahmen
der erforderlichen Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Län-
dern sicherzustellen, dass in Ländern und Kommunen ausreichend finanzielle
Mittel zur Verfügung stehen, um die Erstellung qualifizierter Mietspiegel künf-
tig dauerhaft auskömmlich zu finanzieren.

Berlin, den 16. Juni 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Soll der Mietspiegel eine kontrollierende und mietpreisdämpfende Wirkung entfalten können, muss der tat-
sächliche Durchschnitt der üblichen Entgelte der Gemeinde ermittelt werden. Dazu ist es erforderlich, die ge-
genwärtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete neu gestalten.

Ziel einer neuen Berechnungsgrundlage muss es sein, qualifizierte Mietspiegel als rechtsverbindliches Instru-
ment zur Kontrolle und zur Mietpreisdämpfung in das gesetzliche Regelwerk einzuführen. Alle Städte mit mehr
als 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sollen verpflichtet werden, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen.

Da das Bundesgesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten ohne ein transpa-
rentes Vergleichsmietensystem nicht umsetzbar ist, unterstützt der Bund die Länder und Kommunen bei der
Erstellung qualifizierter Mietspiegel finanziell.

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