BT-Drucksache 18/4931

Ausbildungsqualität sichern - Gute Ausbildung für alle schaffen

Vom 19. Mai 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4931
18. Wahlperiode 19.05.2015
Antrag
der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, Katja Kipping, Ralph Lenkert,
Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Harald Petzold (Havelland), Azize
Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Katrin Werner, Birgit Wöllert, Jörn Wun-
derlich, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Ausbildungsqualität sichern Gute Ausbildung für alle schaffen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Aus dem Datenreport 2015 des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) geht her-
vor, dass bis zum 30. September 2014 nach wie vor mehr als doppelt so viele Be-
werberinnen und Bewerber (81.200) erfolglos einen Ausbildungsplatz suchten als
Ausbildungsplätze unbesetzt blieben (rund 37.100). Rein rechnerisch hätte also jede
offene Stelle mindestens zweimal besetzt werden können. Von den 603.420 bei der
Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungssuchenden konnten immer noch
13,5 Prozent keinen Ausbildungsplatz erhalten (vgl. Datenreport 2015, S. 11). Eine
Ursache dafür ist, dass nur noch etwa 20 Prozent der Betriebe Ausbildungsplätze
anbieten und die Zahl der gemeldeten Stellen gegenüber 2013 weiter gesunken ist.
Es bleibt das Geheimnis der Bundesregierung, wie sie trotz zurückgehender Zahlen
an Ausbildungsstellen und der hohen Zahl erfolgloser Bewerbungen von einer leich-
ten Verbesserung auf dem Ausbildungsmarkt sprechen kann. Vielmehr ist festzustel-
len, dass die Zahl der jungen Menschen im Übergangssystem nach den starken Rück-
gängen seit 2009 nun auf einem Niveau von über einer Viertelmillion junger Men-
schen stagniert, während die Zahl der Betriebe, die ausbilden und die Zahl der ange-
botenen Stellen – wenn auch nur leicht – weiter abnimmt.

Der Berufsbildungsbericht 2015 weist jedoch erneut aus, dass manche Unternehmen
zunehmend Schwierigkeiten haben, ihre Ausbildungsplätze zu besetzen. Ende Sep-
tember 2014 registrierte die Bundesagentur für Arbeit noch 37.101 unbesetzte Be-
rufsausbildungsstellen. Dabei gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen
Regionen, Wirtschaftszweigen und Berufen. Kleine und Kleinstbetriebe hatten deut-
lich mehr Schwierigkeiten, ihre angebotenen Ausbildungsstellen zu besetzen. Insge-
samt führen die Autoren die Besetzungsproblematik vor allem auf Passungsprob-
leme zurück.

Laut Datenreport 2015 waren im Jahr 2014 erneut insbesondere Berufe aus den Be-
reichen des Lebensmittelhandwerks, der Gastronomie und des Reinigungsgewerbes
von Besetzungsproblemen betroffen (vgl. Datenreport 2015, S. 23). So ist beispiels-
weise der Beruf „Restaurantfachmann/ Restaurantfachfrau“ einer derjenigen Ausbil-

