BT-Drucksache 18/4505

Menschenrechtslage in Eritrea

Vom 26. März 2015


Deutscher Bundestag Drucksache 18/4505
18. Wahlperiode 26.03.2015
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Tom Koenigs, Kordula
Schulz-Asche, Dr. Frithjof Schmidt, Claudia Roth (Augsburg), Volker Beck (Köln),
Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka
Brugger, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin,
Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Menschenrechtslage in Eritrea

Die Menschenrechtslage in Eritrea gibt weiterhin großen Anlass zur Sorge. Be-
richte über willkürliche Verhaftungen, Zwangsarbeit, Folter und extralegale
Tötungen bestehen fort. Die Meinungsfreiheit im Land ist stark eingeschränkt,
da unabhängige Medien nicht geduldet und regierungskritische Journalisten
verfolgt werden. Eritrea belegt auf dem Pressefreiheitsindex der Organisation
„Reporter ohne Grenzen“ den letzten Platz.
Der Bericht der UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechte in Eritrea, Sheila
B. Keetharuth, vom 13. Mai 2014 bestätigte dieses verheerende Bild (UN-Do-
kument A/HRC/26/45). Daraufhin wurde am 27. Juni 2014 vom UN-Menschen-
rechtsrat eine einjährige Untersuchungskommission für Eritrea eingerichtet
(Resolution des UN-Menschenrechtsrats A/HRC/RES/26/45). Die genaue Auf-
klärung der Menschrechtslage wird allerdings dadurch erschwert, dass die eri-
treische Regierung die Einreise weder der UN-Sonderbeauftragen für Menschen-
rechte, noch der vom UN-Menschenrechtsrat eingerichteten Untersuchungskom-
mission erlaubt hat (Stellungnahme von Mike Smith, Vorsitzender der
Untersuchungskommission, vor dem UN-Menschenrechtsrat, 16. März 2015).
Die repressiven Maßnahmen der Regierung von Isaias Afwerki gegen die eigene
Bevölkerung und die prekäre wirtschaftliche Lage im Land führen dazu, dass
immer mehr Menschen das Land verlassen. Das Flüchtlingskommissariat der
UN (UNHCR) schätzt, dass mittlerweile mehr als 5 Prozent der eritreischen
Bevölkerung aus dem Land geflohen sind. Monatlich würden 2 000 Menschen
fliehen, insgesamt waren im Juli 2014 357 406 Eritreerinnen und Eritreer auf
der Flucht. Die meisten von ihnen kommen in Flüchtlingscamps im Sudan oder
Äthiopien unter. Zwischen Januar und November 2014 suchten nach Angaben
des UNHCR fast 37 000 Eritreerinnen und Eritreer in Europa Asyl. Laut dem
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden im Jahr 2014 insgesamt
13 253 Asylanträge von eritreischen Staatsangehörigen in Deutschland gestellt,
davon waren 13 198 Erstanträge.
Die aktuelle Fluchtbewegung geht auf die Einführung des zeitlich nicht begrenz-
ten Militärdienstes im Jahr 2002 zurück. Seither sind die Flüchtlingszahlen kon-
tinuierlich gestiegen. Anfangs reagierten die Behörden laut Menschenrechts-
organisationen auf Fluchtversuche mit Schießbefehlen an der Grenze. Ange-
hörige von Geflohenen mussten Strafen zahlen. Danach entwickelte sich die
Praxis, dass hochrangige Militärs unter anderem mit nomadischen Clans koope-