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dungsberufe, der den höchsten Anteil an unbesetzten Ausbildungsplätzen am be-
trieblichen Gesamtangebot im Jahr 2014 aufweist (34,4 Prozent). Branchenspezifi-
sche Probleme bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen sind auch in den Ausbil-
dungsberufen „Fachverkäufer/Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk“ (30 Pro-
zent), „Fleischer/Fleischerin“ (27,4 Prozent), „Fachmann/Fachfrau für Systemgast-
ronomie“ (27,1 Prozent), „Drogist/Drogistin“ (23,9 Prozent) oder „Koch/Köchin“
(19,6 Prozent) zu finden. Das weist darauf hin, dass Besetzungsprobleme auch auf
Probleme mit der Ausbildungsqualität zurückzuführen sein könnten. Zu dieser Ein-
schätzung kommen die Gewerkschaften. So zeigt der Ausbildungsreport 2014 des
DGB, dass Auszubildende gerade im Hotel- und Gaststättenbereich mit großen Prob-
lemen konfrontiert werden. Viele Überstunden, fachlich schlechte Anleitung, ein
rauer Umgangston, geringe Vergütung, die häufige Verrichtung von ausbildungs-
fremden Tätigkeiten, starke Abweichungen vom Ausbildungsplan oder Verstöße ge-
gen Arbeitsschutzgesetze bestimmen häufig den Arbeitsalltag der Auszubildenden
(vgl. Ausbildungsreport 2014, DGB, S. 7). So ist es nicht verwunderlich, dass gerade
in dieser Branche die Ausbildungsvertragslösungsquote überdurchschnittlich hoch
ist (z. B. Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau: 47,6 Prozent, Koch/Köchin: 48,0
Prozent, Fachkraft im Gastgewerbe: 45,1 Prozent). Sehr hohe Vertragsauflösungs-
quoten weist auch der Beruf „Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin“ mit über 50 Pro-
zent oder „Friseur/Friseurin“ mit 49 Prozent auf. Der hohe Anteil unbesetzter Aus-
bildungsplätze sowie die hohen Vertragsauflösungen weisen auf einen direkten Zu-
sammenhang zwischen Passungsproblemen und Problemen mit der Ausbildungs-
qualität hin. Der in diesen Branchen oft beklagte Fachkräftemangel kann daher auch
Ausdruck schlechter Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sein. Deshalb ist ein
Umdenken in Bezug auf eine deutliche Verbesserung von Ausbildungsbedingungen
dringend erforderlich. Dazu gehören unter anderem eine angemessene Ausbildungs-
vergütung, eine hohe fachliche Qualität der Ausbildung im Betrieb, das Einhalten
des Ausbildungsplans, das Einhalten der Arbeitsschutzbestimmungen, insbesondere
des Jugendarbeitsschutzes, die Vermeidung von Überstunden sowie eine sichere
Perspektive nach der Ausbildungsphase.

Das Problem mangelnder Ausbildungsqualität wird neben einem ausreichenden
Ausbildungsangebot und dem Abbau überflüssiger Warteschleifen im Übergangs-
system zu einer zentralen Frage der Qualität der dualen Berufsausbildung in
Deutschland. Fragen der Ausbildungsqualität aber spielen im Berufsbildungsbericht
eine marginale Rolle.

Zwar hat die Bundesregierung Programme wie das der Berufseinstiegsbegleitung
und der Assistierten Ausbildung auf den Weg gebracht, aber diese zielen eher darauf,
benachteiligten Jugendlichen den Übergang in eine Ausbildung zu erleichtern als auf
die Schaffung einer ausreichenden Zahl an Ausbildungsplätzen und auf die Ausbil-
dungsqualität. Darum ist die Politik gefragt, in Abstimmung mit den Gewerkschaf-
ten und den Kammern geeignete Maßnahmen und Instrumentarien zu entwickeln,
mit denen die Ausbildungsqualität verbessert werden kann. Die im Dezember 2014
geschlossene Allianz für Aus- und Weiterbildung wird diesem Anspruch jedoch
nicht gerecht.

Mit dem Berufsbildungsgesetz existiert für den Bereich der dualen beruflichen Bil-
dung ein rechtliches Regelwerk. Es soll zum Ende dieses Jahres evaluiert und ggf.
reformiert werden. Es muss gesichert werden, dass mit dieser Evaluierung auch Fra-
gen der Qualitätssicherung der Ausbildung erfasst werden. DGB und IG Metall ha-
ben einen Vorschlag für einen Qualitätsrahmen für die berufliche Erstausbildung
entwickelt. Die darin beschriebenen Qualitätsstandards sind aus dem Berufsbil-
dungsgesetz sowie aus den Empfehlungen des BIBB-Hauptausschusses bzw. seiner
Vorläufergremien abgeleitet. Oftmals werden diese oder die im BBiG schon be-
schriebenen Qualitätsstandards von den verschiedenen Akteuren der Berufsausbil-

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dung nicht oder nicht ausreichend erfüllt. So kommt auch der DGB in seinem Aus-
bildungsreport 2014 zu dem Schluss, dass in den Betrieben die Ausbildungsqualität
sowie die Ausbildungszufriedenheit insbesondere dann mangelhaft sind, wenn Aus-
zubildende immer oder häufig ausbildungsfremde Tätigkeiten ableisten müssen.
Auch mangelnde Präsenz des Ausbilders bzw. der Ausbilderin geht zulasten der
Ausbildungsqualität. Ein weiteres Problem liegt in der Nichteinhaltung des Jugend-
arbeitsschutzgesetzes. Rund 13 Prozent der befragten minderjährigen Auszubilden-
den gaben an, im Schnitt mehr als 40 Stunden wöchentlich zu arbeiten. Nach wie
vor macht mehr als ein Viertel der Auszubildenden unter 18 Jahren regelmäßig Über-
stunden. Nur knapp die Hälfte von ihnen erhält im Gegenzug einen Freizeitausgleich
(vgl. DGB-Ausbildungsreport 2014, S. 10). Dabei ist eine wichtige Voraussetzung
für eine gute Ausbildung die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen. Regelmä-
ßig Überstunden zu leisten hat für Auszubildende negative Konsequenzen: Zeit zum
Lernen, für Vorbereitungen für Prüfungen kommt nicht nur zu kurz, sondern wird
massiv beschnitten. Der Deutsche Bundestag stimmt darin überein, dass Ausbil-
dungszeiten Lernzeiten sind, die die fachliche Qualität und die beruflichen Perspek-
tiven für junge Menschen sichern. Auszubildende sind keine billigen Arbeitskräfte.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt jedoch nur für noch nicht volljährige Auszubil-
dende. Das Durchschnittsalter Auszubildender liegt aber heute bei über 20 Jahren.
Für volljährige Auszubildende besteht hier eine Regelungslücke hinsichtlich der all-
gemeinen Schutzbestimmungen für Auszubildende.

Die jeweils zuständigen Kammern haben die Aufgaben, die Berufsbildung zu för-
dern, die Durchführung zu überwachen und deren Qualität zu kontrollieren. Gleich-
zeitig sind die Kammern Interessenvertreter der Arbeitgeberseite. Diese Mehrfach-
funktion könnte im Konfliktfall zu einer Belastung für die Kammern werden. Zur
Auflösung des Interessenkonfliktes könnte – so der Vorschlag der DGB-Jugend –
ein unabhängiges Gremium mit Beratungs- und Kontrollfunktion zur Ausbildungs-
qualität, in dem alle an Ausbildung Beteiligten vertreten sind, gebildet werden.

In der dualen Berufsausbildung nimmt die Berufsschule als zweiter Lernort neben
dem Betrieb eine wichtige Rolle ein. Sie soll gewährleisten, dass ein vertieftes be-
rufstheoretisches Wissen und Allgemeinbildung in unterschiedlichen Fächern ver-
mittelt werden. Hierzu werden konkrete Probleme der Praxis in theoretische Zusam-
menhänge gesetzt. Gleichzeitig können sich die Auszubildenden mit Kolleginnen
und Kollegen aus anderen Betrieben austauschen und Erfahrungen aus ihrem be-
trieblichen Alltag kritisch reflektieren. Die Situation an den Berufsschulen ist seit
Jahren unbefriedigend. Unterrichtsversorgungen deutlich unter 100 Prozent und feh-
lende Fachlehrkräfte bestimmen seit Jahren die Arbeitssituation an beruflich bilden-
den Schulen. In der Folge äußern Auszubildende Kritiken an der Qualität des Unter-
richts in der Berufsschule. Rund 15 Prozent bewerteten sie nur mit ausreichend oder
sogar mangelhaft (vgl. DGB-Ausbildungsreport 2014, S. 26). Neben der Berufs-
schule im Rahmen der dualen Ausbildung sind sie Träger der schulischen Angebote
im Übergangssystem. Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer beklagen, dass
ihre Arbeit im Rahmen des dualen Systems nicht genügend gewürdigt wird. Sie for-
dern eine Ausweisung der schulischen Leistungen als Bestandteil der Kammerzeug-
nisse. Eine gute Ausstattung mit Lehr- und Lernmaterialien sowie die verstärkte
Ausbildung und Einstellung von Berufsschullehrkräften und kleine Klassengrößen
tragen erheblich zur Qualität und damit zum Lernerfolg der Auszubildenden bei. Die
Sicherung des Lehrkräftenachwuchses und des Angebots beruflicher Schulen liegt
in der Hoheit der Länder. Nach dem Berufsbildungsgesetz wird auch der Besuch der
Berufsschule während der Ausbildung nach Landesrecht geregelt. In einigen Län-
dern besteht nicht für jede duale Ausbildung die Pflicht zum Besuch einer Berufs-
schule. Ohne diese Säule des dualen Systems verliert dieses jedoch seinen konstitu-
ierenden Sinn. Darum muss es zwischen Bund und Ländern bindende Vereinbarun-
gen dazu geben. Die Teilnahme am Berufsschulunterricht muss von den Betrieben