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rierten, um Lösegelder zu erpressen, wobei sie z. T. selbst Jugendliche entführ-
ten bzw. Bestechungsgelder für den Transport von Fluchtwilligen kassierten.
Mittlerweile hat sich der Menschenschmuggel und Menschenhandel zu einem
lukrativen Geschäft am Horn von Afrika entwickelt, an dem Sicherheitskräfte,
Regierungsangehörige und diverse kriminelle Gruppierungen in verschiedenen
Ländern beteiligt sind.
Die EU hat im Jahr 2011 einen Strategischen Rahmen für das Horn von Afrika
formuliert (Ratsdok. 16858/11), der bedauerlicherweise bisher wenig konkrete
Resultate gezeigt hat. Im Jahr 2011 hat die Europäische Kommission gemein-
sam mit dem UNHCR ein regionales Schutzprogramm (Regional Protection
Programm – RPP) für das Horn von Afrika etabliert. Der Rat Justiz und Inneres
hat im Oktober 2014 die Entwicklung neuer und vertiefter Schutzprogramme
beschlossen, die auch – in Bezug auf das Horn von Afrika – eine entwicklungs-
politische Komponente haben sollen (Regional Development and Protection
Programme – RDPP).
Darüber hinaus hat die Bundesregierung am 28. November 2014 zusammen mit
ihren europäischen Partnern und den Herkunfts- sowie Transitländern von
Flüchtlingen am Horn von Afrika die Khartum-Erklärung unterzeichnet. Darin
einigten sich die Unterzeichnerstaaten auf ein gemeinsames Vorgehen gegen
Menschenhandel und Menschenschmuggel (Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 7 der Abgeordneten Luise Amtsberg auf Bundestags-
drucksache 18/3960). Dass in den Unterzeichnerstaaten dennoch eklatante Män-
gel beim Schutz der Rechte von Flüchtlingen bestehen, verdeutlicht das Beispiel
Ägypten. Zwar hat Ägypten in den vergangenen Monaten erste Schritte gegen
Menschenhändler eingeleitet, missachtet aber gleichzeitig durch seine Inhaftie-
rungs- und Abschiebepraxis weiterhin systematisch Abkommen zum Schutz
von Flüchtlingen und Opfern von Menschenhandel (Bericht von Human Rights
Watch: „I Wanted to Lie Down and Die – Trafficking and Torture of Eritreans in
Sudan and Egypt“, 2014).
Die Regierung Eritreas ist außenpolitisch isoliert. Der UN-Sicherheitsrat hat
in den Jahren 2009 und 2011 mit der Annahme der Resolutionen UNSC 1907
(2009) und UNSC 2023 (2011) Sanktionen gegen Eritrea beschlossen. Diese
wurden unter anderem mit der fortlaufenden Unterstützung bewaffneter auslän-
discher Gruppierungen durch die eritreische Regierung, darunter auch die Al-
Shabab-Miliz in Somalia, begründet. Auf europäischer Ebene wurden die Sank-
tionen gegen Eritrea durch den EU-Ratsbeschluss (2010/127/GASP) ab dem
1. März 2010 festgelegt. Der neuste Bericht der UN-Beobachtergruppe für
Somalia und Sudan beschreibt, dass die eritreische Regierung trotz dieser Sank-
tionen weiterhin am Waffenschmuggel in der Region beteiligt ist. Die Unter-
zeichnung der UN-Folterkonvention durch die eritreische Regierung vom
24. September 2014 erscheint vor diesem Hintergrund als Versuch, das interna-
tionale Ansehen Eritreas zu verbessern.
Die Beziehung Eritreas zu seinen Nachbarländern ist durch Territorialkonflikte
schwer belastet. Zwischen den Jahren 1961 und 1991 führte Eritrea einen Un-
abhängigkeitskampf gegen Äthiopien, der in einer De-facto-Unabhängigkeit
Eritreas mündete. Die damals gezogenen Grenzen zwischen den beiden Staaten
bilden bis heute die Grundlage für Konflikte. So kam es zwischen den Jahren
1998 bis 2000 erneut zu einem Krieg. Eritrea verlangt von Äthiopien die Einhal-
tung der im Algier-Abkommen aus dem Jahr 2000 festgelegten Schritte zur Bei-
legung des Territorialkonfliktes. Darin hatte sich Äthiopien unter anderem dazu
bereiterklärt, die Entscheidung einer UN-Grenzkommission hinsichtlich der
Grenzziehung zu respektieren. Äthiopien ignoriert jedoch bis heute die Ent-
scheidung der Eritrea-Ethiopia Boundary Commisson (EEBC) aus dem Jahr
2002 und weigert sich, die Eritrea zugesprochenen Gebiete abzutreten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/4505
Seit dem Jahr 2000 sind zwar keine neuen Kampfhandlungen zwischen Eritrea
und Äthiopien ausgebrochen, doch bleibt die Beziehung zwischen den beiden
Ländern äußerst angespannt. Einen erneuten Tiefpunkt erreichten die Beziehun-
gen im Jahr 2011, als die UN-Beobachtergruppe für Somalia und Eritrea der
eritreischen Regierung vorwarf, während eines Treffens der Afrikanischen
Union in Addis Abeba einen Anschlag geplant zu haben (Security Council Re-
port S/2012/545).