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nicht nur als lästige Pflicht, sondern als unverzichtbarer Teil des dualen Systems
verstanden werden. Hierbei kommt den Kammern eine größere Verantwortung zu.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. im Zuge der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes folgende Grundsätze ge-
setzlich zu verankern bzw. analog in der Handwerksordnung anzupassen:
a) anstelle der derzeitigen Ermessensbestimmung besteht ein Rechtsanspruch

auf eine Ausbildung in Teilzeit, um Auszubildenden in Elternzeit oder mit
Verantwortung für pflegebedürftige Personen eine gleichwertige Ausbil-
dungsform mit finanzieller Absicherung gegenüber der Vollzeitausbildung
zu garantieren,

b) unbeschadet der Festlegungen in Tarifverträgen soll eine Mindestausbil-
dungsvergütung in § 17 Berufsbildungsgesetz gesetzlich festgelegt werden,

c) es ist gesetzlich zu verankern, dass der Besuch einer Berufsschule während
der Ausbildung zum festen Bestandteil der dualen Ausbildung gehört,

d) das Ergebnis berufsschulischer Lernleistungen ist auf dem Kammerzeugnis
auszuweisen,

e) Berufsschulzeiten werden auf die betriebliche Ausbildungszeit angerechnet.
Dies gilt auch für Auszubildende über 18 Jahren. Es besteht für Auszubil-
dende an jedem Berufsschultag ab fünf Berufsschulstunden keine Rück-
kehrpflicht in den Ausbildungsbetrieb,

f) die Ausbildungsqualität wird Gegenstand des jährlichen Berufsbildungsbe-
richts,

g) im Rahmen der gestuften Ausbildung wird ein Rechtsanspruch auf eine
dreijährige Ausbildung verankert, die dem Auszubildenden die Option er-
öffnet, die Ausbildung nach erfolgreich absolvierter erster Stufe bis zum
vollständigen Abschluss fortzusetzen,

h) es ist ein Rechtsanspruch einzuräumen, das Berufsgrundbildungsjahr auf
die Ausbildungszeit anzurechnen,

i) bei den Berufsbildungsausschüssen werden Beschwerdestellen implemen-
tiert, die ein niedrigschwelliges und barrierefreies Beschwerdemanagement
ermöglichen,

j) die Berufsbildungsausschüsse übernehmen die Beratungs- und Kontroll-
funktion für die Sicherung der Ausbildungsqualität und werden mit den da-
für notwendigen Kompetenzen rechtlich ausgestattet;

2. zu prüfen, welche besonderen Schutzbestimmungen, die für Auszubildende im
Jugendarbeitsschutz gelten, auch für volljährige Auszubildende entsprechend
im Arbeitsschutzgesetz geregelt werden müssen und dazu einen Entwurf einer
gesetzlichen Regelung vorzulegen;

3. eine Umlagefinanzierung zu schaffen, die alle Betriebe für die Ausbildung jun-
ger Menschen in die Pflicht nimmt und hierfür einen Gesetzentwurf vorzulegen;

4. gemeinsam mit den Kammern verstärkt die Möglichkeit der überbetrieblichen
Ausbildung zu nutzen gemäß § 10 Absatz 5 Berufsbildungsgesetz, um die Aus-
bildungsbeteiligung kleinerer Unternehmen zu erhöhen, die Qualität solcher
Ausbildungen zu sichern sowie überbetriebliche Ausbildungen und Verbund-
ausbildungen zu befördern;

5. gemeinsam mit den Ländern
a) Maßnahmen zu ergreifen, die die Qualifizierung und Arbeitsbedingungen

von Ausbilderinnen und Ausbildern verbessern – auch im Sinne inklusiver
Ausbildungsbedingungen,

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b) Maßnahmen zu ergreifen, die die Berufsschulbildung verbessern. Dazu sind
zusätzliche Mittel für die personelle und sächliche Ausstattung der Berufs-
schulen bereitzustellen,

c) einheitliche und verbindliche Standards zur Dauer und zum Umfang der Be-
rufsschulpflicht zu erarbeiten, die dann im Landesrecht zu verankern sind,

d) in den Landesgesetzen Regelungen zu treffen, um die Lernmittelfreiheit für
den Besuch der Berufsschule zu sichern und die Kosten der Schülerbeför-
derung zu den Berufsschulorten zu erstatten;

6. im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung eine besondere Säule zur Aus-
bildung von Berufsschullehrkräften zu schaffen.

Berlin, den 19. Mai 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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