Wir fragen die Bundesregierung:
Menschenrechtslage
1. Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der vom UN-

Menschenrechtsrat eingerichteten Untersuchungskommission für Eritrea,
und welche Maßnahmen hält sie für geeignet, um die bisherige Blockade der
Untersuchungskommission durch die eritreische Regierung zu beenden?

2. Setzt sich die Bundesregierung im UN-Menschenrechtsrat für eine Fort-
setzung des Mandats der UN-Sonderbeauftragten für Menschenrechte in
Eritrea, Sheila B. Keetharuth, ein, und auf welche Weise unterstützt sie ihre
Arbeit?

3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von Präsident Isaias an-
gekündigte Verfassungsreform, mit der nach eigenen Angaben bereits ein
Komitee betraut ist (siehe www.bloomberg.com/news/articles/2014-12-31/
eritreas-president-pledges-constitution-to-tackle-inequality), und wie bewer-
tet sie die Reformchancen?

4. Wie bewertet die Bundesregierung die menschenrechtliche Situation in Eri-
trea?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Haftbedingungen in

eritreischen Gefängnissen (UN-Dokument A/HRC/26/45, S. 15 und 16)?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Unterzeichnung der Antifolter-

konvention durch die eritreische Regierung, und für wie realistisch hält sie
deren Einhaltung?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verstöße gegen das
Recht auf Pressefreiheit und Einschränkungen des Rechts auf freie Mei-
nungsäußerung?

5. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den Lebens- und
Haftumständen der elf, sich noch in Eritrea befindlichen, prominenten ehema-
ligen Regierungsangehörigen aus der so genannten G15-Gruppe vor sowie
der unabhängigen Journalisten, die sich in Haft befinden, weil sie Kritik an
der fehlenden Durchsetzung demokratischer Reformen durch die Regierung
äußerten (www.rsf.org vom 22. Januar 2015 „Six eritrean journalists released
after nearly six years in prison“, bitte einzeln ausführen)?

6. Welche genauen Kenntnisse hat die Bundesregierung über den unbefristeten
militärischen Zwangsdienst (UN-Dokument A/HRC/26/45, S. 14 und 15)?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ankündigung der

eritreischen Regierung, den nationalen Militärdienst zukünftig auf 18 Mo-
nate begrenzen zu wollen, und für wie realistisch hält sie diese?

b) Hält die Bundesregierung einen erneuten Versuch eines umfassenden in-
ternationalen Demobilisierungsprogramms für das eritreische Militär
(vergleichbar mit dem von der Weltbank in den Jahren 2002 bis 2008
durchgeführten Projekt) für sinnvoll?

Drucksache 18/4505 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
aa) Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
bb) Wenn nein, mit welcher Begründung?

7. Aus welchen Quellen bezieht die Bundesregierung ihre Angaben über die
Menschenrechtslage in Eritrea (bitte detailliert auflisten), und für wie un-
abhängig und valide befindet sie diese Informationen?

8. Inwiefern steht die menschenrechtliche Lage Eritreas auf der Agenda der
Bundesregierung?
Wenn ja, welche inhaltlichen Schwerpunkte setzt die Bundesregierung in
diesem Zusammenhang?

Sanktionen und Aufbausteuer
9. Welche Sanktionen und restriktiven Maßnahmen wenden die EU und die

UN derzeit gegen Eritrea an?
10. Welches Ziel verfolgen diese Sanktionen, und wie bewertet die Bundes-

regierung die Wirksamkeit dieser Maßnahmen?
11. Wurden schon Vermögenswerte von Repräsentanten der eritreischen Regie-

rung und des Militärs eingefroren bzw. Reisebeschränkungen gegen sie ver-
hängt, wie durch den UN-Sicherheitsrat bereits im Jahr 2009 vorgesehen,
und wenn nein, warum nicht, und welche Schlussfolgerungen und Konse-
quenzen zieht die Bundesregierung daraus?

12. Beurteilt die Bundesregierung das Entrichten der Steuer auf das Einkom-
men von in Deutschland lebenden und wirtschaftenden eritreischen Staats-
angehörigen oder deutschen Staatsangehörigen eritreischer Abstammung
(„Aufbausteuer“) als freiwillig?
a) Wenn ja, mit welcher Begründung?
b) Wenn nein, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Druck-

und Zwangsmaßnahmen, die die eritreische Botschaft zur Erhebung der
Aufbausteuer gegenüber in Deutschland lebenden und wirtschaftenden
eritreischen Staatsangehöriger oder deutschen Staatsangehörigen eritrei-
scher Abstammung einsetzt, und was unternimmt sie gegen diese Praxis?

13. Mit welcher Begründung sieht die Bundesregierung die Besteuerung des
Einkommens von in Deutschland lebenden und wirtschaftenden eritrei-
schen Staatsangehörigen oder deutschen Staatsangehörigen eritreischer Ab-
stammung für vereinbar mit Artikel 10 und 11 der Resolution 2023 (2011)
des UN-Sicherheitsrates (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen
Fragen 6 und 7 der Abgeordneten Luise Amtsberg vom 16. März 2015 auf
Bundestagsdrucksache 18/4371)?

14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob eritreische Asylsuchende in Deutsch-
land, die aufgrund des unbefristeten militärischen Zwangsdiensts geflohen
sind, von eritreischen Auslandsvertretungen bzw. Agenten der eritreischen
Regierung dazu gedrängt werden, ein Entschuldigungsschreiben zu unter-
zeichnen, in dem sie sich verpflichten, die Aufbausteuer mit sofortiger Wir-
kung zu bezahlen, und was unternimmt sie gegen diese Praxis?

Regionale Konfliktlage
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterstützung be-

waffneter Gruppierungen in der Region durch die eritreische Regierung?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die regionale Konfliktlage, insbesondere

hinsichtlich der Beziehungen zwischen Eritrea und Äthiopien?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/4505
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterstützung oppo-
sitioneller Gruppierungen in Eritrea durch Äthiopien und umgekehrt?

18. Setzt sich die Bundesregierung bilateral bzw. im Rahmen der EU dafür ein,
dass Äthiopien sich von den Gebieten zurückzieht, die Eritrea von der Eri-
trea-Ethiopia Boundary Commission (EEBC) zugesprochen wurden, und
wenn nein, mit welcher Begründung?

Menschenhandel
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die am Menschenhandel

am Horn von Afrika beteiligten Akteure, denen vor allem viele eritreische
Flüchtlinge zum Opfer fallen?

20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anstrengungen der
ägyptischen Regierung bei der Bekämpfung des Menschenhandels auf der
Sinai-Halbinsel, wozu diese durch Artikel 89 der Verfassung der Arabi-
schen Republik Ägypten, Gesetz Nr. 64 aus dem Jahr 2010 und verschiede-
ner internationaler Verträge verpflichtet ist, und wie bewertet sie diese?

21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Behandlung von Op-
fern von Menschenhandel durch die ägyptische Regierung, und wie be-
wertet sie die von Menschenrechtsorganisationen kritisierte Abschiebe-
praxis Ägyptens von Opfern von Menschenhandel (siehe Human Rights
Watch: „I Wanted to Lie Down and Die – Trafficking and Torture of Eri-
treans in Sudan and Egypt“, 2014, S. 76)?

22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Behandlung afrikani-
scher Flüchtlinge, viele aus Eritrea stammend, durch die israelische Regie-
rung, insbesondere im Hinblick auf die auf der Grundlage des Anti-Infiltra-
tion Law ergriffenen Maßnahmen, wie etwa die Inhaftierung afrikanischer
Flüchtlinge, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie
daraus?

Zusammenarbeit mit Eritrea auf bilateraler und europäischer Ebene
23. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Bilanz des strategischen

Rahmens der EU für das Horn von Afrika, und welche Schwerpunkte soll-
ten in diesem Kontext nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig gesetzt
werden?

24. Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen auf bilateraler und europä-
ischer Ebene derzeit mit Eritrea, und wie beurteilt die Bundesregierung die
Möglichkeiten, diese menschenrechtlich konditioniert zu intensivieren?

Khartum-Prozess und Flüchtlingspolitik
25. Was sieht die Kooperation mit den Staaten am Horn von Afrika (insbeson-

dere Eritrea) im Rahmen des Khartum-Prozesses konkret vor?
a) Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung im Rahmen

des Khartum-Prozesses geeignet, um die Ursachen von Flucht zu be-
kämpfen?

b) In welcher Form setzt sich die Bundesregierung in ihrer Funktion als
Mitglied der Steuerungsgruppe dafür ein, dass der Khartum-Prozess
auch entwicklungspolitische Impulse für die gesamte Region setzt?

c) Inwieweit haben die von Deutschland im Rahmen des Khartum-Pro-
zesses umgesetzten Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung zu
einer Verbesserung der Sicherheitslage rund um Flüchtlingscamps in
Äthiopien, Sudan und Ägypten beigetragen?

Drucksache 18/4505 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
d) Sind die Verbesserungen der Rechte von Flüchtlingen in den Herkunfts-
und Transitländern am Horn von Afrika Gegenstand des Dialoges, der
im Rahmen des Khartum-Prozesses stattfindet?

26. Wie viele eritreische Staatsangehörige leben nach Kenntnis der Bundes-
regierung derzeit in Deutschland (bitte nach Aufenthaltstitel, Bundesland,
Jahr der Einreise und Geschlecht auflisten und jeweils die Zahl Unbegleite-
ter Minderjähriger angeben)?

27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl eritreischer
Staatsangehöriger in der EU (bitte nach Mitgliedstaaten auflisten)?

28. Was unternimmt die Bundesregierung konkret für die Bekämpfung von
Fluchtursachen in Eritrea?

29. Was hat die Sicherheitslage auf der Sinai-Halbinsel und in Libyen für Aus-
wirkungen für die Flüchtlinge aus der Horn-von-Afrika-Region?

30. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
im Rahmen des regionalen Schutzprogramms (RPP) für das Horn von
Afrika ergriffen?
a) Wie bewerten nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische

Kommission und die Bundesregierung selbst die bisherigen Resultate?
b) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund des

regionalen Schutzprogramms auch vermehrt Schutzsuchende im Rah-
men von Resettlement in der EU aufgenommen?

31. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Pläne der Eu-
ropäischen Kommission für die Etablierung von „Regional Development
and Protection Programmes“ (RDPP) für Nordafrika und das Horn von
Afrika?
a) Welche EU-Mitgliedstaaten haben sich bereit erklärt, die Leitung eines

RDPP Programmes zu übernehmen, und mit welchen internationalen
Organisationen soll kooperiert werden?

b) In welcher Form wird die Bundesregierung die RDPPs unterstützen?
32. Welche Länder und inhaltliche Schwerpunkte hinsichtlich des Flüchtlings-

schutzes und der Entwicklungspolitik umfasst das RDPP für das Horn von
Afrika (bitte detailliert ausführen)?

Berlin, den 26. März 2015

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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